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Volkelt-Briefe

Geschäftsbericht/Image-Broschüre: Vorsicht – das Finanzamt liest mit

 

Immer mehr GmbHs erstel­len neben dem offi­zi­el­len Jah­res­ab­schluss (Bilanz, Gewinn- und Ver­lus­rech­nung, Anhang, even­tu­ell: Lage­be­richt) einen geson­der­ten Geschäfts­be­richt. Ziel ist es, eine über­sicht­li­che Infor­ma­ti­ons-Bro­schü­re über das Unter­neh­men zu erstel­len, mit dem poten­zi­el­le Kun­den, Geschäfts­part­ner, Banken/Investoren und Arbeit­neh­mer über das Unter­neh­men über­sicht­lich und in all­ge­mein ver­ständ­li­cher Form infor­miert wer­den. Gera­de für die Akqui­se von neu­en Mit­ar­bei­tern oder Azu­bis erweist sich eine sol­che Selbst-Dar­stel­lung immer wie­der als ein­fa­ches, aber sehr wir­kungs­vol­les Instru­ment. Ziel ist es auch, Punk­te fürs Rating bzw. bei der Inves­to­ren-Suche zu sam­meln. Beach­ten Sie aber, dass Sie damit kei­ne Insi­der-Infor­ma­tio­nen her­aus­ge­ben. Der Schuss kann nach auch schnell ein­mal nach hin­ten los­ge­hen, z. B., wenn das Finanz­amt mit­liest. Ach­ten Sie unbe­dingt dar­auf, dass im Geschäfts­be­richt nur fun­dier­te Aus­sa­gen zum Unter­neh­men bzw. zum Geschäfts­ab­lauf ste­hen. Sen­si­bi­li­sie­ren Sie alle an der Erstel­lung betei­lig­ten Mit­ar­bei­ter dafür, dass die dort ver­wen­de­ten Infor­ma­tio­nen z. B. vom Steu­er­prü­fer gele­sen wer­den und u. U. zu einer erwei­ter­ten Prü­fung führen.

Bei­spiel: …