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Volkelt-Briefe

VW: Steilvorlage für ein neues Unternehmensstrafrecht

Kein Unter­neh­mer möch­te Geset­ze ver­let­zen und nur weni­ge Geschäfts­mo­del­le sind dar­auf ange­legt, Ver­brau­cher zu täu­schen oder mit betrü­ge­ri­schen Ange­bo­ten Geld zu machen. So weit die Aus­gangs­si­tua­ti­on (vgl. Nr. 40/2015). Aber: Ob Woh­nungs­wirt­schaft, Ener­gie­märk­te oder Umwelt­vor­schrif­ten. Wird viel regu­liert, hat das Fol­gen auf Kos­ten und Gewinnmargen. …