Wenn Sie – als privat Versicherter – Krankheitskosten (Behandlungskosten, Material, Rezeptgebühren) aus der eigenen zahlen, um in den Genuss der jährlichen Beitragsrückzahlung zu kommen, müssen Sie ab sofort genau rechnen. Es gibt keinen Steuervorteil mehr. Solche Kosten werden von Ihrem Finanzamt nicht mehr als Sonderausgaben anerkannt. Sie müssen also brutto für netto rechnen (BFH, Urteil v. 29.11.2017, X R 3/16).
Schlagwort: außergewöhnliche Belastung
Volkelt-Brief 32/2017
Geschäftspartnerschaften/Kooperationen: Drahtseilakt zwischen Gesetz und Kartell + Nachfolge: Auch der Beirat braucht Rundum-Erneuerung + Geschäftsführer-Compliance: Wie Anwälte gegen Unternehmen Front machen + Führungsstil: Ironie und andere ungeeignete Stilmittel + Geschäftsführer privat: Rechnen bei der PKV lohnt nicht mehr
BISS … die Wirtschaft-Satire
Krankenbehandlungskosten, die Sie aus eigener Tasche zahlen, um in den Genuss der Beitragsrückerstattung zu gelangen, sind weder Sonderausgaben noch eine außergewöhnliche Belastung (FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 19.4.2017, 11 K 11327/16).
Volkelt-Brief 09/2017
GmbH-Finanzen: Wer finanziert eigentlich Ihre Digitalisierung? + Geschäftsführer-Gehalt: Dafür stehen die Parteien + Mitarbeiter binden: So halten AZUBIS länger durch + Wahlversprechen: GWG-Grenze wird realistischer + Finanzen: Billigstrom-Anbieter bleiben riskantes Sparmodell + Geschäftsführer unterwegs: Zuzahlungen zum Firmenwagen mindern die Steuer + Sanierung: Geschäftsführer muss Steuerschulden anteilig tilgen + Geschäftsführer privat: BFH verteuert Selbstbehalt zur KV + BISS …
Kosten, die durch die vergleichsweise Beilegung der Streitigkeiten über die elterliche Sorge für die gemeinsamen Kinder, das Umgangsrecht und den Kindesunterhalt, den Ehegattenunterhalt einschließlich teilweisen Unterhaltsverzichts, den Zugewinn sowie den Hausrat und das Einfamilienhaus entstanden sind, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen (BFH, Urteil vom 28.4.2016, VI R 15/15). …
Volkelt-Brief 13/2016
Wirtschaftspolitik: Italienische Verhältnisse bedeuten mehr Macht für die Bürokratie + Selbstanzeige: Wenn es in der Zeitung steht, ist es zu spät + Terminsache (1): Erstellung des Jahresabschlusses 2015 + Terminsache (2): Jahresmeldung zur Künstlersozialversicherung (KSV) + EU: Mehr Spielraum für eine ermäßigte Umsatzsteuer + Steuer: Keine Zuschläge für den faktischen Geschäftsführer + Verdeckte Gewinnausschüttung: JA / Schenkungssteuer: NEIN + Geschäftsführer privat: Kosten der Scheidung + Bürokratie: Zinsen für Steuerrückstände weiter mit 6 % + BISS …
Nach der Neufassung des § 33 EStG (Abs. 2, Satz 4: keine steuerliche Berücksichtigung von Prozesskosten) haben einige Finanzämter die neue Rechtslage auch auf die Scheidungskosten übertragen und die Berücksichtigung von Anwalts- und Gerichtskosten als außergewöhnliche Belastung abgelehnt. Laut Finanzgericht (FG) Köln ist das aber nicht so: Die Finanzämter müssen diese Kosten weiterhin bei der Steuer als abziehbare Belastung anerkennen (FG Köln, Urteil vom 13.1.2016, 14 K 1861/15). …
Nach einem Urteil des FG Niedersachsen können Scheidungskosten ab 2013 nicht …
Volkelt-Brief 32/2014
Themen heute: GmbH-Steuen: „Ist schon zum Verzweifeln…” + Neues Urteil: Geschäftsführer braucht Erlaubnis für Zusatzgeschäfte + Firmenwagen: Diese Klauseln nutzen dem Geschäftsführer + Terminsache: EU-Vorsteuer bis spätestens 30.9. beantragen + Prozesskosten: Sind außergewöhnliche Belastung + Haftung: Geschäftsführer haftet auch für Leiharbeitnehmer + Mitarbeiter: Equal Pay gilt auch für Auslandseinsatz + BISS …