Bei einem Verkauf Ihres GmbH-Anteils können Sie neben dem Kaufpreis zusätzlich vereinbaren, dass Sie Anspruch auf den anteiligen Gewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres haben. Beispiel: Sie verkaufen zum 30.06.2015 Ihren Anteil von 25 %. Der Gewinn für 2014 wird aber erst mit Erstellung und Feststellung des Jahresabschluss ermittelt bzw. über dessen Verwendung entschieden. Wichtig: Mit einer solchen Vereinbarung haben und behalten Sie Anspruch auf den anteiligen Gewinn des Geschäftsjahres Ihres Ausscheidens.
Achtung: …