In den letzten 10 Jahren hat sich die Zahl der Selbständigen fast verdoppelt. In den 1,2 Mio. Selbständigen-Unternehmen arbeiten rund 3 Mio. Menschen, die 10 % des BIP erwirtschaften. Immer mehr dieser Selbständigen haben erkannt, dass es Sinn macht, …
Schlagwort: GmbH
Volkelt-Brief 15/2013
Themen heute: Geschäftsführer-Freiraum: Sie dürfen nicht Alles, was Sie können + GmbH-Rechnungswesen: Jahresabschluss 2012 – Ab jetzt sind Sie in der Pflicht + Internet: Social-Media-Profile: Nur „aktuell“ ist wirklich aktuell + Intranet: Private E‑Mails auf dem Firmen-Account können Probleme machen + Arbeitsrecht: Stress ist kein Mobbing + GmbH-Recht: Gesellschafter kann kein GmbH-Hausverbot aussprechen + Falschberatung: Steuerberater muss auf Überschuldungsgefahr hinweisen + BISS …
Volkelt-Brief 14/2013
Themen heute: Home-Office: Gute Ergnzung, aber auch nicht mehr + GmbH-Finanzen: Was steht im Gesellschaftsvertrag? + Führungsfehler: So geht „Delegieren“ richtig + Internet: Alles Wissen, was die eigene GmbH im Netz macht + Gesellschaftsrecht: Komplementär-GmbH in der Publikums-KG hat kein Anrecht auf Mehrheits-Stimmrecht + GmbH-Recht: Gesellschafter-Beschluss alleine reicht nicht aus + Intranet vor Internet: Betriebsrat muss sich entscheiden + BISS …
Volkelt-Brief 13/2013
Themen heute: GmbH-Größenklassen – kleine GmbH wird „größer” + Terminsache: Gewinnabführungsverträge (GAV) prüfen und anpassen + Finanzen/Liquidität: GmbH-Zahlungsbedingungen müssen EU-tauglich sein + Wettbewerb: Teilnahme an Branchentreffen ist riskant + Recht: Geschäftsführer-Fahrverbot – was tun? + Betriebsprüfung: Rückstellung für Steuerprüfung geht nur für Großbetriebe + Geschäftsführer-Gehalt: Auslagenersatz ausdrücklich vereinbaren + Betriebsrat: Ab 100 Arbeitnehmern zählen Leiharbeitnehmer + Rechnungswesen/Finanzen: Steuer auf ausländische Mini-Beteiligung + BISS …
Volkelt-Brief 12/2013
Themen heute: Manager-Gehälter – So nutzen Sie die aktuelle Neid-Diskussion zur PR in eigener Sache + Politik/Rahmenbedingungen: SPD-Wahl-Programm: Schwere Zeiten für kleinere Unternehmen + Das 5 Punkte-Programm: Wie sich Geschäftsführer selbst motivieren + GmbH-Finanzen: SEPA – Neue Zahlungs-Standards müssen jetzt vorbereitet werden + Geschäftsführer im Dienst: Vorsicht beim Smartphone-Telefonieren im Pkw + Unterschrift des Geschäftsführers: Firmenstempel hat Rechtskraft + BISS …
Unterschreiben Sie als Geschäftsführer für die GmbH mit Ihrer Unterschrift und setzen Sie zusätzlich einen Firmenstempel daneben, dann ist eineindeutig klar, dass …
Für kleinere, schnell wachsende Unternehmen gibt es ein neues Internet-Portal zur Finanzierung (stille Beteiligung, partiarische Darlehen). Das Angebot…
ist eine Mischung aus klassischem Mittelstandsdarlehen und Schuldscheindarlehen mit einer Darlehenssumme ab 1 Mio. EUR. Finanziert werden Firmen mit einem Umsatz > 10 Mio. EUR, die seit 5 Jahren am Markt sind und ein Umsatzwachstum von durchschnittlich 10 % haben.
Für die Praxis: Ausführliche Informationen gibt es im Internet unter www.P2C.de. Die Unternehmen sind in der Regel 3 Jahre tilgungsfrei und können anschließend über 4 Jahre variabel tilgen. Die Darlehen sind als partiarische Darlehen ausgelegt und werden als EK bilanziert.
Bei kleineren GmbHs orientieren sich die Finanzbehörden an den Vergleichszahlen der Karlsruher-Tabellen. Gibt es Abweichungen, …
unterstellt das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung. Problem: Die Vergleichszahlen sind nur Annäherungswerte. Dementsprechend legen viele betroffene GmbHs Einspruch gegen den korrigierten Steuerbescheid ein. Wir berichten an dieser Stelle regelmäßig über solche Verfahren. Allerdings enden die Karlsruher-Tabellen bei Umsatzgrößen von 50 Mio. EUR. Grund: Je größer das Unternehmen ist, umso spezifischer sind die Bedingungen. Eine „objektive“ Vergleichbarkeit mit einem Dritten Unternehmen ist kaum möglich. Auch den Finanzbehörden gelingt es kaum noch, einen entsprechenden, juristisch schlüssigen Nachweis im gerichtlichen Verfahren zu erbringen.
Fazit: Wird ein großer Teil der Vergütung erfolgsbezogen gewährt, kann das bei guter Ertragslage schnell dazu führen, dass das Gesamtgehalt im Drittvergleich unangemessen hoch wird. Prüfen Sie zusammen mit dem Steuerberater, ob Sie wieder zurück auf eine höhere Festvergütung umsteigen. Kritisch wird es, wenn der Betriebsausgabenabzug für das Geschäftsführer-Gehalt nach einem Regierungswechsel auf 500.000 EUR begrenzt wird. Dann kostet das gleiche Gehalt wie bisher Einiges mehr an Steuern.
Volkelt-Brief 11/2013
Themen heute: Manager-Gehälter – die Folgen für GmbH-Geschäftsführer in kleineren und mittelständischen GmbHs + Mittelfristige Folge: Noch mehr Gehalts-Kontrollen für alle Kapitalgesellschaften + Größere GmbHs: Zurück zu höheren Festbezügen + Gesellschafterversammlung: Aufzeichnungen mit dem Smartphone + Recht: Abberufung des Geschäftsführers ist Voraussetzung für die Zulassung zum Arbeitsgericht + GmbH-Finanzen: Neues Internet-Portal für GmbH-Finanzierungen + GmbH-Verträge: Unentgeltliche Rückgabe-Verpflichtung für GmbH-Anteil ist nichtig + BISS …
War der Geschäftsführer vor seiner Bestellung als Arbeitnehmer in der GmbH beschäftigt und wurde nicht explizit ein Geschäftsführervertrag abgeschlossen, hat er …
bei einer Kündigung gute Chancen, dass seine Sache vor dem Arbeitsgericht verhandelt wird. Achtung: Laut Bundesarbeitsgericht (BAG) kann er bei einer Kündigung des Anstellungsertrages wegen Insolvenz nur dann vors Arbeitsgericht ziehen, wenn er tatsächlich abberufen wurde. In der Insolvenz bleibt der Geschäftsführer aber solange im Amt, bis ein ordnungsgemäßer Abberufungsbeschluss durch die Gesellschafter erfolgt. Unabhängig davon kann der Insolvenzverwalten den Dienstvertrag kündigen (BAG, Urteil vom 4.2.2013, 10 AZB 78/12).
Für die Praxis: In 1. Instanz hatte das Arbeitsgericht Wuppertal die Rechtssache an das Landgericht verwiesen. Nach sofortiger Beschwerde des Geschäftsführers hielt das Landesarbeitsgericht das Arbeitsgericht doch für zuständig. Jetzt hat das BAG in letzter Instanz dazu entschieden. Folge für Geschäftsführer: Das bedeutet eine klare Schwächung seiner Rechtsposition in der Insolvenz. Ergeht kein Abberufungsbeschluss hat er selbst dann keinen Zugang zum Arbeitsgericht, wenn er „ohne“ Geschäftsführer-Anstellungsvertrag tätig wurde.