Nach den ersten Überlegungen zum Verkauf der GmbH (vgl. Nr. 8/2016) geht es in die Konkretisierung. In der nächsten Verkaufs-Phase muss ein geeigneter und zahlungsfähiger Käufer (Redewendung: „Nachfolger gesucht“) gefunden werden. Häufiger Fehler in dieser Phase: Ein Verkauf „dauert“ – in der Regel sind es 2 bis 3 Jahre. Aus Ungeduld werden oft Zugeständnisse gemacht, die nicht sein müssen. Dem nicht entgegensteht, dass gelegentlich auch ein Blitz-Verkauf zustande kommt. Allerdings macht auch der ein oder andere Verkäufer die Erfahrung, dass es mehrere Anläufe braucht, bis der Verkauf tatsächlich unter Dach und Fach gebracht ist. …
Schlagwort: GmbH-Verkauf
Volkelt-Brief 08/2016
GmbH-Marketing: So punkten Sie mit Ihren Zahlen + GmbH-Vermögen: Die Bank muss richtig beraten + Nachfolge: Den GmbH-Verkauf richtig planen und erfolgreich durchführen + Konjunktur: Welche Folgen hat der Ölpreisverfall für kleinere Unternehmen? + GmbH-Recht: Gemischte Einlage kann Probleme machen + GmbH-Steuern: Neuer Erlass regelt Fragen zur Abgeltungssteuer + Geschäftsführer unterwegs – Bußgeld für Blitzer-App + BISS …
Wer jahrzehntelang die Geschäfte seiner Firma geführt hat, kommt irgendwann zu dem Punkt: „Wie lange will ich das noch machen? Wie soll es mit der Firma weitergehen?“. Fakt ist: Eine geordnete Übergabe im Unternehmensbereich braucht eine gute Vorbereitung und dauert in der Regel zwei und mehr Jahre, Viele (Gesellschafter-)-Geschäftsführer packen diese Gestaltungsaufgabe zu spät an und machen dabei (aus Unerfahrenheit) Fehler. Für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der in einigen Jahren verkaufen will, gilt es, frühzeitig die Weichen für einen erfolgreichen „Merger“ zu stellen. …
Noch sind die Taschen der professionellen Investoren prall gefüllt. Aber auch viele der großen können Unternehmen mit viel Geld in den Kassen planen. Das gilt für alle Arten von Investments – also auch für die in Unternehmen (Akquisitions) und zwar für spektakuläre große Übernahmen, aber auch in mittelständische und kleinere Unternehmen aus innovativen Branchen. …
Bei Streitigkeiten um die rechtmäßige/unrechtmäßige Übertragung eines GmbH-Anteils orientieren sich die Gerichte verstärkt an der Eintragung in der Gesellschafterliste gemäß § 40 GmbH-Gesetz. Jüngstes Beispiel: Eine Gesellschafterin hatte ihren Anteil auf die Kinder übertragen – mit der Option auf Rückübertragung im Todesfall. Der Sohn verstarb, war aber unterdessen in der Gesellschafterliste als Gesellschafter eingetragen. Auch mit Einstweiliger Verfügung gelang es der Mutter-Gesellschafterin nicht, das Stimmrecht aus dem Anteil des Sohnes vor einer gerichtlichen Feststellung der Rückübertragung zu übernehmen – und dass, obwohl wichtige und eilige Gesellschafterbeschlüsse für die GmbH anstanden (OLG München, Beschluss vom 17.7.2015, 14 W 1132/15). …
Die Übertragung eines GmbH-Anteils muss notariell beurkundet werden. Dazu werden Notargebühren fällig. Deutschen Notare sind teuer – das erfahren die beteiligten Gesellschafter z. B. bereits bei der Eintragung einer mittelgroßen GmbH mit einem ausführlichen Gesellschaftsvertrag, der ganz genau die Bedürfnisse der Gesellschafter berücksichtigt. In der Regel kostet das bereits vierstellige Notargebühren. Rechtlich unkompliziert und anerkannt sind notarielle Beurkundungen in der Schweiz. …
Volkelt-Brief 27/2015
Immer schön clever: Kauf/Verkauf eines GmbH-Anteils mit Vorvertrag (letter of intent) + Kartellvergehen: Keine Strafen nach Neuordnung der Geschäfte + Mitbestimmte GmbH: Die Frauenquote gilt auch für das Management + Geschäftsführer im Beirat: Vernetzen Sie sich mit Geschäftspartnern + Korrekturen: Nachtrag zur elektronischen Steuererklärung + Verkauf eines Komplementär-Anteils: Schauen Sie dem FA auf die Finger + Geschäftsführer privat: Finanzamt darf Vorsorge nicht bestrafen + BISS …
Volkelt-Brief 26/2015
5 vor 12: Medienhype oder GAU? – Was kleinere Unternehmen von der Griechenland-Diskussion haben und halten + Achtung: Firmeneintrags-Abzocke wird immer dreister + Auch das noch: Was tun, wenn das Finanzamt Ihre Konten sperrt? + GmbH-Verkauf: Falsche Bilanzen kosten „doppelt“ + Steuerrecht: FA muss im Ausland gezahlte Körperschaftsteuer (KSt) anrechnen + Geschäftsführer privat: Keine Haftung für Schwarzarbeit + Wirtschaftsrecht: Vorsicht bei Preisabsprachen mit dem Anwalt + BISS …
Eigentlich war der Verkauf der GmbH schon in trockenen Tüchern (Grillverkaufswagen). Dem Gesellschafter-Geschäftsführer war es gelungen, seine „Grill-GmbH“ für 250.000 € an 2 neue Gesellschafter zu verkaufen. Den Veräußerungsgewinn versteuerte er korrekt. Der ESt-Bescheid lag vor. Doch es kam anders. …
Volkelt-Brief 14/2015
Wirtschaft und Politik: Bürokratie-Bremse: Unternehmen brauchen mehr als Milchmädchen-Rechnungen + Marketing/PR: Finanzamt liest Geschäftsberichte/Image-Broschüren + GmbH-Verkauf: Vereinbaren Sie „Kaufpreis + anteiligen Jahresgewinn“ + Firmenwagen: Nach AfA-Ende lohnt es sich, genau zu rechnen + Wohnen in der GmbH-Immobilie: Kein Vorsteuerabzug für die GmbH + Arbeitsrecht: Leistungs-begründete Anschluss-Arbeitsverträge sind unwirksam+ Wirtschafts-Recht: Prüfen Sie Ihre Mahnschreiben + BISS …