Kategorien
Volkelt-Briefe

Geschäftsführer als Berater – nur mit Haftungsbeschränkung

In den letz­ten 10 Jah­ren hat sich die Zahl der Selb­stän­di­gen fast ver­dop­pelt. In den 1,2 Mio. Selb­stän­di­gen-Unter­neh­men arbei­ten rund 3 Mio. Men­schen, die 10 % des BIP erwirt­schaf­ten. Immer mehr die­ser Selb­stän­di­gen haben erkannt, dass es Sinn macht, …

Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 15/2013

The­men heu­te: Geschäfts­füh­rer-Frei­raum: Sie dür­fen nicht Alles, was Sie kön­nen + GmbH-Rech­nungs­we­sen: Jah­res­ab­schluss 2012 – Ab jetzt sind Sie in der Pflicht + Inter­net: Social-Media-Pro­fi­le: Nur „aktu­ell“ ist wirk­lich aktu­ell + Intra­net: Pri­va­te E‑Mails auf dem Fir­men-Account kön­nen Pro­ble­me machen + Arbeits­recht: Stress ist kein Mob­bing + GmbH-Recht: Gesell­schaf­ter kann kein GmbH-Haus­ver­bot aus­spre­chen + Falsch­be­ra­tung: Steu­er­be­ra­ter muss auf Über­schul­dungs­ge­fahr hin­wei­sen + BISS

Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 14/2013

The­men heu­te: Home-Office: Gute Ergnzung, aber auch nicht mehr +  GmbH-Finan­zen: Was steht im Gesell­schafts­ver­trag? + Füh­rungs­feh­ler: So geht „Dele­gie­ren“ rich­tig + Inter­net: Alles Wis­sen, was die eige­ne GmbH im Netz macht + Gesell­schafts­recht: Kom­ple­men­tär-GmbH in der Publi­kums-KG hat kein Anrecht auf Mehr­heits-Stimm­recht + GmbH-Recht: Gesell­schaf­ter-Beschluss allei­ne reicht nicht ausIntra­net vor Inter­net: Betriebs­rat muss sich ent­schei­denBISS …

 

Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 13/2013

The­men heu­te: GmbH-Grö­ßen­klas­sen – klei­ne GmbH wird „grö­ßer” + Ter­min­sa­che: Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trä­ge (GAV) prü­fen und anpas­sen + Finanzen/Liquidität: GmbH-Zah­lungs­be­din­gun­gen müs­sen EU-taug­lich sein +  Wett­be­werb: Teil­nah­me an Bran­chen­tref­fen ist ris­kantRecht: Geschäfts­füh­rer-Fahr­ver­bot – was tun? + Betriebs­prü­fung: Rück­stel­lung für Steu­er­prü­fung geht nur für Groß­be­trie­be + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Aus­la­gen­er­satz aus­drück­lich ver­ein­ba­ren + Betriebs­rat: Ab 100 Arbeit­neh­mern zäh­len Leih­ar­beit­neh­mer + Rechnungswesen/Finanzen: Steu­er auf aus­län­di­sche Mini-Betei­li­gungBISS …

Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 12/2013

The­men heu­te: Mana­ger-Gehäl­ter – So nut­zen Sie die aktu­el­le Neid-Dis­kus­si­on zur PR in eige­ner Sache + Politik/Rahmenbedingungen: SPD-Wahl-Pro­gramm: Schwe­re Zei­ten für klei­ne­re Unter­neh­men + Das 5 Punk­te-Pro­gramm: Wie sich Geschäfts­füh­rer selbst moti­vie­ren + GmbH-Finan­zen: SEPA – Neue Zah­lungs-Stan­dards müs­sen jetzt vor­be­rei­tet wer­den + Geschäfts­füh­rer im Dienst: Vor­sicht beim Smart­phone-Tele­fo­nie­ren im Pkw + Unter­schrift des Geschäfts­füh­rers: Fir­men­stem­pel hat Rechts­kraft + BISS

Kategorien
Volkelt-Briefe

Unterschrift des Geschäftsführers: Firmenstempel hat Rechtskraft

Unter­schrei­ben Sie als Geschäfts­füh­rer für die GmbH mit Ihrer Unter­schrift und set­zen Sie zusätz­lich einen Fir­men­stem­pel dane­ben, dann ist ein­ein­deu­tig klar, dass …

Kategorien
Volkelt-Briefe

GmbH-Finanzen: Neues Internet-Portal für GmbH-Finanzierungen

Für klei­ne­re, schnell wach­sen­de Unter­neh­men gibt es ein neu­es Inter­net-Por­tal zur Finan­zie­rung (stil­le Betei­li­gung, par­tia­ri­sche Dar­le­hen). Das Angebot…

 ist eine Mischung aus klas­si­schem Mit­tel­stands­dar­le­hen und Schuld­schein­dar­le­hen mit einer Dar­le­hens­sum­me ab 1 Mio. EUR. Finan­ziert wer­den Fir­men mit einem Umsatz > 10 Mio. EUR, die seit 5 Jah­ren am Markt sind und ein Umsatz­wachs­tum von durch­schnitt­lich 10 % haben.

Für die Pra­xis: Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen gibt es im Inter­net unter www.P2C.de. Die Unter­neh­men sind in der Regel 3 Jah­re til­gungs­frei und kön­nen anschlie­ßend über 4 Jah­re varia­bel til­gen. Die Dar­le­hen sind als par­tia­ri­sche Dar­le­hen aus­ge­legt und wer­den als EK bilanziert.

Kategorien
Volkelt-Briefe

Größere GmbHs: Zurück zu höheren Festbezügen

Bei klei­ne­ren GmbHs ori­en­tie­ren sich die Finanz­be­hör­den an den Ver­gleichs­zah­len der Karls­ru­her-Tabel­len. Gibt es Abweichungen, …

unter­stellt das Finanz­amt eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung. Pro­blem: Die Ver­gleichs­zah­len sind nur Annä­he­rungs­wer­te. Dem­entspre­chend legen vie­le betrof­fe­ne GmbHs Ein­spruch gegen den kor­ri­gier­ten Steu­er­be­scheid ein. Wir berich­ten an die­ser Stel­le regel­mä­ßig über sol­che Ver­fah­ren. Aller­dings enden die Karls­ru­her-Tabel­len bei Umsatz­grö­ßen von 50 Mio. EUR. Grund: Je grö­ßer das Unter­neh­men ist, umso spe­zi­fi­scher sind die Bedin­gun­gen. Eine „objek­ti­ve“ Ver­gleich­bar­keit mit einem Drit­ten Unter­neh­men ist kaum mög­lich. Auch den Finanz­be­hör­den gelingt es kaum noch, einen ent­spre­chen­den, juris­tisch schlüs­si­gen Nach­weis im gericht­li­chen Ver­fah­ren zu erbringen.

Fazit: Wird ein gro­ßer Teil der Ver­gü­tung erfolgs­be­zo­gen gewährt, kann das bei guter Ertrags­la­ge schnell dazu füh­ren, dass das Gesamt­ge­halt im Dritt­ver­gleich unan­ge­mes­sen hoch wird. Prü­fen Sie zusam­men mit dem Steu­er­be­ra­ter, ob Sie wie­der zurück auf eine höhe­re Fest­ver­gü­tung umstei­gen. Kri­tisch wird es, wenn der Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug für das Geschäfts­füh­rer-Gehalt nach einem Regie­rungs­wech­sel auf 500.000 EUR begrenzt wird. Dann kos­tet das glei­che Gehalt wie bis­her Eini­ges mehr an Steuern.

Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 11/2013

The­men heu­te: Mana­ger-Gehäl­ter – die Fol­gen für GmbH-Geschäfts­füh­rer in klei­ne­ren und mit­tel­stän­di­schen GmbHs + Mit­tel­fris­ti­ge Fol­ge: Noch mehr Gehalts-Kon­trol­len für alle Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten + Grö­ße­re GmbHs: Zurück zu höhe­ren Fest­be­zü­gen + Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung: Auf­zeich­nun­gen mit dem Smart­phone + Recht: Abbe­ru­fung des Geschäfts­füh­rers ist Vor­aus­set­zung für die Zulas­sung zum Arbeits­ge­richt + GmbH-Finan­zen: Neu­es Inter­net-Por­tal für GmbH-Finan­zie­run­gen + GmbH-Ver­trä­ge: Unent­gelt­li­che Rück­ga­be-Ver­pflich­tung für GmbH-Anteil ist nich­tig + BISS 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Recht: Abberufung des Geschäftsführers ist Voraussetzung für die Zulassung zum Arbeitsgericht

War der Geschäfts­füh­rer vor sei­ner Bestel­lung als Arbeit­neh­mer in der GmbH beschäf­tigt und wur­de nicht expli­zit ein Geschäfts­füh­rer­ver­trag abge­schlos­sen, hat er …

bei einer Kün­di­gung gute Chan­cen, dass sei­ne Sache vor dem Arbeits­ge­richt ver­han­delt wird. Ach­tung: Laut Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) kann er bei einer Kün­di­gung des Anstel­lungs­er­tra­ges wegen Insol­venz nur dann vors Arbeits­ge­richt zie­hen, wenn er tat­säch­lich abbe­ru­fen wur­de. In der Insol­venz bleibt der Geschäfts­füh­rer aber solan­ge im Amt, bis ein ord­nungs­ge­mä­ßer Abbe­ru­fungs­be­schluss durch die Gesell­schaf­ter erfolgt. Unab­hän­gig davon kann der Insol­venz­ver­wal­ten den Dienst­ver­trag kün­di­gen (BAG, Urteil vom 4.2.2013, 10 AZB 78/12).

Für die Pra­xis: In 1. Instanz hat­te das Arbeits­ge­richt Wup­per­tal die Rechts­sa­che an das Land­ge­richt ver­wie­sen. Nach sofor­ti­ger Beschwer­de des Geschäfts­füh­rers hielt das Lan­des­ar­beits­ge­richt das Arbeits­ge­richt doch für zustän­dig. Jetzt hat das BAG in letz­ter Instanz dazu ent­schie­den. Fol­ge für Geschäfts­füh­rer: Das bedeu­tet eine kla­re Schwä­chung sei­ner Rechts­po­si­ti­on in der Insol­venz. Ergeht kein Abbe­ru­fungs­be­schluss hat er selbst dann kei­nen Zugang zum Arbeits­ge­richt, wenn er „ohne“ Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag tätig wurde.