Betrifft … | Darum geht es … | to do … |
Gründung (von Tochtergesellschaften) | Die rechtswirksame Online-Gründung einer (Tochter-) GmbH innerhalb von 5 Tagen kommt näher. Die entsprechende EU-Richtlinie wurde bereits am 11.7.2019 veröffentlicht und soll bis 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden. | Allerdings: Ohne Notar wird auch dieses Verfahren nicht funktionieren. Fazit: Schneller, aber ohne Kosteneffekt. |
Schlagwort: Tochtergesellschaft
Volkelt-Brief 29/2018
Führung in digitalen Zeiten: Wie behalten Sie eigentlich den Überblick? + Schlanke Führung: Meeting oder Intranet/Outlook – was passt wann besser + Digitales: Wie und wann Sie neue Projekte sinnvoll ausgliedern + Geschäftsführer Haftung: Vorsicht „Baugeld“ – Sie müssen richtig dokumentieren + Überzogen: Öffentliches Anschwärzen rechtfertigt die Einziehung des GmbH-Anteils + Warnung vor betrügerischen eMails vom Bundesfinanzministerium + Dieselgate (I): BGH bestätigt Klagebefugnis + Geschäftsführer in der Tochter GmbH: Anspruch auf das Teileinkünfteverfahren + VW-Dieselgate (II): Es dauert und dauert und dauert …
BISS … die Wirtschaft-Satire
Kündigt sich der Betriebsprüfer in der GmbH an, geht es regelmäßig auch um verdeckte Gewinnausschüttungen (vgl. zuletzt Nr. 37/2016). Auch in den vergangenen Monaten gab es immer wieder neue höchstrichterliche Entscheidungen dazu. In der folgenden Übersicht haben wir die wichtigsten zusammengestellt. Die Urteile betreffen ganz unterschiedliche Sachverhalte – von Zuwendungen der GmbH an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer oder an nahe Angehörige, aber auch die Beziehung zwischen verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften. Prüfen Sie, ob diese Sachverhalte auch in Ihrer GmbH zutreffen können und besprechen Sie eventuellen Handlungsbedarf mit Ihrem Steuerberater: …
Volkelt-Brief 21/2016
Vertriebsabsprachen: Kartellbehörden interessieren sich für kleinere Unternehmen + Expertenrat: Keine Beratung ohne Referenzen-Test + Sommerplanung 2016: EM, Olympiade und Urlaubszeit + Terminsache: Jahresabschluss 2015 für kleinste und kleine GmbH/UG + Arbeitsrecht: Betriebsbedingte Kündigung nur gegen Nachweis + Geld: D&O‑Versicherung zahlt Schaden der Muttergesellschaft + Gute Idee: Mitarbeiter werben Mitarbeiter + BISS …
Laut BGH kann der D&O‑Versicherer eine Schadensbegleichung nicht mit dem Hinweis abtun, dass die Muttergesellschaft ihren Verlust aus der Fehlentscheidung des Geschäftsführers der Tochtergesellschaft ausgleichen will (BGH, Urteil vom 13.4.2016, IV ZR 304/13). …
Ausschüttungen an den beherrschenden Gesellschafter einer zahlungsfähigen GmbH fließen dem Gesellschafter laut neuester BFH-Rechtsprechung in der Regel auch dann zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Gewinnverwendung, wenn …
Als Geschäftsführer einer Konzern-Mutter-Gesellschaft sind Sie verantwortlich für die Auswahl und Einstellung der Geschäftsführer der Tochtergesellschaften. Sie handeln für die Muttergesellschaft als Gesellschafter und sind damit zuständig für den Abschluss der entsprechenden Geschäftsführer-Anstellungsverträge. Das bedeutet: Sie müssen die Rechtslage (OLG Nürnberg, Urteil vom 25.11.2009, 12 U 681/09) zur Wirksamkeit von Wettbewerbsvereinbarungen auch für Ihre Unternehmensgruppe prüfen und ggf. nachbessern. Die Wettbewerbsvereinbarung ist unwirksam, wenn die Reichweite zu weit ist oder wenn die Vertragsstrafe unangemessen ist. Der ausscheidende Geschäftsführer muss sich dann nicht mehr an das Verbot halten, kann direkt zum Konkurrenten wechseln oder Geschäfte mit ihren Kunden machen.
Beispiel: … Bei einem Verstoß gegen jede einzelne wettbewerbliche Vereinbarung im Transportwesen ist eine Vertragsstrafe in Höhe des 2 bis 3‑fachen des eingetretenen Verlustes (z. B. Umsatzverlustes) pro Verstoßfall angemessen. Keinesfalls aber – wie im entsprechenden Fall – das 20-fache des Verlustes (OLG Jena, Urteil vom 26.11.2008, 7 U 329/08).
Volkelt-Brief 38/2014
Themen heute: Made in Germany - gilt auch für Forschung, Personal und Wirtschaftlichkeit + Riskant: Wenn der Matrix-Manager Ihre Geschäfte „führt” + Minderheits-Gesellschafter: Wie komme ich an meinen Gewinn?+ Managment-buy-in: Stimmt Ihr Nachfolge-Modell noch? – neue Rechtslage + Personal: Betriebsrat hat kein Anrecht auf eigenes Internet + Wettbewerbsrecht: Kartellbehörden nehmen Preisbindung ins Visier + BISS …
Als Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft im Konzern fahren Sie ein unkalkulierbares Haftungsrisiko, wenn die einzelnen Tochtergesellschaften über ein Matrix-Management in das Gesamtunternehmen eingebunden sind. Der Matrix-Manager
Die EU-Kommission will (im zweiten Anlauf) eine europa-einheitliche Einpersonen-Gesellschaft mit „beschränkter“ Haftung begründen. Damit soll