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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 37/2015

Volkelt-NLBüro­kra­tie-Kos­ten: Wann lohnt der Weg zum aus­län­di­schen Notar? + Fremd-Geschäfts­füh­rer: Nut­zen Sie den Herbst zur Mit­ar­bei­ter-Bin­dung + GmbH-Kri­se: So weh­ren Sie sich gegen Ban­ken-Will­kür + Neben­tä­tig­keit: Feh­ler haben Aus­wir­kun­gen auf den Geschäfts­füh­rer-Job + Recht: Steu­er­prü­fer muss Steu­er­da­ten vom Prü­fer-Note­book löschen + Recht: Ver­stoß gegen die Frau­en­quo­te kos­tet bis zu 50.000 € Buß­geld + BMF prüft Fol­gen der Selbst­an­zei­ge für Unter­neh­men + BISS

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Fremd-Geschäftsführer: Nutzen Sie den Herbst zur Mitarbeiter-Bindung

Die Som­mer­fe­ri­en sind in den meis­ten Unter­neh­men abge­schlos­sen. Der bevor­ste­hen­de Herbst mit den schö­nen Spät­som­mer-Tagen – wenn alle Mitarbeiter/innen wie­der an Bord sind – ist ein guter Anlass, um ihnen auch ein­mal im pri­va­ten Rah­men „Dan­ke­schön“ zu sagen. Die so ange­bo­te­ne pri­va­te Nähe zur Unter­neh­mens­lei­tung wird von den meis­ten Mit­ar­bei­tern als Aner­ken­nung und Wert­schät­zung emp­fun­den. An den Kos­ten dafür kön­nen Sie sogar das Finanz­amt betei­li­gen. So kann der ange­stell­te Geschäfts­füh­rer (Fremd-Geschäfts­füh­rer) die Kos­ten z. B. für ein Gar­ten­fest in sei­nem Pri­vat­haus steu­er­lich als Wer­bungs­kos­ten abset­zen. Voraus­setzungen für die steu­er­li­che Anerkennung: … 

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Volkelt-Brief 33/2015

Volkelt-NLBehör­den: Ein­spruch und Kla­ge gegen das FA loh­nen immer öfter + Finanz­amt: Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung im Visier – jetzt nach­bes­sern + GmbH-IT: Was müs­sen Sie beim Umstieg auf Win­dows 10 beach­ten + GmbH-Finan­zen: Ein­spar­po­ten­zi­al „bar­geld­lo­ses Unter­neh­men“ + Arbeits­recht: Vor Gericht müs­sen Sie kon­se­quent blei­ben + Steu­er­nach­weis: Dik­tier­ge­rät ist kein Fahr­ten­buch + Büro­kra­tie: Die neu­en Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten der Arbeits­zei­ten sind amt­lich +  BISS

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Volkelt-Brief 31/2015

Volkelt-NLFör­der­mit­tel: Wer ver­zich­tet, ver­zich­tet auf bares Geld + Urlaubs­ver­tre­tung: Vor­sicht mit per­so­na­li­sier­ten E‑Mail-Adres­sen – ein neu­es Pro­blem + Neu­es Urteil für Geschäfts­füh­rer: Schwei­gen ist Gold – aber nicht immer kor­rekt + Wech­sel auf dem Chef­ses­sel: So zahlt das Finanz­amt Ihre Abschieds­fei­er + Neu­start der GmbH: Der Fort­set­zungs­be­schluss muss stim­men + Internet/Soziale Medi­en: Was tun bei You­tube-Ver­un­glimp­fun­gen +  BISS

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Wechsel auf dem Chefsessel: So zahlt das Finanzamt Ihre Abschiedsfeier

Geschäfts­füh­rer, die Ihren Job wech­seln oder in nächs­ter Zeit wech­seln wol­len, kön­nen nach einem neu­en Urteil des Finanz­ge­richts (FG) Müns­ter das Finanz­amt an den Kos­ten für die Abschieds­fei­er im alten Unter­neh­men betei­li­gen. Aller­dings müs­sen Sie eini­ge Beson­der­hei­ten beach­ten, damit Ihr Steu­er­be­ra­ter nach­her kei­ne Schwie­rig­kei­ten mit der steu­er­li­chen Aner­ken­nung der Kos­ten als Werbungs­kosten hat (FG Müns­ter, Urteil vom 29.5.2015, 4 K 3236/12). Wenn Sie Ihre Abschieds­fei­er pla­nen oder für einen aus­schei­den­den Kol­le­gen (auch: Lei­ten­den Mit­ar­bei­ter) als Zei­chen der Dank­bar- und Ver­bun­den­heit eine wür­di­ge pri­va­te Abschieds­fei­er mit-orga­ni­sie­ren wol­len, soll­ten Sie wie folgt vorgehen: … 

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Volkelt-Brief 25/2015

Volkelt-NLBig Brot­her: Wel­che Geschäfts­mo­del­le sich nicht mehr rech­nen und was Sie jetzt noch tun kön­nen + Nach­ge­fragt: Wie viel Mee­ting muss wirk­lich sein? + Steu­er 2016/17: Mehr IT, mehr Daten­ab­gleich, bes­se­re Prü­fungs­an­sät­ze + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: D & O – Ver­si­che­run­gen zah­len viel – aber nur in jedem 4. Scha­dens­fall + Min­dest­lohn: Steu­er­be­ra­ter dür­fen nur „unter Vor­be­halt“ bera­ten  + WKD: Müs­sen alle Mit­ar­bei­ter in der Lebens­mit­tel­bran­che hel­le Arbeits­klei­dung tra­gen?  + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten immer bar­geld­los beglei­chen +  BISS

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Geschäftsführer privat: Steuervorteile durch Verpflichtung zum Home-Office

Rich­tet der Geschäfts­füh­rer auf Ver­lan­gen der GmbH ein Büro in sei­nen Räu­men ein, kann er die sämt­li­che Kos­ten als Wer­bungs­kos­ten gel­ten machen. Er unter­liegt nicht den Beschrän­kun­gen für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer (FG Köln, Urteil vom 27.8.2014, 7 K 3561/10). …

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Zwei Wohnungen? – So optimieren SIE als Geschäftsführer Ihr häusliches Büro

Nach einem aktu­el­len Urteil des Finanz­ge­richts (FG) Rhein­land-Pfalz kön­nen Sie die Kos­ten für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer nur ein­mal anset­zen – auch dann, wenn Sie eine zwei­te Woh­nung in der Nähe der Fir­ma bewoh­nen (dop­pel­te Haus­halts­füh­rung). Damit ist aber schwarz auf weiß ver­brieft, dass Sie das Büro in einer der bei­den Woh­nun­gen auf jeden Fall anset­zen kön­nen. Vor­aus­ge­setzt die steu­er­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen stim­men (FG Rhein­land-Pfalz, Urteil vom 25.2.2015, 2 K 1595/13). …

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Volkelt-Brief 4/2015

Volkelt-FB-01Güns­tig und krea­tiv: Ver­bes­sern Sie Ihre Prä­senz in den Sozia­len Medi­en + Ehe­gat­ten-GmbH: Schei­dung ist kein Kün­di­gungs­grund + Schnell-Check: Wie steht es um die Sicher­heit in Ihrer Fir­ma? + GmbH-Grö­ßen­klas­sen: Die neu­en Wer­te für den Jah­res­ab­schluss 2015 + GmbH-Recht: Gesell­schaf­ter hat Anspruch auf fai­ren Aus­tritt aus GmbH + Mit­ar­bei­ter: Betriebs­rat darf bei Face­book-Sei­te der Fir­ma nicht mit­re­den + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Kos­ten für Pri­vat-Jet kei­ne Wer­bungs­kos­ten +  BISS

 

Dipl. Vw. Lothar Vol­kelt, Her­aus­ge­ber der Volkelt-Briefe

 

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Geschäftsführer privat: Kosten für Privat-Jet keine Werbungskosten

Selbst wenn der (Fremd-) Geschäfts­füh­rer einer GmbH 30 von 111 Flug­stun­den pro Jahr mit sei­nem Pri­vat­flug­zeug für die GmbH geschäft­lich unter­wegs ist und dafür kei­ne Erstat­tung von sei­nem Arbeit­ge­ber GmbH erhält, kann er … die­se Auf­wen­dun­gen nicht als Wer­bungs­kos­ten gel­tend machen. Auch dann nicht, wenn die GmbH Lini­en­flü­ge zahlt (FG Hes­sen, Urteil vom 14.10.2014, 4 K 481/12).

Das FG bean­stan­det, dass durch die Nut­zung des Pri­vat­flug­zeu­ges zwar eine Zeit- und Kos­ten­er­spar­nis ein­ge­tre­ten sein könn­te. Bemän­gelt aber, dass der als Pilot agie­ren­de Geschäfts­füh­rer wäh­rend der Rei­se kei­ne geschäft­li­chen Tele­fo­na­te füh­ren kann oder Geschäfts­un­ter­la­gen lesen oder Sit­zun­gen vor­be­rei­ten kön­ne. Das Gericht: Bei der Nut­zung des pri­va­ten Flug­zeugs über­wiegt die Freu­de des Geschäfts­füh­rers am Flie­gen und damit eine pri­va­te Ver­an­las­sung. In ver­gleich­ba­ren Fäl­len soll­te der Gang vors FG nicht von aus­ge­schlos­sen wer­den. Bei einer erneu­ten Ein­zel­fall­prü­fung bestehen Chan­cen, dass ein ande­res Urteil herauskommt.