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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Perspektive: Das Ende der ministeriellen Ausnahme-Erlaubnis 

Bun­des­kar­tell­amt

Das deut­sche Kar­tell­recht steht auf dem Prüf­stand. Kon­kret: Eine minis­te­ri­el­le Aus­nah­me-Erlaub­nis für einen Unter­neh­mens­zu­sam­men­schluss oder eine Über­nah­me gibt es nur noch dann, wenn die­se „im über­ra­gen­den Inter­es­se der All­ge­mein­heit ist” und „gesamt­wirt­schaft­li­che Vor­tei­le” bringt. Geplan­te Ände­rung: Aus „oder” wird ein „und”. Eine Klei­nig­keit, könn­te man mei­nen. Das „und” bedeu­tet aber in der Pra­xis, dass klei­ne­re, mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men in Zukunft bei ihren stra­te­gi­schen Ent­schei­dun­gen voll­ends auf das Wohl­wol­len der Kar­tell­be­hör­den ange­wie­sen sind. Eine minis­te­ri­el­le Aus­nah­me­re­ge­lung ist für die dann nicht mehr vor­ge­se­hen. Mit freund­li­chen Grüßen.