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GmbH contra Finanzamt: Was tun gegen eine Konto-Sperrung?

In der Pra­xis pas­siert eine Kon­ten­sper­rung schnell. Beson­ders ärger­lich ist das, wenn Sie im Urlaub sind und von einem Lie­fe­ran­ten erfah­ren, dass sei­ne Rech­nun­gen nicht mehr abge­bucht wer­den konn­ten.  Oder wenn die GmbH kei­ne Löh­ne aus­zahlt oder mit der Mie­te in Rück­stand ist. Das Finanz­amt behält sich eine sol­che Maß­nah­me ganz grund­sätz­lich im Klein­ge­druck­ten jedes Steu­er­be­scheids vor. In der Pra­xis wird das z. B. ange­wandt, wenn der Steu­er­zah­ler  bereits mehr­mals Steu­ern nicht recht­zei­tig bezahlt hat. Das Finanz­amt ist also grund­sätz­lich zu die­ser Maß­nah­me berech­tigt – es gibt kein wirk­sa­mes Rechts­mit­tel dagegen.

Ablauf der Kon­ten­sper­rung:

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Volkelt-Brief 04/2018

  • Son­die­rungs­pa­pier: „Aus” für Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen + Not­fall: Was tun, wenn das Finanz­amt Ihre Kon­ten sperrt? + Digi­tail­sie­rung: „Uni­corn“ – so schnell geht Erfolg + GmbH-Finan­zen: So gibt es Geld zurück von der Bank + Aus­stieg: Über­tra­gung der Pen­si­ons­zu­sa­ge bleibt steu­er­frei + Falsch bera­ten: Nicht-Teil­nah­me an der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung + Mit­ar­bei­ter: NEU – Kauf­man­n/-frau für E‑Commerce + GmbH-Recht: GmbH & Co. KG – Vor­sicht mit Gewinnklauseln

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

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Notfall: Was tun, wenn das Finanzamt die Konten sperrt?

Erst letz­te Woche gab es wie­der ein­mal den Hil­fe­ruf eines Kol­le­gen, dem das Finanz­amt sämt­li­che Kon­ten dicht gemacht hat­te. Was tun? In vie­len Fäl­len erfah­ren die Kol­le­gen von einer Kon­to­sper­rung erst über Geschäfts­part­ner  oder Lie­fe­ran­ten, deren Rech­nun­gen nicht frist­ge­recht  begli­chen wer­den. Die­ter M. z. B., Geschäfts­füh­rer meh­re­rer Gas­tro-Betrie­be, war ziem­lich ver­är­gert über die Sper­rung sei­ner Kon­ten durch das Finanz­amt. Selbst sein Ansprech­part­ner bei der Spar­kas­se wuss­te nicht ein­mal über die Akti­on der Finanz­be­hör­den Bescheid. Die Fol­gen sind unan­ge­nehm. Unan­ge­nehm, weil M. fest­stel­len muss­te, dass der sich beschwe­ren­de Lie­fe­rant nicht der ein­zi­ge war, des­sen Rech­nun­gen nicht begli­chen wurden.

Beim Nach­te­le­fo­nie­ren muss­te er fest­stel­len, dass … 

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Volkelt-Brief 35/2016

Volkelt-FB-01Jah­res­ab­schluss: Feh­ler kön­nen SIE den Job kos­ten + Geschäfts­füh­rer-Kün­di­gung: Nach­schie­ben von Grün­den + Ter­min­sa­che: Dead­line für den Jah­res­ab­schluss 2015 + Böse Über­ra­schung: Was tun, wenn das Finanz­amt die Kon­ten sperrt?  Steu­er: So weh­ren Sie sich gegen eine Gewin­n­er­hö­hung + GmbH-Recht: Regis­ter­ge­richt darf Geschäfts­füh­rer-Bestel­lung prü­fen + Insol­venzs­recht: „Zah­lungs­un­fä­hig“ – ver­klau­su­liert + BISS

 

 

 

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Böse Überraschung: Was tun, wenn das FA die Konten sperrt?

Das Finanz­amt behält sich eine sol­che Maß­nah­me grund­sätz­lich im Klein­ge­druck­ten jedes Steu­er­be­scheids vor. In der Pra­xis wird das z. B. ange­wandt, wenn der Steu­er­zah­ler bereits mehr­mals Steu­ern nicht recht­zei­tig bezahlt hat. Das Finanz­amt ist also grund­sätz­lich zu die­ser Maß­nah­me berech­tigt – es gibt kein wirk­sa­mes Rechts­mit­tel dagegen. … 

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Volkelt-Brief 26/2015

Volkelt-NL5 vor 12: Medi­en­hype oder GAU? – Was klei­ne­re Unter­neh­men von der Grie­chen­land-Dis­kus­si­on haben und hal­ten + Ach­tung: Fir­men­ein­trags-Abzo­cke wird immer dreis­ter + Auch das noch: Was tun, wenn das Finanz­amt Ihre Kon­ten sperrt? + GmbH-Ver­kauf: Fal­sche Bilan­zen kos­ten „dop­pelt“ + Steu­er­recht: FA muss im Aus­land gezahl­te Kör­per­schaft­steu­er (KSt) anrech­nen  + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Kei­ne Haf­tung für Schwarz­ar­beit  + Wirt­schafts­recht: Vor­sicht bei Preis­ab­spra­chen mit dem Anwalt +  BISS

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Auch das noch: Was tun, wenn das Finanzamt Ihre Konten sperrt?

Davon habe ich erst von einem Lie­fe­ran­ten erfah­ren“. Franz H., Geschäfts­füh­rer meh­re­rer Frei­zeit-Betrie­be, war sehr ver­är­gert über die Sper­rung aller sei­ner Kon­ten durch das Finanz­amt. Die Fol­gen waren pein­lich bis unan­ge­nehm. Pein­lich, weil H. fest­stel­len muss­te, dass der sich beschwe­ren­de Lie­fe­rant nicht der ein­zi­ge war, des­sen Rech­nun­gen nicht begli­chen wur­den. Bei allen Lie­fe­ran­ten muss­te sich H. ent­schul­di­gen und ver­spre­chen, der Sache eiligst nach­zu­ge­hen. Unan­ge­nehm, weil er nicht beein­flus­sen konn­te, dass sei­ne Geschäfts­part­ner sich Gedan­ken um sei­ne Liqui­di­täts­la­ge mach­ten und wegen gestie­ge­nem Risi­ko nur noch zu neu­en Kon­di­tio­nen lie­fern würden. …