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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 12/2013

The­men heu­te: Mana­ger-Gehäl­ter – So nut­zen Sie die aktu­el­le Neid-Dis­kus­si­on zur PR in eige­ner Sache + Politik/Rahmenbedingungen: SPD-Wahl-Pro­gramm: Schwe­re Zei­ten für klei­ne­re Unter­neh­men + Das 5 Punk­te-Pro­gramm: Wie sich Geschäfts­füh­rer selbst moti­vie­ren + GmbH-Finan­zen: SEPA – Neue Zah­lungs-Stan­dards müs­sen jetzt vor­be­rei­tet wer­den + Geschäfts­füh­rer im Dienst: Vor­sicht beim Smart­phone-Tele­fo­nie­ren im Pkw + Unter­schrift des Geschäfts­füh­rers: Fir­men­stem­pel hat Rechts­kraft + BISS

 

 

 Nr. 12/2013 vom 22.3.2013

Sehr geehr­te Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gin, sehr geehr­ter Kollege,

unter­des­sen hat das The­ma Mana­ger-Gehäl­ter die Kanz­le­rin erreicht. Das BMJ hat einen ers­ten Gesetz­ent­wurf dazu vor­ge­legt. Sicher ist, dass das The­ma bis zur Bun­des­tags­wahl 2013 die Schlag­zei­len mit­be­stim­men wird. Auch wenn es in der Pra­xis nur um die Aus­wüch­se bei weni­gen gro­ßen Unter­neh­men geht, bleibt die Neid-Debat­te an dem (ver­meint­lich bes­ser ver­die­nen­den, mit­tel­stän­di­schen) Unter­neh­mer kle­ben. Machen Sie Ihren Mit­ar­bei­tern deut­lich, dass in Ihrem Unter­neh­men „üblich und ange­mes­sen“ bezahlt wird. Einig ist man sich in der Betriebs­wirt­schafts­leh­re und in der brei­ten Öffent­lich­keit, dass eine Chef-Ent­loh­nung, die das 30-fache des durch­schnitt­lich im Unter­neh­men gezahl­ten Lohns beträgt, als sozi­al und mora­lisch in Ord­nung emp­fun­den wird. Zah­len Sie im Durch­schnitt 2.500 EUR brut­to, dürf­ten Sie als Chef beden­ken­los min­des­tens 600.000 EUR ver­die­nen. Also in der Regel deut­lich mehr als das Finanz­amt Ihnen als „ange­mes­se­nes“ Gehalt für einen klei­ne­ren mit­tel­stän­di­schen Betrieb zuge­steht (vgl. dazu auch Nr. 11/2013).

Für die Pra­xis: Gut bera­ten sind Sie als (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer, wenn Sie das The­ma „Mana­ger-Gehäl­ter“ mit Ihren Mit­ar­bei­tern weder pole­misch noch emo­tio­nal behan­deln. Blei­ben Sie sach­lich. Ver­wei­sen Sie auf die 30-fach-Regel und auf den Sach­ver­halt, dass die damit zu ermit­teln­den Zah­len in klei­ne­ren Unter­neh­men nie erreicht wer­den. Ver­wei­sen Sie dar­auf, dass das Finanz­amt in klei­ne­ren Unter­neh­men ganz genau hin­schaut, wie­viel ver­dient wird und was es Sie kos­tet, wenn Sie zuviel ver­die­nen (Stich­wort: vGA mit einer Steu­er­be­las­tung von ins­ge­samt rund 70 %). Machen Sie das The­ma zur PR in eige­ner Sache.

SPD-Wahl-Programm: Schwere Zeiten für kleinere Unternehmen

Die SPD hat ihr Pro­gramm für die Bun­des­tags­wahl 2013 vor­ge­legt. Für den mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­mer ist das kei­ne wähl­ba­re Alter­na­ti­ve, selbst wenn man mit den finanz­po­li­ti­schen Vor­ga­ben zur EURO- und Sta­bi­li­täts-Poli­tik der Koali­ti­on nicht ein­ver­stan­den ist. Alle Maß­nah­men erhö­hen die Büro­kra­tie­kos­ten auch für klei­ne­re und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men und beein­träch­ti­gen die Wett­be­werbs­fä­hig­keit. (Umwelt­auf­la­gen, Doku­men­ta­ti­on, Kenn­zeich­nung, Entgeltgleichstellungs­gesetz, Bür­ger­ver­si­che­rung). Unab­hän­gig von die­sen ver­deck­ten Kos­ten erge­ben sich aus dem SPD-Pro­gramm für klei­ne­re Unter­neh­men Mehr-Steu­ern. Das Zen­trum für Euro­päi­sche Wirt­schafts­for­schung (ZEW) errech­net min­des­tens 15 % Mehr­steu­ern (vgl. Nr. 44/2012).

Kon­kret: Für klei­ne­re Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten (GmbH, UG) wird sich die Anhe­bung der Abgel­tungs­steu­er von 25 auf 32 % aus­wir­ken. Damit steigt die Belas­tung für Unter­neh­men mit einer Bilanz­sum­me von 4 Mio. EUR von 177.000 EUR um 28.000 EUR auf 205.000 EUR. Neben der Zusatz­be­las­tung aus der Abgel­tungs­steu­er erge­ben sich Mehr­steu­ern aus den Plä­nen zur Wie­der­ein­füh­rung einer Ver­mö­gens­steu­er (1 %) und der Anhe­bung des Spit­zen­steu­er­sat­zes von 42 auf 49 %, was sich beim Ein­kom­mens der GmbH-Gesel­l­­schaf­ter aus­wir­ken wird. Für grö­ße­re Unter­neh­men errech­nen die ZEW-Steu­er­­ex­per­ten sogar eine Zusatz­be­las­tung um bis zu 20 % (Bei­spiel: Bilanz­sum­me 125 Mio. EUR, Steu­er­last bis­her: 5,5 Mio. EUR, Steu­er­last neu: 6,6 Mio. EUR).

Für die Pra­xis: Die Anhe­bung des Spit­zen­steu­er­sat­zes trifft Ein­kom­men > 100.000 EUR (ver­hei­ra­tet: 200.000 EUR). Bezieht der ledi­ge Geschäfts­füh­rer ein Monats­ein­kom­men von 15.000 EUR, steigt die jähr­li­che Steu­er­be­las­tung um 6.648 EUR. Tei­le der SPD wol­len sogar eine noch höhe­re Abgel­tungs­steu­er (32 %) bzw. Kapi­tal­erträ­ge nicht wei­ter pau­schal son­dern wie­der nach dem per­sön­li­chen Ein­kom­men­steu­er-Satz zu besteuern.

Das 5 Punkte-Programm: Wie sich Geschäftsführer selbst motivieren

Für die Mit­ar­bei­ter und Arbeit­neh­mer gibt es jede Men­ge Moti­va­tions-Semi­na­re. Für Geschäfts­füh­rer ist das schwie­ri­ger. Auf­grund der kom­ple­xen Auf­ga­ben­stel­lung im Unter­neh­men funk­tio­nie­ren vie­le der Moti­va­tions-Tricks, die für Arbeit­neh­mer sinn­voll sind, nicht für den Chef. Bei­spiel: „Set­zen Sie sich Zie­le, defi­nie­ren Sie Zwi­schen­zie­le, beloh­nen Sie sich“ usw. sind für ent­schei­dungs­ver­ant­wort­li­che Füh­rungs­kräf­te tri­vi­al und tref­fen nicht den Kern des Pro­blems. Was tun? Es gibt nur weni­ge Gesprächs­part­ner (Bera­ter), mit denen Sie ihre The­men „auf Augen­hö­he“ bespre­chen bzw. kri­tisch reflek­tie­ren können.

Meist gibt es zwar Fach-Exper­ten (Steu­er­be­ra­ter, Wirt­schafts­be­ra­ter), mit denen Fach-Pro­ble­me erör­tert wer­den kön­nen. Geschäfts­füh­rer, die regel­mä­ßig an Erfa-Grup­pen teil­neh­men, bestä­ti­gen, dass die­ser Aus­tausch beson­ders wich­tig ist und die Gesprä­che mit Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen durch nichts zu erset­zen sind. Das aber ist nicht die Regel. Vie­le Geschäfts­füh­rer sind auf sich selbst gestellt. Die meis­ten hal­ten den „Wil­len“ und das „sich Durch­set­zen“ lang­fris­tig für ent­schei­dend. Willens­kraft basiert auf einer Rei­he ver­schie­de­ner Fak­to­ren. Der Psy­cho­lo­ge Juli­us Kuhl von der Uni Osna­brück hält fol­gen­de Fähig­kei­ten für entscheidend:

  1. Auf­merk­sam­keits­kon­trol­le: Wil­lens­star­ke Per­so­nen fokus­sie­ren sich beharr­lich auf ihr Ziel – und las­sen sich nicht ablen­ken, bis sie es erreicht haben.
  2. Emo­ti­ons­kon­trol­le: Frust, Trau­rig­keit oder Wut sind für Taten­drang äußerst kon­tra­pro­duk­tiv. Men­schen mit hoher Wil­lens­kraft wis­sen genau, wie sie sol­che Gefüh­le zäh­men können.
  3. Miss­erfolgs­be­wäl­ti­gung: Rück­schlä­ge kom­men vor. Es ist nur mensch­lich, wenn sie uns kurz auf­hal­ten – bloß aus der Bahn wer­fen dür­fen sie uns nicht.
  4. Moti­va­ti­ons­kon­trol­le: Irgend­wann lässt das Durch­hal­te­ver­mö­gen zwangs­läu­fig nach – dann gilt es, sich durch selbst gesetz­te Anrei­ze wei­ter anzutreiben.
  5. Umwelt­kon­trol­le: Wer beson­ders wil­lens­stark ist, ach­tet auch auf sei­ne Arbeits­um­ge­bung. Dazu gehört etwa, bei Bedarf sämt­li­che Stör­quel­len wie Black­ber­rys, Han­dys oder E‑Mailprogramme abzuschalten.

Für die Pra­xis: Als Geschäfts­füh­rer müs­sen Sie (oft) an Ihre Leis­tungs­gren­zen gehen. Vie­le Geschäfts­füh­rer machen die Erfah­rung, dass nach eini­gen Jah­ren Antrieb und Moti­va­ti­on schwan­ken oder nach­las­sen. Das kann bis zu einem ernst­zu­neh­men­den Burn­out füh­ren. In einer sol­chen Situa­ti­on hilft Wil­lens­kraft allei­ne nicht mehr wei­ter. Bei Anzei­chen von dau­er­haf­ter Über­las­tung, soll­te sich der Geschäfts­füh­rer unbe­dingt pro­fes­sio­nell bera­ten las­sen (Stich­wort: Betrieb­li­ches Gesundheits-Management).

SEPA: Neue Zahlungs-Standards müssen jetzt vorbereitet werden

Zum 1.2.2014 wer­den alle Daten­for­ma­te im Zah­lungs­ver­kehr ungül­tig. Das betrifft die Bank­leit­zah­len (BIC), Kon­to­num­mern (IBAN), aber auch die For­ma­te für maschi­nel­le Stan­dard-Über­­­wei­sun­gen (XML-For­mat). Außer­dem gibt es Ände­run­gen bei den Fris­ten für Ein­zugs­er­mäch­ti­gun­gen und im Last­schrift­ver­fah­ren. Laut PwC haben erst 22 % aller Unter­neh­men die Bri­sanz des The­mas erkannt und ent­spre­chen­­de Vor­be­rei­tun­gen ein­ge­lei­tet. Alle Daten­sät­ze müs­sen (Lohn­buch­hal­tung, Kun­den­da­ten, Ein­zugs­er­mäch­ti­gun­gen usw.) geprüft und an die neu­en Vor­ga­ben ange­passt wer­den. Die Sing­le Euro Payments Area (Sepa) hat Aus­wir­kun­gen auf alle betrieb­li­chen Berei­che (AGB, Ver­trä­ge, Wer­be- und Ver­triebs­un­ter­la­gen, Daten­schutz). U. U. müs­sen Ein­zugs­er­mäch­ti­gun­gen neu ein­ge­holt wer­den. Kun­den müs­sen vor Ein­zie­hung 14 Tage vor­her unter­rich­tet werden.

Für die Pra­xis: Gibt es in Ihrem Unter­neh­men noch kei­ne Vor­be­rei­tun­gen auf das neue Sepa-Sys­tem, soll­ten Sie in den nächs­ten Wochen einen Sepa-Ver­ant­wort­li­chen benen­nen (aus der IT und/oder Rech­nungs­we­sen), der das Pro­jekt „Sepa“ über alle Unter­neh­mens­be­rei­che plant, beglei­tet und umsetzt. Wir berich­ten an die­ser Stel­le lau­fend zum The­ma, so dass Sie den Pro­jekt­stand jeder­zeit über­prü­fen können.

Geschäftsführer im Dienst: Vorsicht beim Smartphone-Telefonieren im Pkw

Mit den neu­en tech­ni­schen Mög­lich­kei­ten von Smart­phones erge­ben sich immer wie­der neue recht­li­che Fra­gen. Zum Bei­spiel bei der Nut­zung des Smart­phone als Navi­ga­ti­ons­sys­tem beim Fah­ren. Dazu gibt es ein wich­ti­ges Urteil des OLG Hamm. Danach gilt: Auch bei einer Nut­zung als Navi ist das „zur Hand neh­men“ nicht erlaubt. Bei Kon­trol­len ist die Poli­zei berech­tigt, Buß­geld zu ver­hän­gen (OLG Hamm, Urteil vom 18.2.2013, III‑5 RBs 11/13).

Für die Pra­xis: Es hilft nicht wei­ter, wenn Sie beim Mobil­te­le­fo­nie­ren im Auto erwischt wer­den und Sie dar­auf ver­wei­sen, dass Sie ledig­lich Ihr Navi­ga­ti­ons­sys­tem bedient hät­ten. Bei­de Sach­ver­hal­te wer­den mit Buß­geld belegt. Ohne Frei­sprech­an­la­ge und inte­grier­tem Navi­ga­ti­ons­sys­tem haben Sie vor Gericht schlech­te Karten.

Unterschrift des Geschäftsführers: Firmenstempel hat Rechtskraft

Unter­schrei­ben Sie als Geschäfts­füh­rer für die GmbH mit Ihrer Unter­schrift und set­zen Sie zusätz­lich einen Fir­men­stem­pel dane­ben, dann ist ein­ein­deu­tig klar, dass der Ver­trags­part­ner die GmbH und nicht der unter­schrei­ben­de Geschäfts­füh­rer ist (BGH, Urteil vom 23.1.2013, XII ZR 35/11).

Für die Pra­xis: Es gibt immer wie­der Fäl­le, in denen der den Ver­trag unter­schrei­ben­de Geschäfts­füh­rer per­sön­lich in die Haf­tung genom­men wird. Z. B. dann, wenn die GmbH insol­vent ist und Miet­schul­den bestehen. Der Ver­mie­ter ver­sucht dann mit­tels Vor­la­ge des vom Geschäfts­füh­rer unter­schrie­be­nen Miet­ver­tra­ges zu bewei­sen, dass der Ver­trag nicht mit der GmbH ange­schlos­sen wur­de. Emp­feh­lung: Beach­ten Sie, dass die GmbH im Ver­trag kor­rekt als Ver­trags­part­ner genannt ist. Set­zen Sie vor­sichts­hal­ber immer den Fir­men­stem­pel neben Ihre Unter­schrift bzw. zeich­nen Sie mit Unter­schrift + „für die X‑GmbH“.

Mit bes­ten Grü­ßen Ihr

Lothar Volkelt

Dipl. Volks­wirt, Her­aus­ge­ber + Chef­re­dak­teur Volkelt-Brief

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