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Volkelt-Briefe

GmbH-Nachfolge: Wie den richtigen Käufer finden?

Nach den ers­ten Über­le­gun­gen zum Ver­kauf der GmbH (vgl. Nr. 8/2016) geht es in die Kon­kre­ti­sie­rung. In der nächs­ten Ver­kaufs-Pha­se muss ein geeig­ne­ter und zah­lungs­fä­hi­ger Käu­fer (Rede­wen­dung: „Nach­fol­ger gesucht“) gefun­den wer­den. Häu­fi­ger Feh­ler in die­ser Pha­se: Ein Ver­kauf „dau­ert“ – in der Regel sind es 2 bis 3 Jah­re. Aus Unge­duld wer­den oft Zuge­ständ­nis­se gemacht, die nicht sein müs­sen. Dem nicht ent­ge­gen­steht, dass gele­gent­lich auch ein Blitz-Ver­kauf zustan­de kommt. Aller­dings macht auch der ein oder ande­re Ver­käu­fer die Erfah­rung, dass es meh­re­re Anläu­fe braucht, bis der Ver­kauf tat­säch­lich unter Dach und Fach gebracht ist. …

  • Regio­nal täti­ge Unter­neh­men sind gut bera­ten, die Koope­ra­ti­ons- und Nachfolge­börse der IHK (www.nexxt-change.org) zu nut­zen. Die ein­zel­nen Daten­ban­ken sind gut ver­netzt und es hat sich bun­des­weit her­um­ge­spro­chen, dass expan­si­ons­wil­li­ge Unter­neh­men auf die­se Art gut ein­ge­führ­te Unter­neh­men zur Erwei­te­rung eines Fili­al­net­zes, zum Auf­bau regio­na­ler Prä­sen­zen oder zum Ein­stieg in den Regio­nal­markt erwer­ben. Ach­tung: Unter nexxt­ch­an­ge tum­meln sich im Inter­net eini­ge Anbie­ter, die nichts mit der offi­zi­el­len IHK-Bör­se zu tun haben und nicht wirk­lich zu emp­feh­len sind.
  • Seriö­se Beglei­tung und Bera­tung auf dem Weg zum Nach­fol­ger bie­ten auch die Ratio­na­li­sie­rungs- und Inno­va­ti­ons­zen­trem der Deut­schen Wirt­schaft (z. B. https://www.rkw-bw.de/rde/unternehmensberatung/nachfolge-verkauf).

Gut über­legt sein muss dage­gen die Kon­takt­auf­nah­me zur Kon­kur­renz. Um die als poten­zi­el­len Käu­fer auf­zu­tun, soll­te auf jeden Fall der Anwalt ein­ge­schal­tet wer­den. Zum einen, um die Ernst­haf­tig­keit der Kauf­ab­sicht zu bele­gen, aber auch, um eine pro­fes­sio­nel­le Ver­kaufs­an­bah­nung zu gewähr­leis­ten. Kei­ne guten Erfah­run­gen machen Unter­neh­mens­ver­käu­fer bei der Suche nach poten­zi­el­len Nach­fol­gern mit diver­sen Inter­net-Por­ta­len. Abge­se­hen davon, dass die Ver­kaufs­ab­sicht schnell und unkon­trol­liert öffent­lich wer­den kann, tum­meln sich hier auch schwar­ze Scha­fe, denen es mehr um einen Umsatz brin­gen­den Auf­trag geht und poten­zi­el­le Käu­fer gar nicht auf­bie­ten können.

Eini­ge Mak­ler wur­den wegen irre­füh­ren­der Wer­bung („Jemand inter­es­siert sich für Ihre GmbH“) oder Schlecht­leistung ver­klagt oder sind vom Markt ver­schwun­den. Ohne anwalt­li­che Bera­tung blei­ben unkal­ku­lier­ba­re Risi­ken, eben­so wie bei der gerichts­festen For­mu­lie­rung des Vor­ver­tra­ges inkl. einer Ver­schwie­gen­heits­klau­sel mit einer durch­setz­ba­ren Ver­trags­stra­fe und der recht­si­che­ren For­mu­lie­rung des Scha­dens­er­satz­an­spruchs bei miss­bräuch­li­cher Ver­wen­dung des beim Ver­kauf erlang­ten Firmenwissen.

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