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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer einer Tochter-GmbH: Sie müssen die „Verlustübernahme” aktualisieren

Geschäfts­füh­rer von GmbH-Toch­ter­ge­sell­schaf­ten, die Bestand­teil eines Kon­zerns sind, müs­sen ab sofort eine Rechts­än­de­rung beach­ten. Das betrifft …

Toch­ter-GmbHs, die in einen Kon­zern­ab­schluss ein­ge­bun­den sind. Als Geschäfts­füh­rer müs­sen Sie dar­auf ach­ten, dass die neue gesetz­li­che Vor­la­ge kor­rekt umge­setzt wird. Um was geht es: In der steu­er­li­chen Organ­schaft ist die Ver­lust­ver­rech­nung zwi­schen der Kon­zern­o­ber­ge­sell­schaft und den Kon­zern­ge­sell­schaf­ten mög­lich. Steu­er­lich wird die Ver­lust­ver­rech­nung ab sofort aber nur dann aner­kannt, wenn im Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trag zur Ver­lust­über­nah­me aus­drück­lich auf die Vor­schrif­ten des § 302 AktG ver­wie­sen wird. Für bestehen­de Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trä­ge gibt es eine Über­gangs­frist. Die Ver­lust­über­nah­me wird solan­ge aner­kannt, wenn sie durch­ge­führt wie im Ver­trag vor­ge­se­hen durch­ge­führt wird und die Ver­trags­än­de­rung recht­zei­tig bis zum 30.12.2014 for­mal kor­rekt beschlos­sen und abge­än­dert wird.

Für die Pra­xis: Prü­fen Sie den für Ihre Toch­ter-GmbH gül­ti­gen Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trag. Ggf. zusam­men mit dem Steu­er­be­ra­ter, und zwar im Hin­blick auf die genaue For­mu­lie­rung zur Ver­lust­über­nah­me. Hier muss es kon­kret hei­ßen: „….die Über­nah­me eines Ver­lus­tes erfolgt nach den Vor­schrif­ten des § 302 AktG in der jeweils gül­ti­gen Fas­sung“. Fehlt die­ser sog. dyna­mi­sche Ver­weis müs­sen Sie nachbessern.

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 06/2013

The­men heu­te: Geschäfts­füh­rer von Toch­ter-GmbHs müs­sen Jah­res­ab­schluss-Ver­öf­fent­li­chung prü­fen + Steu­er­erklä­run­gen: Geschäfts­füh­rer darf auf kei­nen Fall blind unter­schrei­ben + Vor­sicht mit der KSV: Ren­ten­ver­si­che­rung will ab 2014 lücken­los prü­fen + CDU-Offen­si­ve: Lohn­un­ter­gren­zen schaf­fen voll­ende­te Tat­sa­chen + Vor­sicht: Leih­ar­bei­ter zäh­len mit beim Kün­di­gungs­schutz + Ein­kom­men­steu­er: Pri­va­te Tele­fon­kos­ten auf Dienst­rei­sen sind Wer­bungs­kos­ten + Haf­tung: Kei­ne Steu­er­be­ra­ter-Haf­tung bei unter­las­se­ner Risi­ko­war­nung + BISS .… 

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Verlustübernahme

BMF-Schrei­ben zur Ver­lust­über­nah­me im Kon­zern + Danach kann ver­ein­bart wer­den, dass eine Ver­lust­über­nah­me erst nach dem Ver­lust­aus­gleich durch vor­han­de­ne Gewinn­rück­la­gen erfolgt (Umset­zung des BFH Beschluss vom 15.9.2010, I B 27/10).