Zahlt die GmbH an die Ehefrau des Gesellschafter-Geschäftsführers zu unrecht abgeführte Beiträge zur Rentenversicherung aus, handelt es sich …
Schlagwort: Pflichtversicherung
Volkelt-Brief 49/2014
Zoll-Prüfung zum Mindestlohn: Auch die Arbeitszeiten werden transparent + Kommunale GmbHs: Geschäftsführer-Gehälter sind politisch motiviert + GmbH-Recht: Achtung bei Änderungen des GmbH-Vertrages zum Jahreswechsel + Geschäftsführer: Urlaubs- und Weihnachtsgeld für 2015 jetzt beschließen + Pflichtversicherung: Steuerberater darf Sie nicht vor dem SG vertreten + Gehalt: Geschäftsführer in kommunalen GmbHs müssen Gehalt offenlegen + GmbH-Finanzen: Mehr Geld für die Energieberatung + BISS …
Dipl. Vw. Lothar Volkelt, Herausgeber der Volkelt-Briefe
Volkelt-Brief 39/2014
Themen heute: Compliance - Geschäftsführer brauchen immer mehr juristisches Beurteilungsvermögen + „Partner des Mittelstandes“: Vorsicht vor den Telekom-Angeboten + Selbstanzeige: Neue Steuer-Risiken für anschluss-geprüfte Unternehmen + OLG Naumburg: Bei Vetternwirtschaft haftet der Geschäftsführer + GmbH-Gewinnausschüttung: Unbedingt rechtzeitigen Antrag beim FA stellen + Achtung: Sozialversicherung straft Geschäftsführung „im Team” ab + Geschäftsführer-Krankheit: Freistellung besser als Ende der Tätigkeit + BISS …
Die Spitzenverbände der Sozialversicherung haben sich darauf verständigt, dass alleine …
Jetzt wurde vor dem Sozialgericht Dortmund ein Fall behandelt, bei dem der Gesellschafter-Geschäftsführer mit 49,71 % an der GmbH beteiligt war und für Änderungen des Gesellschaftsertrages eine ¾‑Mehrheit vereinbart war Dazu das Sozialgericht in erster Instanz: …
Volkelt-Brief 18/2014
Themen heute: Drohungen, Einschüchterungen – wie weit Finanzbeamte gehen + Haftung: Geschäftsführer haftet für Verstöße gegen die Legalitätspflicht + Verlustabzug: Was bedeuten die neuen BMF-Vorschriften für Ihre GmbH? + Geschäftsführer-Pflichtversicherung: Geschäftsführer kommen immer schwerer raus + Wirtschaftsrecht: GmbH/UG hat Anspruch auf kostenlosen Eintrag ins Telefonbuch/Telefonbuch.de + Steuergestaltung: Keine doppelte Erstattung von Kapitalertragsteuer + Mietrecht: Gewerberaum-Vermieter darf Nebenkostenvorauszahlung erhöhen+ Steuer: Bundesverfassungsgericht prüft AdV auf die Zinsschranke + BISS …
Volkelt-Brief 03/2014
Themen heute: Beraterkosten steigen – die andere Seite der Bürokratiekosten + Der Fall „Gaffel”: Neue Rechtsgrundsätze für Auflösung und Abberufung + Tantieme-Vorschuss: Mit der GmbH in Wertbeständiges investieren + Steuern Sparen: Erst-Studium abkürzen und Zweitstudium draufsetzen + Recht: Geschmacksmuster wird Design-Muster + GmbH-Recht: Minderheitsgesellschafter mit Vetorecht ist (nicht) versicherungspflichtig + BISS …
Ist es dem Mehrheits-Gesellschafter der GmbH aufgrund der Stimmenverhältnisse möglich, ein Vetorecht zu entziehen (z. B. mit einer Beschluss-Mehrheit von 75 %), dann wird …
Sozialversicherung
War es noch bis vor einigen Jahren Ziel zumindest des Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführers, sich mit der gesetzlichen/freiwilligen Mitgliedschaft in der Sozialversicherung ein zweites oder drittes sicheres Standbein für die Zukunft zu sichern, hat sich die Situation in den letzten Jahren völlig verändert. Die Beitragshöhe steht in keinem Verhältnis mehr zu den zu erwartenden Leistungen, der Leistungskatalog der Krankenkassen ist drastisch reduziert worden und auch die bis zuletzt attraktiven Leistungen der Unfallversicherung sind unterdessen so eingeschränkt, dass die gesetzliche Sozialversicherung – sei es als Pflicht- oder Freiwillige Versicherung auf Antrag – nicht lohnt. Auch die zunehmenden rechtlichen Unsicherheiten, die für den Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer bei Inanspruchnahme von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bestehen, führen zu einer immer breiteren Abkehr von dieser Form der Zukunftssicherung.
Waren die Gesetzlichen Sozialversicherer und Ersatzkassen lange bemüht, auch Gesellschafter-Geschäftsführer in den Kreis der Versicherten (zwangsweise) einzubeziehen, so hat sich dieser Trend unterdessen deutlich umgekehrt. Zwar wird kein Gesellschafter-Geschäftsführer ausgegrenzt. Aber: Will er im Ernstfall Leistungen z. B. Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen, muss er damit rechnen, dass die Rechtsgrundlagen seiner Mitgliedschaft erneut geprüft werden und – schon bei geringer Beteiligung an der GmbH – ein Rechtsanspruch auf Leistungen nachträglich abgesprochen wird.
Das ist besonders ärgerlich, weil der Gesellschafter-Geschäftsführer bis dahin meistens schon jahrelange Beiträge gezahlt hat. Der Rückzahlungsanspruch für diese Beiträge besteht aber nur für vier Jahre. Das zuviel gezahlte Geld ist verschenkt, weil der Beitragszahlung keine Leistung gegenübersteht.
Für den nicht-beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer wie auch für den Fremd-Geschäftsführer gilt es damit, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihn als nicht abhängig Beschäftigten und damit als sozialversicherungsfrei einstufen.
TIPP: Als abhängig beschäftigter Fremd-Geschäftsführer und als Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer, der Sie in erster Linie die operativen Geschäfte führen, aber kaum Einfluss auf die unternehmerischen Geschicke der GmbH haben, können Sie zumindest von den Leistungen der Arbeitslosenversicherung profitieren. Ist der Job risikobehaftet und wird ein Gehalt gezahlt, das deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, dann rechnet sich dies – Mindestbeitragsleistung: insgesamt 60 Monate – bei einem Arbeitslosengeld für ½ bis 1 Jahr durchaus.
Volkelt-Brief 44/2012
Themen heute: Strategie: Regierungswechsel kostet kleinere Unternehmen + 14 % Steuern, große Unternehmen + 19 % mehr Steuern + Nachfolge: Pflichtversicherung kassiert zu schnell ab + Recht: Trotz Wettbewerbsverstoß darf der Geschäftsführer sein Gehalt behalten + Finanzen: Haben Sie als Geschäftsführer auch ein Anrecht auf Kurzarbeitergeld? – JA – wenn die Voraussetzungen stimmen + Steuer/Werbungskosten: Finanzgericht macht Rückzieher bei steuerlicher Anerkennung von Prozesskosten + Mitarbeiter/LOhnkosten: Schweiz straft Dumping-Löhne ab + BISS .….. die Wirtschafts-Satire