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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Haftung: Wie viel „VW” dürfen SIE?

Man darf wirk­lich gespannt sein, wie der „VW-Kom­plex“ auf­ge­ar­bei­tet wird. Juris­tisch, PR-tech­nisch, unter Wett­be­werbs­aspek­ten usw. Und man muss davon aus­ge­hen, dass die offen geleg­te Mani­pu­la­ti­on nicht der ein­zi­ge Lap­sus ist, der in die­sem Zusam­men­hang auf­ge­deckt wird. So wer­den ja auch die Ver­brauchs­wer­te moder­ner Kfz nicht nach Füll­men­gen im Tank son­dern nach sta­tis­ti­schen Durch­schnitts­wer­ten anhand der geleitste­ten Kilo­me­ter hoch­ge­rech­net. Auch in vie­len ande­ren Berei­chen geht es nicht mehr um Rea­li­tä­ten: So wird in der Lebens­mit­tel­bran­che nicht wirk­lich im Labor getes­tet, son­dern nach (zer­ti­fi­zier­ter) Akten­la­ge, sie­he z. B. bei vie­len Umwelt-Pro­duk­ten (vgl. Nr. 14/2014) oder man neh­me den Sili­kon-Skan­dal (vgl. Nr. 29/2015). Oder wenn der Kurs eine Aktie, die im Betriebs­ver­mö­gen gehal­ten wird, zur Bewer­tung des Fir­men­ver­mö­gens ermit­telt wer­den muss, schaut man ja auch nicht in den Index son­dern lässt den Wahr­schein­lich­keits-Rech­ner ans Werk. …Unschär­fen sind für die Wirt­schaft und für die ver­ant­wort­li­chen Han­deln­den (Geschäfts­führer) nichts Außer­ge­wöhn­li­ches. Stän­dig geht es um Ein­schät­zun­gen und Bewer­tun­gen. Es gibt Spiel­räu­me, Gestal­tungs­wahl­rech­te und Risi­ko-Ent­schei­de. Damit umzu­ge­hen ist für die meis­ten Kol­le­gen All­tag. Sie müs­sen den Grat zwi­schen krea­ti­ver Gestal­tung, Risiko­entscheidung und Fahr­läs­sig­keit beherr­schen. Das ver­lan­gen auch die Juris­ten von Ihnen. Es ist Ihre Ent­schei­dung, wel­che Metho­den Sie zur Markt­erschließung und Gewin­ner­er­zie­lung einsetzen.

Fazit: Um die aus­gangs gestell­te Fra­ge mit einem abge­wan­del­ten Sprich­wort zu beant­wor­ten: Auf­rich­tig­keit nimmt mit­tel- und lang­fris­tig (nach­hal­tig) exis­tenz­be­droh­li­chen Stress für den Ent­schei­der und währt in der Regel länger.

In die­sem Fall stol­per­te VW über hart­nä­cki­ge und poli­tisch moti­vier­te Behör­den, die ihre Über­wa­chungs-Auf­ga­ben pro­fes­sio­nell, mit hohem Sach­ver­stand und kom­pro­miss­los aus­üb­ten – was nicht unbe­dingt immer der Fall ist. Als Ent­schei­der im Unter­neh­men sind Sie gut bera­ten, kei­ne juris­tisch angreif­ba­ren Schwach­stel­len zu dul­den. Com­pli­ance ist Chef­sa­che. Im Zwei­fel müs­sen Sie sich Exper­ten­rat ein­ho­len. Auch als Geschäfts­füh­rer eines klei­ne­ren Unternehmens.

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