Kategorien
Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: Neu rechnen bei der Beitragsrückerstattung

Wenn Sie – als pri­vat Ver­si­cher­ter – Krank­heits­kos­ten (Behand­lungs­kos­ten, Mate­ri­al, Rezept­ge­büh­ren) aus der eige­nen zah­len, um in den Genuss der jähr­li­chen Bei­trags­rück­zah­lung zu kom­men, müs­sen Sie ab sofort genau rech­nen. Es gibt kei­nen Steu­er­vor­teil mehr. Sol­che Kos­ten wer­den von Ihrem Finanz­amt nicht mehr als Son­der­aus­ga­ben aner­kannt. Sie müs­sen also brut­to für net­to rech­nen (BFH, Urteil v. 29.11.2017, X R 3/16).

Der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) setzt damit sei­ne unter­des­sen sehr restrik­ti­ve Recht­spre­chung zum Son­der­aus­ga­ben­ab­zug von Krank­heits­kos­ten fort. Nur im beson­de­ren Aus­nah­me­fall – z. B. wenn mit der Über­nah­me der Kos­ten eine nicht zumut­ba­re wirt­schaft­li­che Belas­tung für den Pati­en­ten ein­tritt – könn­te ein Son­der­aus­ga­ben­ab­zug in Fra­ge kom­men. Z. B., wenn die zumut­ba­re Eigen­be­las­tung gemäß § 33 Abs. 3 EStG erreicht wird. Laut Tabel­le ist das ein Ein­kom­men bis zu 15.340 EUR im Jahr – als (gut dotier­ter) Geschäfts­füh­rer haben Sie damit in der Regel kei­ne Chan­ce auf den Sonderausgabenabzug.

Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 32/2017

Geschäftspartnerschaften/Kooperationen: Draht­seil­akt zwi­schen Gesetz und Kar­tell + Nach­fol­ge: Auch der Bei­rat braucht Rund­um-Erneue­rung + Geschäfts­füh­rer-Com­pli­ance: Wie Anwäl­te gegen Unter­neh­men Front machen + Füh­rungs­stil: Iro­nie und ande­re unge­eig­ne­te Stil­mit­tel + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Rech­nen bei der PKV lohnt nicht mehr

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat – rechnen bei der PKV lohnt nicht mehr

Kran­ken­be­hand­lungs­kos­ten, die Sie aus eige­ner Tasche zah­len, um in den Genuss der Bei­trags­rück­erstat­tung zu gelan­gen, sind weder Son­der­aus­ga­ben noch eine außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung (FG Ber­lin-Bran­den­burg, Urteil v. 19.4.2017, 11 K 11327/16).

Das gilt laut Finanz­ge­richt auch dann, wenn die selbst getra­ge­nen Kran­ken­be­hand­lungs­kos­ten die Bei­trags­rück­erstat­tung über­stei­gen. Rech­nen lohnt dem­nach nicht mehr. Nach meh­re­ren Urtei­len in der Sache, müs­sen Sie davon aus­ge­hen, dass die Finanz­be­hör­den sich in ver­gleich­ba­ren Fäl­len kon­se­quent durch­set­zen (vgl. zuletzt Nr. 9/2015).

Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 09/2017

GmbH-Finan­zen: Wer finan­ziert eigent­lich Ihre Digi­ta­li­sie­rung? + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Dafür ste­hen die Par­tei­en +  Mit­ar­bei­ter bin­den: So hal­ten AZUBIS län­ger durch + Wahl­ver­spre­chen: GWG-Gren­ze wird rea­lis­ti­scher + Finan­zen: Bil­lig­strom-Anbie­ter blei­ben ris­kan­tes Spar­mo­dell + Geschäfts­füh­rer unter­wegs: Zuzah­lun­gen zum Fir­men­wa­gen min­dern die Steu­er + Sanie­rung: Geschäfts­füh­rer muss Steu­er­schul­den antei­lig til­gen + Geschäfts­füh­rer pri­vat: BFH ver­teu­ert Selbst­be­halt zur KV +  BISS

 

 

 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: BFH verteuert Selbstbehalt zur KV

Sind Sie pri­vat kran­ken­ver­si­chert und haben Selbst­be­halt ver­ein­bart, kön­nen Sie die­se Auf­wen­dun­gen grund­sätz­lich nicht als Son­der­aus­ga­be, son­dern nur als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung von der Steu­er abset­zen. Voraussetzung: … 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Scheidungsfolgekosten sind keine außergewöhnliche Belastung

Kos­ten, die durch die ver­gleichs­wei­se Bei­le­gung der Strei­tig­kei­ten über die elter­li­che Sor­ge für die gemein­sa­men Kin­der, das Umgangs­recht und den Kin­des­un­ter­halt, den Ehe­gat­ten­un­ter­halt ein­schließ­lich teil­wei­sen Unter­halts­ver­zichts, den Zuge­winn sowie den Haus­rat und das Ein­fa­mi­li­en­haus ent­stan­den sind, sind nicht als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen zu berück­sich­ti­gen (BFH, Urteil vom 28.4.2016, VI R 15/15). …

Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 13/2016

Volkelt-FB-01Wirt­schafts­po­li­tik: Ita­lie­ni­sche Ver­hält­nis­se bedeu­ten mehr Macht für die Büro­kra­tie + Selbst­an­zei­ge: Wenn es in der Zei­tung steht, ist es zu spät + Ter­min­sa­che (1): Erstel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses 2015 + Ter­min­sa­che (2): Jah­res­mel­dung zur Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung (KSV) + EU: Mehr Spiel­raum für eine ermä­ßig­te Umsatz­steu­er + Steu­er: Kei­ne Zuschlä­ge für den fak­ti­schen Geschäfts­füh­rer + Ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung: JA / Schen­kungs­steu­er: NEIN + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Kos­ten der Schei­dung + Büro­kra­tie: Zin­sen für Steu­er­rück­stän­de wei­ter mit 6 % + BISS

 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: Kosten der Scheidung

Nach der Neu­fas­sung des § 33 EStG (Abs. 2, Satz 4: kei­ne steu­er­li­che Berück­sich­ti­gung von Pro­zess­kos­ten) haben eini­ge Finanz­äm­ter die neue Rechts­la­ge auch auf die Schei­dungs­kos­ten über­tra­gen und die Berück­sich­ti­gung von Anwalts- und Gerichts­kos­ten als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung abge­lehnt. Laut Finanz­ge­richt (FG) Köln ist das aber nicht so: Die Finanz­äm­ter müs­sen die­se Kos­ten wei­ter­hin bei der Steu­er als abzieh­ba­re Belas­tung aner­ken­nen (FG Köln, Urteil vom 13.1.2016, 14 K 1861/15). …

Kategorien
Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: Scheidungen werden teurer

Nach einem Urteil des FG Nie­der­sach­sen kön­nen Schei­dungs­kos­ten ab 2013 nicht … 

Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 32/2014

The­men heu­te: GmbH-Steu­en: Ist schon zum Ver­zwei­feln…” +  Neu­es Urteil: Geschäfts­füh­rer braucht Erlaub­nis für Zusatz­ge­schäf­te Fir­men­wa­gen: Die­se Klau­seln nut­zen dem Geschäfts­füh­rer + Ter­min­sa­che: EU-Vor­steu­er bis spä­tes­tens 30.9. bean­tra­gen + Pro­zess­kos­ten: Sind außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung + Haf­tung: Geschäfts­füh­rer haf­tet auch für Leih­ar­beit­neh­mer + Mit­ar­bei­ter: Equal Pay gilt auch für Aus­lands­ein­satz + BISS