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Volkelt-Briefe

David gegen Goliath: Was tun gegen die Herrschaft des Kleingedruckten?

Damit ein Streit zwi­schen den Gesell­schaf­tern der GmbH nicht zum Scha­den des Unter­neh­mens wird, ist in vie­len Gesell­schafts­ver­trä­gen das Schieds­ge­richts­ver­fah­ren fest­ge­schrie­ben. Zie­le: 1.) der Kon­flikt zwi­schen den Gesell­schaf­tern soll ohne lang­wie­ri­ge Gerichts­ver­fah­ren zügig abge­ar­bei­tet wer­den und 2.) bei der Kon­flikt­lö­sung soll das Wohl der Gesell­schaft und nicht juris­ti­sche Schlitz­oh­rig­keit ent­schei­den. Dass so ver­fah­ren wird, hat gute Grün­de. Wie zer­mür­bend der Rechts­streit zwi­schen den Gesell­schaf­tern aus­ar­ten kann, lässt sich am Fall des Fleisch­pro­du­zen­ten Tön­nies ver­fol­gen (vgl. zuletzt Nr. 32/2016). Nach fast drei Jah­ren ist jetzt die vor­letz­te juris­ti­sche Run­de erreicht. Der Fall wird wohl schluss­end­lich vor dem Bundes­gerichtshof ent­schie­den. Ob er damit bei­gelegt ist, ist eine ande­re Frage. … 

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Volkelt-Brief 49/2015

Volkelt-FB-01VW-PR-GAU: Das kann Ihnen nicht pas­sie­ren + GmbH-Bera­ter: Die Hid­den Cham­pi­ons der Bera­ter­sze­ne + Geschäfts­füh­rer im Groß­han­del: Gehäl­ter auf gutem Niveau + Weih­nachts­fei­er: Blei­ben Sie unter der 110-EURO-Gren­ze + GmbH-Ver­kauf: Die Gesell­schaft­er­lis­te ist bin­dend + Mit­ar­bei­ter: Aus­hän­di­gen einer Kün­di­gung + BISS

 

 

 

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VW-PR-GAU: Das passiert Ihnen nicht

Steht Ihr Unter­neh­men erst ein­mal im Fokus der Öffent­lich­keit, lässt sich nichts mehr ver­heim­li­chen“. So die Erkennt­nis der meis­ten Unter­neh­mer und Geschäfts­füh­rer, die wir zum VW-Kri­sen-Manage­ment befragt haben. Hat­te der Vor­stand zunächst noch demen­tiert, dass auch ande­re Model­le (Por­sche, Audi Q7, Toua­reg) mit Mani­pu­la­ti­ons-Soft­ware unter­wegs sind, muss­te er das weni­ge Tage spä­ter als Falsch­aus­sa­ge kor­ri­gie­ren. Vertrauens­bildung sieht anders aus (vgl. dazu auch Nr. 40/2015). …

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Volkelt-Brief 46/2015

Volkelt-FB-01Geschäfts­füh­rung 2015: „Das Hams­ter­rad dreht schnel­ler und die Tritt­stu­fen sind wei­ter aus­ein­an­der” + Cum-Ex-Geschäf­te: Zu hoch gepo­kert – jetzt wird nach­ge­zahlt + Hand­wer­ker-GmbHs: Kaum Pro­ble­me mit dem Gehalt + VW: Steil­vor­la­ge für ein neu­es Unter­neh­mens­straf­recht + Behör­den: Kaum noch Chan­cen gegen Fuhr­park-Rund­funk­ge­büh­ren +  Steu­er: Fünf­tel­re­ge­lung hat Vor­rang + Leih­ar­beit: Nach der Mit­be­stim­mung ist vor dem Kün­di­gungs­schutz + BISS

 

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VW: Steilvorlage für ein neues Unternehmensstrafrecht

Kein Unter­neh­mer möch­te Geset­ze ver­let­zen und nur weni­ge Geschäfts­mo­del­le sind dar­auf ange­legt, Ver­brau­cher zu täu­schen oder mit betrü­ge­ri­schen Ange­bo­ten Geld zu machen. So weit die Aus­gangs­si­tua­ti­on (vgl. Nr. 40/2015). Aber: Ob Woh­nungs­wirt­schaft, Ener­gie­märk­te oder Umwelt­vor­schrif­ten. Wird viel regu­liert, hat das Fol­gen auf Kos­ten und Gewinnmargen. … 

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Geschäftsführer-Haftung: Wie viel „VW” dürfen SIE?

Man darf wirk­lich gespannt sein, wie der „VW-Kom­plex“ auf­ge­ar­bei­tet wird. Juris­tisch, PR-tech­nisch, unter Wett­be­werbs­aspek­ten usw. Und man muss davon aus­ge­hen, dass die offen geleg­te Mani­pu­la­ti­on nicht der ein­zi­ge Lap­sus ist, der in die­sem Zusam­men­hang auf­ge­deckt wird. So wer­den ja auch die Ver­brauchs­wer­te moder­ner Kfz nicht nach Füll­men­gen im Tank son­dern nach sta­tis­ti­schen Durch­schnitts­wer­ten anhand der geleitste­ten Kilo­me­ter hoch­ge­rech­net. Auch in vie­len ande­ren Berei­chen geht es nicht mehr um Rea­li­tä­ten: So wird in der Lebens­mit­tel­bran­che nicht wirk­lich im Labor getes­tet, son­dern nach (zer­ti­fi­zier­ter) Akten­la­ge, sie­he z. B. bei vie­len Umwelt-Pro­duk­ten (vgl. Nr. 14/2014) oder man neh­me den Sili­kon-Skan­dal (vgl. Nr. 29/2015). Oder wenn der Kurs eine Aktie, die im Betriebs­ver­mö­gen gehal­ten wird, zur Bewer­tung des Fir­men­ver­mö­gens ermit­telt wer­den muss, schaut man ja auch nicht in den Index son­dern lässt den Wahr­schein­lich­keits-Rech­ner ans Werk. … 

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Volkelt-Brief 40/2015

Volkelt-FB-01Füh­rungs­kul­tur/­Ri­si­ko-Ent­schei­dun­gen: Wie viel „VW” dür­fen SIE? + GmbH-Mar­ke­ting: Die Unter­neh­mens-PK im Live­stream + Kün­di­gungs­schutz: Fremd-Geschäfts­füh­rer und Prak­ti­kan­ten zäh­len + Steu­er-Straf­ver­fah­ren: Wie­der ein strit­ti­ger Fall aus der Pra­xis + Mit­ar­bei­ter: Abwer­ben gehört zum Geschäft + Wett­be­werbs­recht: Prä­mi­en für Ein­hal­tung der Preis­bin­dung sind unzu­läs­sig + Mit­ar­bei­ter: Haben kei­nen Anspruch auf bezahl­te Rau­cher­pau­sen + Büro­kra­tie: Neue Umsatz­gren­zen für die GmbH-Grö­ßen­klas­sen + BISS

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IAA-Hype/VW-Desaster: Wie halten Sie es mit dem (Firmen-) Automobil?

Die meis­ten Geschäfts­füh­rer und Fir­men­wa­gen-Fah­rer haben zum Auto­mo­bil ein eher prag­ma­ti­sches Ver­hält­nis. Nach einer Umfra­ge unter 380.000 Arbeit­neh­mern fah­ren 45.000 von ihnen einen Fir­men­wa­gen, fast jeder 8. Arbeit­neh­mer. Bevor­zugt im Groß­han­del und im Bau­be­reich, also in Bran­chen, in denen man/frau viel unter­wegs ist. Inter­es­san­tes Detail: Der Auto­preis ent­spricht etwa einem hal­ben Brut­to-Jah­res­ge­halt. Wie hal­ten Sie es mit dem Sta­tus-Sym­bol Firmenwagen? … 

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Volkelt-Brief 39/2015

Volkelt-FB-01IAA-Hype oder VW-Desas­ter: Wie hal­ten Sie es mit dem Fir­men­wa­gen? + Erb­schaft­steu­er: Ab 26 Mio. Fir­men­wert hilf nur ein Zusatz-Gut­ach­ten + Mit­ar­bei­ter-Suche: Bewer­ber hono­rie­ren gute Ideen + Kon­zern: Steu­er­ver­mei­dung und Gewinn­ver­la­ge­rung vor dem Aus + ACHTUNG: Mehr Gehalt gefähr­det Pen­si­ons­zu­sa­ge + Steu­er­an­mel­dun­gen: Berich­ti­gung wird unkom­pli­zier­ter + Außen­dienst­ler: Arbeits­zei­ten müs­sen neu gere­gelt wer­den + BISS

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Aktuell

Winterkorn/VW: Sind 13 Mio. EUR für die Verantwortung genug oder zu viel?

Pro­vo­zie­ren­de Fra­ge eines Kol­le­gen: „Kann einer allei­ne so viel Ver­ant­wor­tung tra­gen, dass er 13 Mio. EUR wert ist“?. Gemeint ist: Für Geschäfts­füh­rer in mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men bestimmt die Finanz­ver­wal­tung, wie viel sie ver­die­nen dür­fen. Im bör­sen­no­tier­ten Groß­un­ter­neh­men bestimmt der Umfang „der Ver­ant­wor­tung, die sie tra­gen“, wie viel ver­dient wird. So jeden­falls die mora­li­sche Argumentation.

Fakt ist: Im Manage­ment von Akti­en­ge­sell­schaf­ten bestimmt der Markt den Preis – sprich das Gehalts­ni­veau. Vor eini­gen Jah­ren (vgl. zuletzt Nr. 12/2013, 30/2012) wur­den hef­ti­ge Dis­kus­sio­nen dar­über geführt, wie mora­lisch die Mil­lio­nen-Gehäl­ter der Mana­ger sind. Lan­ge Zeit gab es so etwas wie eine Faust­re­gel, dass der 30-fache Ver­dienst eine Fach­ar­bei­ters als „mora­li­sche“ Ober­gren­ze ange­se­hen wur­de – in der glo­ba­li­sis­er­ten Wirt­schaft aber bald kei­ne Rol­le mehr spielte.

Fakt ist auch: Für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men – und ins­be­son­de­re für Unter­neh­men in der Rechts­form „GmbH“ – bestimmt der Staat – sprich das Finanz­amt – wie viel „Ver­ant­wor­tung“ der Geschäfts­füh­rer trägt. Sprich: Hier gilt der Dritt­ver­gleich. Es darf nur so viel gezahlt wer­den, wie in einem ver­gleich­ba­ren Unter­neh­men. Stich­wort: Das ange­mes­se­ne Gehalt. In einer Umfra­ge an die Ober­fi­nanz­di­rek­tio­nen (OFD) der Län­der wur­de unse­rer Redak­ti­on damals beschei­nigt: „Für Akti­en­ge­sell­schaf­ten sind uns kei­ne Fäl­le von vGA wegen über­höh­ter Gehalts­zah­lung an den Vor­stand mit Akti­en­be­sitz bekannt“. Oder: „Dazu gibt es kei­ne finanz­ge­richt­lich anhän­gi­gen Ver­fah­ren“. Das stimmt de fac­to: Es gibt nicht ein Ver­fah­ren vor den Finanz­ge­rich­ten oder vor dem BFH, das sich mit der „Ange­mes­sen­heit des Mana­ger-Gehalts“ befasst und befass­te – auch nicht des Mana­gers mit zähl­ba­rem Akti­en­be­sitz – vie­le Mana­ger haben neben Fest­ge­halt und Tan­tie­me Anspruch auf Unter­neh­mens-Akti­en – sind also de fac­to Vor­stand und Anteilseigner.

Unse­re Ein­schät­zung: Offen­sicht­lich gibt es hier eine Ungleich­be­hand­lung von bör­sen­no­tier­ten Akti­en­ge­sell­schaf­ten und mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men in der Rechts­form einer GmbH. Aus dem Fall VW/Winterkorn wird aber auch deut­lich, dass feh­ler­haf­te weit rei­chen­de Ent­schei­dun­gen in kom­ple­xen Orga­ni­sa­tio­nen nicht von einer ein­zel­nen Per­son ver­ant­wor­tet wer­den, son­dern von der „Unter­neh­mens­kul­tur“ – die von vie­len geprägt wird, vom gesam­ten Manage­ment – bis hin in die zwei­te und drit­te Ebe­ne. Inso­fern darf man zu Recht die Fra­ge stel­len, wie viel Gehalt ver­dient wer­den kann. Ist das 30-fache des Min­dest­lohns die mora­li­sche Ober­gren­ze? Gibt es doch einen gewich­ti­ges Ungleich­ge­wicht zwi­schen Indus­trie- und Mit­tel­stands­po­li­tik? Was mei­nen Sie? Kom­men­ta­re an info@GmbH-GF.de. Vie­len Dank.