Das deutsche Kartellrecht steht auf dem Prüfstand. Konkret: Eine ministerielle Ausnahme-Erlaubnis für einen Unternehmenszusammenschluss oder eine Übernahme gibt es nur noch dann, wenn diese „im überragenden Interesse der Allgemeinheit ist” und „gesamtwirtschaftliche Vorteile” bringt. Geplante Änderung: Aus „oder” wird ein „und”. Eine Kleinigkeit, könnte man meinen. Das „und” bedeutet aber in der Praxis, dass kleinere, mittelständische Unternehmen in Zukunft bei ihren strategischen Entscheidungen vollends auf das Wohlwollen der Kartellbehörden angewiesen sind. Eine ministerielle Ausnahmeregelung ist für die dann nicht mehr vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen.
Schlagwort: Kartellverfahren
Volkelt-Brief 06/2018
- Zollkontrolle: Arbeitszeit-Aufzeichnungen im Visier + Im Überblick: Urteile 2017, die SIE als Geschäftsführer betreffen… (I) + vGA-Prüfung: Jetzt will das Finanzamt auch noch Schenkungssteuer + GmbH-Finanzen: EU-Fördermittel und Ausschreibungen + Geschäftsführer privat: Stille Beteiligung statt Gesellschafterdarlehen? + Persönliche Haftung des Geschäftsführers für Kartellstrafen + Geschäftsführer-Haftung: Anforderungen an eine Fortführungsprognose +
BISS … die Wirtschaft-Satire
Jüngster Kartellfall: Die vermeintlichen Preisabsprachen um Stahlpreise in der Automobilindustrie – das Verfahren ist eingeleitet. Allerdings regt sich auch immer mehr Widerstand und Kritik am Kartellverfahren. In vielen Verfahren verlassen sich die Behörden auf die umstrittene Kronzeugenregelung (Jargon: „Bonusregelung“), wonach Whistleblower und anzeigende Konkurrenzbetriebe die „Beweise“ liefern und dafür straffrei ausgehen.
Immer mehr Kritik kommt aber auch an der praxisfremden Herangehensweise der Behörden. So sind Absprachen …
Volkelt-Brief 38/2015
Geschäftsführungs-Aufgaben: Krisen-Management ist und bleibt Ihre Aufgabe + GmbH-Kosten: Was tun bei Falschberatung durch den Anwalt? + Kartell-Strafen: Wie die Behörden kleine Unternehmen checken + AZUBI-Reinfall So ziehen Sie die Reißleine + GmbH-Recht: Amtsniederlegung bricht Wettbewerbsverbot + Geschäftsführungs-Aufgaben: Offenlegung des Jahresabschlusses ist Chefsache + BISS …
Ob Pappteller, Feuerwehrfahrzeuge oder Mehl: Unterdessen ist keine Branche und kein Unternehmen mehr sicher, nicht ins Visier der Kartellbehörden zu geraten. Betroffen sind auch immer mehr mittelständische und kleinere Firmen. In Zahlen liest sich das so: Das Bundeskartellamt hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2013/14 Verstöße mit Strafen von erstmals über 1 Mrd. EUR belegt. Tendenz: weiter steigend. Das Bundeskartellamt ist laut Jahresbericht auch mit der praktizierten Kronzeugenregelung (im Jargon der Kartellbehörden: Bonusregelung) sehr zufrieden. Im Klartext: Ist ein Untenehmen der Behörde bei der Aufdeckung von vermeintlichen Preisabsprachen hilfreich, winkt Straffreiheit. Die beschuldigten Unternehmen müssen die zum Teil saftigen Strafen dann alleine zahlen. Das anschwärzende Unternehmen geht straffrei aus.…
In 2014 haben die Kartellbehörden über 1 Mrd. Euro Strafgelder verhängt. Tendenz: Auch immer mehr mittelständische Unternehmen geraten ins Visier der Kartellfahnder. Fast wöchentlich können wir neue Berichte über aufgedeckte Preisabsprachen in der Presse nachlesen. Zuletzt in der Lebensmittelbranche (REWE, Edeka, ALDI usw.) mit zahlreichen mittelständischen Zulieferern (Haribo, Rittersport). Wermutstropfen: Das Bundeskartellamt konnte nicht alle Außenstände eintreiben. Während der langen Verfahrensdauer wurden einige der belangten Unternehmen umstrukturiert. Mit der Folge, dass die Zahlungsbefehle nicht mehr zugestellt werden konnten. …
Volkelt-Brief 3/2015
Mitarbeiter im Gespräch mitnehmen: Die Strategie, die Strategie, die Strategie – was sonst ! + Erbschaftsteuer: Müssen Unternehmens-Nachfolger nachzahlen? + Grexit: Nur wenige mittelständische Unternehmen sind betroffen + Geschäftsführer im Konzern: So binden Sie Ihre führenden Mitarbeiter + Recht: Beherrschender Gesellschafter hat kein Anspruch auf das Arbeitsgericht + GmbH-Anteil: Neuer Zins für das vereinfachte Ertragswertverfahren + Krisen-Szenario: Mehr Spielraum für Zahlungen trotz Insolvenzreife der GmbH + Whistleblower: Der Feind sitzt in den eigenen Reihen + BISS …
Dipl. Vw. Lothar Volkelt, Herausgeber der Volkelt-Briefe
Volkelt-Brief 04/2014
Themen heute: Neue Mitarbeiter – so nutzen Sie die neuen sozialen Medien + KSt und GewSt: Vorauszahlungen jetzt anpassen + Gutverdienende Geschäftsführer: Finanzamt darf (fast) Alles prüfen + Recht: Geschäftsführer muss wirtschaftliche Reserven benennen + Steuer: Verspätete Abgabe der Jares-Umsatzsteuer-Erklärung kostet + Personal: Leiharbeit wird immer riskanter + Urteile 2013: die 10 wichtigsten für die Geschäftsführungs-Praxis + BISS …
Volkelt-Brief 47/2013
Themen heute: Gönnen Sie sich mehr Gehalt – warum eigentlich nicht? + Burn-out: Das Finanzamt zahlt mit + Fremd-Geschäftsführer: Kein Risiko beim Jahresabschluss 2012 + Mitarbeiter: GmbH haftet für Verstoß auf privater Facebook-Seite + Steuern: Vorsicht bei GmbH-Darlehen vom Bruder oder der Schwester + Altersversorgung: Geschäftsführer-Jobwechsel gefährdet Betriebsrente + Kartell?: Einkaufspreise für Handwerker-GmbHs werden geprüft + BISS …
Das Bundeskartellamt hat neue Leitlinien für die Bußgelder in Kartellverfahren festgelegt. Danach müssen kleinere Unternehmen, die nur ein oder wenige Produkte anbieten oder herstellen, in Zukunft geringere Bußgelder zahlen. Im Gegenzug werden größere Unternehmen …