Bei kleineren GmbHs orientieren sich die Finanzbehörden an den Vergleichszahlen der Karlsruher-Tabellen. Gibt es Abweichungen, …
unterstellt das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung. Problem: Die Vergleichszahlen sind nur Annäherungswerte. Dementsprechend legen viele betroffene GmbHs Einspruch gegen den korrigierten Steuerbescheid ein. Wir berichten an dieser Stelle regelmäßig über solche Verfahren. Allerdings enden die Karlsruher-Tabellen bei Umsatzgrößen von 50 Mio. EUR. Grund: Je größer das Unternehmen ist, umso spezifischer sind die Bedingungen. Eine „objektive“ Vergleichbarkeit mit einem Dritten Unternehmen ist kaum möglich. Auch den Finanzbehörden gelingt es kaum noch, einen entsprechenden, juristisch schlüssigen Nachweis im gerichtlichen Verfahren zu erbringen.
Fazit: Wird ein großer Teil der Vergütung erfolgsbezogen gewährt, kann das bei guter Ertragslage schnell dazu führen, dass das Gesamtgehalt im Drittvergleich unangemessen hoch wird. Prüfen Sie zusammen mit dem Steuerberater, ob Sie wieder zurück auf eine höhere Festvergütung umsteigen. Kritisch wird es, wenn der Betriebsausgabenabzug für das Geschäftsführer-Gehalt nach einem Regierungswechsel auf 500.000 EUR begrenzt wird. Dann kostet das gleiche Gehalt wie bisher Einiges mehr an Steuern.