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Volkelt-Brief 41/2018

GmbH/­Pri­vat-Ver­mö­gen: Wo (klei­ne) Feh­ler beson­ders weh­tun + Geschäfts­füh­rer-Risi­ken: Kön­nen Sie auch bewei­sen, dass Sie kei­ne Feh­ler machen? + Digi­ta­les: Dis­rup­ti­on – ist jetzt auch der Chef über­flüs­sig? + GmbH-Nach­fol­ge: So las­sen Sie ande­re für sich arbei­ten + GmbH-Recht: Beschluss­fä­hig­keit der GmbH-Gesell­schaf­ter + Form­sa­che: Gerichts­zu­stän­dig­keit um Geschäfts­füh­rer-Kla­gen + GmbH/Steuer: Finanz­amt streicht Teil­wert­ab­schrei­bung für Gesellschafter-Forderungen

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Volkelt-Brief 32/2018

Ach­tung: So rech­net Ihr Finanz­amt den GmbH-Ver­kaufs­ge­winn nach oben + Chef-Fit­ness: Coo­le Tipps gegen die hei­ßen Tage + Digi­ta­les: Mobi­les Bezah­len bis 2020 an fast allen Kas­sen mög­lich + Gro­Ko: Kei­ne Steu­er­erleich­te­run­gen für Pen­si­ons­rück­stel­lung von Geschäfts­füh­rern + Heubeck´sche Tafeln: Neue Wer­te für Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen + Glä­sern: Immer mehr Kon­to­da­ten-Abfra­gen + Neu­es Urteil: Geschäfts­füh­rer darf bei GV-Ein­la­dung nicht manipulieren

 

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Neues Urteil: Geschäftsführer darf nicht manipulieren

Ver­schickt der Geschäfts­füh­rer die Ein­la­dung zur Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung an die der GmbH bekann­te Adres­se des Gesell­schaf­ters, von der er weiß, das sie nicht aktu­ell ist, ist die Ver­samm­lung nicht ord­nungs­ge­mäß ein­be­ru­fen. Die so gefass­ten Beschlüs­se sind nach einem aktu­el­len urteil des Ober­lan­des­ge­richts (OLG) Düs­sel­dorf unwirk­sam. Im Urteils­fall ging es um die Ein­zie­hung des­sen GmbH-Anteils. Aus­schlag­ge­bend für die­ses Urteil war, dass der Geschäfts­füh­rer den Gesell­schaf­ter bereits mehr­fach erfolg­reich per E‑Mail kon­tak­tiert hat­te. Er die Ein­la­dung aber nicht über die­se ihm bekann­te Kon­takt­mög­lich­keit über­mit­telt hat­te (OLG Düs­sel­dorf, Urteil v. 19.4.2018, I‑6 W 2/18).

Das Gericht wer­te­te das als „Mani­pu­la­ti­on” bei der Ein­la­dung des aus­zu­schlie­ßen­den Gesell­schaf­ters zur Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung und damit als Fehl­ver­hal­ten des Geschäfts­füh­rers. Fakt war: Der aus­zu­schlie­ßen­de Gesell­schaf­ter konn­te den Nach­weis erbrin­gen, dass die GmbH sei­ne E‑Mail-Kon­takt­da­ten kann­te, weil er über die E‑Mail bereits mehr­fach von der GmbH bzw. vom Geschäfts­füh­rer Nach­rich­ten und Infor­ma­tio­nen erhal­ten hat­te. Ein Fall für „Doku­men­tie­ren lohnt allemal”.

 

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Volkelt-Brief 33/2017

Füh­rung: Gestal­tung der Arbeits­ver­trä­ge ist Chef­sa­che + TOPs zur Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung: Wie­viel Tak­tie­ren darf sein? + Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag: So viel Befris­tung müs­sen Sie schon akzep­tie­ren + Steu­er­prü­fung: BFH unter­sagt will­kür­li­che Umsatz-Schät­zung + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Dash­cam-Auf­nah­men als Beweismittel

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TOPs zur Gesellschafterversammlung: Wieviel Taktieren darf sein?

Dass auf Gesell­schaf­ter­ver­samm­lun­gen gele­gent­lich tak­tiert wird, ist bekannt. Das betrifft ganz beson­ders den Fall der Abbe­ru­fung in der Zwei­per­so­nen-GmbH. Aber auch dann, wenn die Gesell­schaf­ter unter­schied­li­che Auf­fas­sun­gen über die Füh­rung der Geschäf­te oder die Wei­ter­ent­wick­lung des Geschäfts­mo­dells haben, wird bis­wei­len in die juris­ti­sche Trick­kis­te gegrif­fen. Die Rechts­la­ge:

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Volkelt-Brief 13/2017

Steu­er­po­li­tik: Inspi­riert Kich­hof die Kanz­le­rin doch noch mit sei­nen Ideen … + Dienst­leis­ter-GmbHs: EU will elek­tro­ni­sche Dienst­leis­tungs­kar­te + Ter­min­sa­che: Geschäfts­füh­rer müs­sen län­ger arbei­ten + Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit: Weni­ger Kon­trol­len, mehr Geld­bu­ßen + GmbH-Kri­se: Geschäfts­füh­rer muss Steu­er­for­de­run­gen wider­spre­chen + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Getrennt leben und zusam­men ver­an­la­gen +  BISS

 

 

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Volkelt-Brief 12/2017

Das neue US-Steu­er­mo­dell: „.. auch die Bri­ten wit­tern Stand­ort­vor­tei­le” + Flüchtlinge/Migranten: Geschäfts­füh­rer müs­sen „sorg­fäl­tig” prü­fen +  GmbH-Recht: Wenn der Ver­samm­lungs­lei­ter trickst … + Neue Inter­net-Atta­cken: So schüt­zen Sie Ihre Stel­len­an­ge­bo­te + Kar­tell­ver­ge­hen: Bereits der Infor­ma­ti­ons­aus­tausch wird bestraft + GmbH-Recht: Stimm­ver­bot für den GmbH-Gesell­schaf­ter + Geschäfts­füh­rer unter­wegs: Kei­ne Lohn­steu­er bei (Zwangs-) Unter­bre­chun­gen +  BISS

 

 

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GmbH-Recht: Wenn der Versammlungsleiter trickst

In vie­len mit­tel­stän­di­schen GmbHs ist per Gesell­schafts­ver­trag einer der Gesell­schaf­ter zum Lei­ter der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung   bestimmt. Damit soll der pro­fes­sio­nel­le Ablauf der Gesellschafter­versammlung sicher­ge­stellt wer­den. Das macht Sinn, wenn die übri­gen Gesell­schaf­ter kei­ne oder nur wenig geschäft­li­che Erfah­rung haben und sich auch nicht wei­ter in der GmbH enga­gie­ren wollen.

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GmbH-Recht: Leiter muss Beschlüsse offiziell „feststellen”

For­mal kor­rekt ist ein Beschluss der Gesell­schaf­ter, wenn er durch einen Ver­samm­lungs­lei­ter fest­ge­stellt wird. Die­ser wird in der Regel zu Beginn der GmbH-Gesell­schaf­ter­­ver­­­samm­lung von den Gesell­schaf­tern mit ein­fa­cher Mehr­heit bestellt. Wird der Beschluss nicht for­mell ord­nungs­ge­mäß durch einen Ver­samm­lungs­lei­ter fest­ge­stellt, liegt darin … 

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Volkelt-Brief 04/2017

  • Neue Geset­ze: Arbeits­zeit-Fle­xi­bi­li­tät auf Kos­ten der Unter­neh­men + Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung: BGH ver­schärft Form­vor­schrif­ten +  Geschäfts­füh­rer-Alters­ver­sor­gung: Ober­gren­ze für Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen + Mehr Büro­kra­tie: EU spe­ku­liert auf die Kör­per­schaft­steu­er + NEU: Bes­se­rer Neu­start nach Schei­dung und Pri­vat­in­sol­venz + Steu­er pri­vat: Geld zurück vom Finanz­amt gibt es erst ab Mai + Steu­er NEU: Rück­stel­lung für Steu­er­schul­den + GmbH-Recht: Ver­pflich­tung zur Mit­ar­beit in der GmbH +  BISS