GmbH-Finanzen: Wer finanziert eigentlich Ihre Digitalisierung? + Geschäftsführer-Gehalt: Dafür stehen die Parteien + Mitarbeiter binden: So halten AZUBIS länger durch + Wahlversprechen: GWG-Grenze wird realistischer + Finanzen: Billigstrom-Anbieter bleiben riskantes Sparmodell + Geschäftsführer unterwegs: Zuzahlungen zum Firmenwagen mindern die Steuer + Sanierung: Geschäftsführer muss Steuerschulden anteilig tilgen + Geschäftsführer privat: BFH verteuert Selbstbehalt zur KV + BISS …
Der Volkelt-Brief 09/2017 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg, 3. März 2017
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
CDU und SPD wollen noch vor den Wahlen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit zusätzlichen 1,5 Mrd. EUR für StartUps ausstatten. Das ist gut und volkswirtschaftlich sinnvoll, um den Standort Deutschland wettbewerbsfähig zu halten. Auf der anderen Seite steht: Auch gestandene Unternehmen müssen in die Digitalisierung investieren, um mit ihren Produkten am Markt mitzuhalten.
Fast jede Branche muss sich neu erfinden. So gesehen sind StartUp-Finanzierungen ein Wettbewerbsnachteil für innovationsfreudige, aber bereits bestehende Unternehmen. Bleiben Ihnen zwei Möglichkeiten: Sie gründen Ihre neuen Aktivitäten in einem StartUp aus und profitieren so beispielsweise von den zusätzlichen 1,5 Mrd. Fördermitteln. Oder Sie nutzen konsequent alle bestehenden Fördertöpfe – von der Regionalförderung bis zu den EU-Fördertöpfen. Dafür gibt es professionelle Fördermittel-Berater, die das Instrumentarium aus dem FF beherrschen und die helfen, den bürokratischen Aufwand zu bewältigen.
Geschäftsführer-Gehalt: Dafür stehen die Parteien
Der Wahlkampf ist eröffnet. Thema: Die Manager-Gehälter und auch die Gehälter von AG-Vorständen und gut verdienenden GmbH-Geschäftsführern. Die meisten GmbH-Geschäftsführer verdienen zwar nicht im Millionen-Bereich. Dennoch müssen Sie davon ausgehen, dass Auswirkungen auch sie treffen können – z. B. wenn die Abgeltungssteuer erhöht wird und Sie die höhere Besteuerung ausgeschütteter Gewinne durch eine Anhebung Ihrer Bezüge ausgleichen wollen. Hier in der Übersicht die unterschiedlichen Positionen der Parteien:
- CDU/CSU: Hier hält man bislang nichts von einer Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs oder von Obergrenzen. Man setzt auf Selbstkontrolle im Rahmen des Corporate Governance und darauf, dass der Aufsichtsrat Vorschläge für die Vorstandsvergütung machen, die dann von der Hauptversammlung beschlossen werden. Im Vorwahlkampf gibt es aber auch Stimmen (Wolfgang Schäuble oder Peter Altmeier), die sich eine Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Millionengehälter von Managern und anderen Gut-Verdienern, z. B. GmbH-Geschäftsführer vorstellen können.
- SPD: Die SPD-Fraktion will hat einen Gesetzesentwurf vorlegt, nach der Gehälter nur noch bis 500.000 EUR als Betriebsausgaben anerkannt werden. Außerdem soll ein Maximalverhältnis von Manager-Gehalt zum durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen gelten. Darüber hinaus will die SPD eine höhere Besteuerung der Kapitaleinkommen. Das beträfe die Abgeltungssteuer (z. B. 35 %) und damit auch die Besteuerung ausgeschütteter Gewinne in der GmbH (vgl. 1/2017).
- FDP: Im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 gab es keine Aussagen zur Beschränkung von Manager-Gehältern. Programmatische Aussagen für 2017 liegen noch nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass die FDP Eingriffe in unternehmerische Entscheidungsfreiheiten nicht unterstützen wird und auf die Corporate Governance-Selbstverpflichtungen setzen wird.
- Grüne: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will den Steuerabzug für Managergehälter deckeln. In einem Gesetzesantrag (18/11176) formuliert die Fraktion dazu mehrere Forderungen, um eine „Mitfinanzierung von überhöhten Gehältern, Abfindungen und Versorgungszusagen durch die Bürgerinnen und Bürger zu begrenzen“. So soll der Betriebsausgabenabzug von Abfindungen auf 1 Mio. EUR pro Kopf und der Betriebsausgabenabzug von Gehältern auf 4.500.000 EUR pro Kopf und Jahr begrenzt werden. Zu den weiteren Forderungen gehört eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Versorgungszusagen. Erfolgsbeteiligungen sollen grundsätzlich an den langfristigen Erfolg des Unternehmens geknüpft werden.
- Linke: Die LINKE will, dass Jahresgehälter über eine 500.000 EUR nicht mehr steuerlich abzugsfähig sind. Zitat: „Mit der Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit allein lassen sich überhöhte Managergehälter nicht verhindern. Das ist bestenfalls ein Anreiz, aber keine wirksame Obergrenze“. Zur Obergrenze gibt es im Programmentwurf der LINKE zur Bundestagswahl 2017 zwei Orientierungspunkte: Zum einen soll das Manager-Gehalt nicht mehr als das Zwanzigfache des niedrigsten im Unternehmen gezahlten Gehalts betragen. Weiter heißt es im Programmentwurf: „Wir schlagen vor, dass niemand mehr als 40mal soviel verdienen soll wie das gesellschaftliche Minimum. Das sind derzeit knapp eine halbe Million Euro im Jahr“.
Mitarbeiter binden: So halten AZUBIS länger durch
„Jeder 4. Auszubildende bricht die Lehre ab“. So das Fazit des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). In einigen Branchen (Köche, Gebäudereiniger) sind es bis zu 50 %, die hinschmeißen. Häufigster Grund für die Beendigung der Zusammenarbeit sind Konflikte zwischen dem Ausbilder und dem Azubi. Azubis mit Abitur sind beständiger als Azubis mit Hauptschulabschluss. In kleineren Betrieben wird öfter abgebrochen als in größeren Unternehmen. Alarmierend: Zuletzt hatten im Jahr 2013 über 75.000 Jugendliche ihre Ausbildung ohne Abschluss abgebrochen.
Wahlversprechen: GWG-Grenze wird realistischer
Im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages wird derzeit der „Entwurf eines Gesetztes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“ (Bürokratieentlastungsgesetz) vorbereitet. Einer der Punkte, auf den man sich zu einigen scheint, ist die Anhebung der Grenze zur Sofort-Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG). Derzeit liegt die Grenze bei 410 EUR. Im Gespräch ist eine Anhebung auf 1.000 EUR pro GWG – das wäre eine deutliche Bürokratie-Entlastung, zumal diese Grenze zuletzt in 1964 angehoben wurde.
Finanzen: Billigstrom-Anbieter bleiben riskantes Sparmodell
Nach Teldafax (2012) und Flexstrom (2013) hat jetzt (2017) mit der Care-Energy-Group der nächste große Stromanbieter Insolvenz angemeldet. Rechnungen der Netzbetreiber, Stadtwerke und der Vertriebspartner wurden schon seit längerem nicht mehr korrekt beglichen und Abrechnungen wurden fehlerhaft erstellt. Die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde hält sich noch bedeckt.
Geschäftsführer unterwegs: Zuzahlungen zum Firmenwagen
Leisten Sie als Geschäftsführer zum Firmenwagen einen eigenen finanziellen Beitrag (hier: Benzinkosten, Nutzungsentgelt) dann muss das Finanzamt diesen Eigenbeitrag bei der Ermittlung des geltwerten Vorteils nach der 1 % – Methode bzw. nach Fahrtenbuch berücksichtigen (BFH, Urteile vom 30.11.2016, VI R 2/15, VI R 24/14, VI R 49/14).
Sanierung: Geschäftsführer muss Steuerschulden anteilig tilgen
Veranlasst der Geschäftsführer der GmbH im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung Zahlungen, muss er den Grundsatz der anteiligen Tilgung beachten. Bevorzugt er andere Gläubiger gegenüber dem Finanzamt, muss er dann ausstehende Umsatzsteuer aus eigener Tasche zahlen (FG Münster, Urteil vom 6.2.2017, 7 V 3973/16 U).
Geschäftsführer privat: BFH verteuert Selbstbehalt zur KV
Sind Sie privat krankenversichert und haben Selbstbehalt vereinbart, können Sie diese Aufwendungen grundsätzlich nicht als Sonderausgabe, sondern nur als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Voraussetzung: Der Selbstbehalt stellt für Sie eine nicht mehr zumutbare Belastung dar (BFH, Urteil vom 1.6.2016, X R 43/14).
Lothar Volkelt
Herausgeber + Chefredakteur Geschäftsführer-Fachinformationsdienst