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Volkelt-Briefe

Vetternwirtschaft: Vorsicht bei Auftrag an eine Ihrer anderen Firmen

Auch wenn Sie als Geschäfts­füh­rer einer GmbH vom Ver­bot des Selbst­kon­tra­hie­rens befreit sind und es kei­nen sog. Kata­log zustim­mungs­pflich­ti­ger Geschäf­te gibt, dür­fen Sie nicht ein­fach Geschäf­te mit sich und der GmbH abschlie­ßen. Gibt es wei­te­re Gesell­schaf­ter in der GmbH, müs­sen Sie … 

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Aktuell Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 39/2014

The­men heu­te: Com­pli­ance - Geschäfts­füh­rer brau­chen immer mehr juris­ti­sches Beur­tei­lungs­ver­mö­gen „Part­ner des Mit­tel­stan­des“: Vor­sicht vor den Tele­kom-Ange­bo­ten + Selbst­an­zei­ge: Neue Steu­er-Risi­ken für anschluss-geprüf­te Unter­neh­men + OLG Naum­burg: Bei Vet­tern­wirt­schaft haf­tet der Geschäfts­füh­rer + GmbH-Gewinn­aus­schüt­tung: Unbe­dingt recht­zei­ti­gen Antrag beim FA stel­len + Ach­tung: Sozi­al­ver­si­che­rung straft Geschäfts­füh­rung „im Team” ab + Geschäfts­füh­rer-Krank­heit: Frei­stel­lung bes­ser als Ende der Tätig­keit + BISS