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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 47/2014

Volkelt-FB-01Zwei­per­so­nen-GmbH: Nie ohne Vor­sor­ge – Leh­ren aus dem Fall Tön­nies + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Finanz­be­hör­den prü­fen Gewinn-Tan­tie­men + Fami­li­en-Char­ta: So sichern Sie den Bestand Ihrer GmbH auf Dau­er + Neue Regeln: Kar­tell­ver­stö­ße wer­den dop­pelt abge­straft + Öffent­li­che Auf­trä­ge: Pokern kann Scha­dens­er­satz­an­sprü­che kos­ten + Büro­kra­tie: Weni­ger Gebüh­ren für Abmah­nun­gen + Steu­ern: Umsatz­steu­er für den Fir­men-Pkw des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers + BISS

Dipl. Vw. Lothar Vol­kelt, Her­aus­ge­ber der Volkelt-Briefe

 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 26/2014

The­men heu­te:  Mobi­le Daten­nut­zung: Wie steht Ihre GmbH mit ihren Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen da? + GmbH-Finan­zen: Ban­ken und Anle­ger buh­len um Geschäfts­kun­den + Face­book: Der Kon­troll­blick ist (lei­der) ein Muss + Ter­min­sa­che für klei­ne GmbH: Auf­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses 2013 + Still­stand in der Zwei­per­so­nen-GmbH: So lösen Sie die Dau­er-Blo­cka­de + GmbH-Recht: GmbH muss die Kos­ten für Aus­ein­an­der­set­zungs­bi­lanz zah­len + Wett­be­werbs­recht: Vor­sicht bei tele­fo­ni­schen Kun­den­be­fra­gun­gen + Per­so­nal: Exzes­si­ve Inter­net-Nut­zung recht­fer­tigt Kün­di­gung + BISS

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Volkelt-Briefe

Stillstand in der 2‑Personen-GmbH: So lösen Sie die Dauer-Blockade

Zur Siche­rung der Hand­lungs­fä­hig­keit in der Zwei­per­so­nen-GmbH kann ein Schlich­ter (Schieds­ge­richt) ein­ge­setzt wer­den. Vorteil: 

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GmbH-Recht: Mehr Gesellschafter, mehr Risiken – was tun?

Wie vie­le Gesell­schaf­ter hat Ihre GmbH eigent­lich? Hintergrund: …

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Konflikte in der GmbH: So bleibt Ihre GmbH immer handlungsfähig

Erfah­rungs­ge­mäß kommt es zwi­schen den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rern von GmbHs  alle 2 Jah­re zu ernsthaften …

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Volkelt-Brief 33/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te : Daten-Spio­na­ge/­Do­ping­/Öf­fent­li­che Auf­trä­ge – was Geschäfts­füh­rer ver­är­gert + Rech­nungs­we­sen/GmbH-Jah­res­ab­schluss: Nicht jeder Prü­fer darf Ihren Abschluss prü­fen + Kon­flik­te in der GmbH: So bleibt Ihre GmbH immer hand­lungs­fä­hig + GmbH-Recht: Geschäfts­füh­rer braucht kein Gesell­schaf­ter­be­schluss + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Kei­ne Haf­tung bei Schwarz­ar­beit + Haf­tung: Geschäfts­füh­rer muss Spe­sen kor­rekt abrech­nen + Geld/Vermögen: BGH schützt Geschäfts­füh­rer-Erspar­nis­se BISS

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Lexikon

Abberufung in der Zweipersonen-GmbH

In einer Zwei­per­so­nen-GmbH mit zwei zu je 50% betei­lig­ten Gesell­schaf­tern, von denen einer Geschäfts­füh­rer ist, hat der ande­re nicht die not­wen­di­ge Mehr­heit, um eine Abbe­ru­fung zu bewir­ken. Er muss des­halb gege­be­nen­falls vor Gericht die Ent­zie­hung der Geschäfts­füh­rungs­be­fug­nis gemäß § 117, 127 HGB bean­tra­gen. Danach ist ein Beschluss über die (womög­lich gegen­sei­ti­ge) Abbe­ru­fung solan­ge unwirk­sam, bis ein Gericht aus­drück­lich die Wirk­sam­keit fest­stellt.

Will der abbe­ru­fen­de Gesell­schaf­ter in der Zwei­per­so­nen-GmbH ver­hin­dern, dass der abbe­ru­fe­ne Geschäfts­füh­rer wei­ter für die GmbH han­delt, muss er außer­dem eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung bean­tra­gen und dem Geschäfts­füh­rer bestimm­te Hand­lun­gen unter­sa­gen. Hier ist im der Ein­zel­fall je nach Abbe­ru­fungs­grund zu prü­fen, wel­che Hand­lun­gen gericht­lich unter­sagt wer­den kön­nen. Eine Abbe­ru­fung aus wich­ti­gem Grund muss nach Bekannt­wer­den des wich­ti­gen Grun­des inner­halb einer ange­mes­se­nen Frist aus­ge­spro­chen wer­den. In Anleh­nung an das Akti­en­ge­setz (§ 246 Abs. 1 AktG) soll­ten Sie hier eine Frist von einem Monat nicht ohne trif­ti­gen Grund überschreiten.

Weiterführende Informationen:

Der Vol­kelt-Brief die wöchent­li­che Kurz-Bericht­erstat­tung für GmbH- und UG-Geschäfts­füh­rer > Hier ankli­cken

Alles Wich­ti­ge > Beschluss­fas­sung in der GmbH

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Volkelt-Briefe

Keine Eintragung des neuen Geschäftsführers bei ungeklärtem Rechtsstreitigkeiten

Ist unge­klärt, ob der Beschluss zur Abberufung/Berufung des in einer Zwei­per­so­nen-GmbH auf der Grund­la­ge eines kor­rek­ten Gesell­schaf­ter­be­schlus­ses zustan­de gekom­men ist, …

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Volkelt-Briefe

Die häufigsten Blockaden bei der Restrukturierung der GmbH

Kein Unter­neh­men ist für die Ewig­keit gemacht. Stän­di­ge Inno­va­tio­nen, ver­än­der­te Gewohn­hei­ten der Kun­den und neue Wett­be­wer­ber zwin­gen jedes Unter­neh­men dazu, in regel­mä­ßi­gen Abstän­den, das eige­ne Stan­ding zu hin­ter­fra­gen. Aus Geschäfts­füh­rungs-Sicht kommt es dabei dar­auf an, die Rah­men­be­din­gun­gen dafür rich­tig zu orga­ni­sie­ren und Blo­cka­den früh­zei­tig bei­sei­te zu räu­men. Die häu­figs­ten Feh­ler in die­ser Pha­se der Restruk­tu­rie­rung sind: …

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Schluss mit der Harmonie in der Zweipersonen-GmbH – was tun?

Vie­le GmbHs sind Zwei­per­so­nen-GmbHs. Typi­sche Kon­stel­la­tio­nen: Ein IT-Spe­zia­list und ein Ver­triebs­pro­fi grün­den eine Fir­ma. Oder ein Kauf­mann und ein Inge­nieur grün­den gemein­sam. Solan­ge die Geschäf­te gut lau­fen, ist das auch meis­tens kein Pro­blem. Zu Pro­ble­men kommt es in der Pra­xis aber sehr oft, wenn der ange­streb­te Erfolg aus­bleibt und sich die Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer nicht über eine neue Stra­te­gie eini­gen kön­nen. Sind die Gesell­schaf­ter zer­strit­ten, kön­nen u. U. kei­ne Ent­schei­dun­gen für die GmbH getrof­fen wer­den, die über das ope­ra­ti­ve All­tags­ge­schäft hin­aus­ge­hen. Ist im Gesell­schafts­ver­trag einer sol­chen GmbH kei­ne Klau­sel zur Been­di­gung der Gesell­schaft ver­ein­bart, kann das ziem­lich auf­rei­bend wer­den. Aus der Pra­xis sind Fäl­le bekannt, in denen über Jah­re hin­weg pro­zes­siert wur­de und die Geschäf­te der GmbH auf der Stre­cke blie­ben. Ein Grund dafür liegt in der Rechts­auf­fas­sung zur Abbe­ru­fung des Geschäfts­füh­rers in der Zwei­per­so­nen-GmbH. Die Gerich­te las­sen die Abbe­ru­fung eines Geschäfts­füh­rers meist nur dann zu, wenn ihm ein schuld­haf­tes Ver­hal­ten nach­zu­wei­sen ist.

Die Rechts­la­ge: Hier­zu gibt es ein­deu­ti­ge Rechts­la­ge auf der Grund­la­ge der bestehen­den BGH-Rech­t­­spre­chung. Danach kann .…