Mit der Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige gibt es auch Probleme für Unternehmen, die ihre Steuererklärungen nachbessern müssen – z. B., weil die Zahlen nicht rechtzeitig vorlagen oder fehlerhaft erfasst wurden. Nach der momentanen Rechtslage sind solche Vorgänge auch strafrechtlich relevant. Nach dem Entwurf sollen Selbstanzeige und Berichtigung klarer abgegrenzt werden. Außerdem sollen die Unternehmen mehr Zeit bekommen, um nach einer Selbstanzeige die Steuererklärungen nachzubessern (vorläufiger Diskussionsentwurf eines Anwendungserlasses zu § 153 AO vom 14.7.2015). …
Schlagwort: Selbstanzeige
Volkelt-Brief 19/2015
Mindestlohn: Nicht der Lohn ist das Problem – der Generalverdacht ist Anmaßung + Geschäfts-Interna: Wenn ein Gesellschafter „Alles“ wissen will – was tun? + Geschäftsführer-Pflichten: Datenschutz gilt auch gegen den Gesellschafter + Internet: So testen Sie Ihre Homepage nach den neuen Google-Kriterien + Steuern: Abkommen zum automatischen Informationsaustausch zeigt Wirkung + Wirtschaftsrecht: Zustellung eines Versäumnisurteils an Angestellte der GmbH + Mitarbeiter-Recruiting über die Unternehmens-Websites immer erfolgreicher + BISS …
Auch nach der Verschärfung des Gesetzes zur steuerlichen Selbstanzeige bleibt die Zahl der reuigen Steuersünder hoch. So gab es im 1. Quartal wiederum bereits 8.154 Selbstanzeiger. Zuletzt gab es 2014 insgesamt 40.000 Selbstanzeigen mit 1,5 Mrd. EUR Steuermehrerlösen. Zunächst waren alle Experten davon ausgegangen, dass es nach einer Verschärfung des Gesetzes zum 1.1.2015 zu einer spürbaren Abnahme bei den Selbstanzeigen kommen wird. …
Volkelt-Brief 39/2014
Themen heute: Compliance - Geschäftsführer brauchen immer mehr juristisches Beurteilungsvermögen + „Partner des Mittelstandes“: Vorsicht vor den Telekom-Angeboten + Selbstanzeige: Neue Steuer-Risiken für anschluss-geprüfte Unternehmen + OLG Naumburg: Bei Vetternwirtschaft haftet der Geschäftsführer + GmbH-Gewinnausschüttung: Unbedingt rechtzeitigen Antrag beim FA stellen + Achtung: Sozialversicherung straft Geschäftsführung „im Team” ab + Geschäftsführer-Krankheit: Freistellung besser als Ende der Tätigkeit + BISS …
Auch wenn Sie kein Schwarzgeld-Konto oder sonstige Zinseinnahmen (z. B. aus Gesellschafter-Darlehen) nicht angegeben haben, müssen Sie als Geschäftsführer das laufende Gesetzgebungsverfahren zur steuerlichen Selbstanzeige genau im Auge behalten: Konkret: Im aktuellen Gesetzestext gibt es …
Volkelt-Brief 36/2014
Themen heute: Made in Germany: „Heißt auch in Personal investieren…” + GmbH-Größenklassen: „Kleine GmbH“ wird (viel) größer+ Daten-Diebe: Welche Vorkehrungen müssen Sie als Geschäftsführer treffen + GmbH-Bilanz: Finanzamt muss sich an die AfA-Tabellen halten + Geld: Schärfere Regeln für die Selbstanzeige zeigen Wirkung + Bürokratie: Keine Chance gegen Rundfunkgebühren + GmbH-Recht: Rechte des Geschäftsführers bei GmbH-Anmeldung + Recht: GmbH-Fortsetzung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens + BISS …
Ab 1.1.2015 wird die Grenze, bis
Jetzt ist raus, dass die neuen Regelungen für die steuerliche Selbstanzeige noch vor der Sommerpause in eine konkrete Verwaltungsvorschrift (Quelle: Finanzministerium BW) gebracht werden sollen. Das sind die neuen Eckdaten:
- Der Strafzuschlag wird verdoppelt. Künftig soll bei einer Selbstanzeige nur straffrei bleiben, wer ab einem hinterzogenen Betrag von 50.000 EUR einen Strafzuschlag in Höhe von 10 % bezahlt (geprüft wird, ob der Zuschlag noch erhöht wird und bereits ab Hinterziehungssummen von weniger als 50.000 EUR greift).
- Steuerbetrüger müssen in Zukunft die Steuereinnahmen für die letzten 10 Jahre nachreichen. Bisher gilt das nur bei einer Hinterziehungssumme ab mindestens 50.000 EUR.
- Daneben ist die sofortige Bezahlung der Hinterziehungszinsen (6 % pro Jahr) weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige.
- Schließlich soll geprüft werden, ob eine Obergrenze für eine wirksame Selbstanzeige in Betracht kommt.
De facto wird die strafbefreiende Selbstanzeige damit fast abgeschafft. So wird in der Regel eine Geldstrafe verhängt. Diese beträgt mindestens 10 % des Hinterziehungsbetrages. Dazu kommen die Hinterziehungszinsen. Auch die Ausdehnung des Meldezeitraums auf 10 Jahre bedeutet de facto eine Verlängerung der Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung von bisher 5 auf 10 Jahre.
Volkelt-Brief 15/2014
Themen heute: Geschäftsführer-Altersvorsorge: Weiterarbeit nach Ausscheiden wird mit Mehr-Steuer bestraft + GmbH-Finanzen: Ein paar ganz einfache TIPPs für die Liquidität + Selbstanzeige: Länderfinanzminister einigen sich auf neue Eckdaten + GmbH-Recht: Fehlerhafte Beschlussfassung zum Gesellschafter-Ausschluss + Behörden: Register-Eintrag entscheidend über IHK-Beitragspflicht + Steuern: Anerkennung eines Gewinnabführungsvertrages + BISS …
Volkelt-Brief 12/2014
Themen heute: Die ersten 100 Tage GroKo – ernüchterndes Fazit für kleinere Unternehmen + Steuern: Finanzbehörden auf breiter Front im Aufwind + Der Geschäftsführer wird als Beirat tätig: Darauf müssen Sie achten + Geschäftsführungs-Aufgabe: Nörgler, Besserwisser und Gescheiterte + Prozesskosten: Auf die Erfolgsaussicht kommt es nicht an + Arbeitsrecht: Eingriff in Daten rechtfertigt fristlose Kündigung + Firmenwagen: Privatnutzung kostet Investitionsabzugsbetrag + BISS …