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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 35/2015

Volkelt-NLJah­res­ab­schluss 2014: Wenn Sie Feh­ler machen, sind Sie drau­ßen + GmbH-Ver­kaufs-Plä­ne: Wie Sie als Geschäfts­füh­rer Alles rich­tig machen + GmbH-Fuhr­park: Tan­ken, wenn es bil­lig ist – geht lei­der nicht immer + Vor­sicht: Pri­va­tes Garan­tie­ver­spre­chen des Geschäfts­füh­rers bin­det + Recht: Fal­sche Anga­ben hin­dern Bestel­lung zum GF nicht + Pflicht­of­fen­le­gung: Behör­de muss Ord­nungs­geld nicht zurück­neh­men + BISS

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Arbeitsrecht: Wieder neues Urteil zum Mindestlohn

Will der Arbeit­ge­ber einem Mit­ar­bei­ter die Arbeits­zeit so kür­zen, dass dadurch bei unver­än­der­ter Gehalts­zah­lung die Vor­schrif­ten zum Min­dest­lohn ein­ge­hal­ten wer­den, dann darf der Mit­ar­bei­ter ein sol­ches Ange­bot ableh­nen, ohne dass er mit arbeits­recht­li­chen Kon­se­quen­zen rech­nen muss. Eine nach der Ableh­nung aus­ge­spro­che­ne Kün­di­gung ist unwirk­sam (Arbeits­ge­richt Ber­lin, Urteil vom 17.4.2015, 28 Ca 2405/15).…

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Volkelt-Brief 21/2015

Volkelt-NLDer Fir­men­wa­gen von mor­gen: Urba­ne Jun­ge kom­men mit dem Bike – so bin­den Sie die Jun­gen + Indus­trie 4.0: Das sind die Erfolgs-Clus­ter von mor­gen + Haf­tungs­fal­le: Geschäfts­füh­rer muss sich bei Dum­ping-Ange­bot absi­chern + Arbeits­recht: Neu­es Urteil zum Min­dest­lohn + Steu­ern: Juni­or ohne Steu­er­fest­set­zung hat Anspruch auf Ver­lust­vor­trag aus Aus­bil­dungs­kos­ten +  BISS

 

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Volkelt-Brief 12/2015

Volkelt-NLWirt­schaft und Poli­tik: Nach der Frau­en­quo­te ist vor Equal Pay + Fremd-GF: Bes­se­re Kar­ten nach der Amts­nie­der­le­gung + Der Fall Tön­nies: Kein Beschluss ohne Form­vor­schrif­ten + Ter­min­sa­che: Erstel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses 2014 + Ter­min­sa­che: Jah­res­mel­dung zur Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung (KSV) + Steu­er: GmbH zahlt pri­va­te Ver­bind­lich­kei­ten per Scheck + Arbeits­recht: Min­dest­lohn-Ände­rungs­kün­di­gung ist unwirk­sam + Geschäfts­füh­rer unter­wegs: Das Han­dy ist kein Navi­ga­ti­ons­sys­tem +  BISS

 

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Fremd-GF: Bessere Karten nach der Amtsniederlegung

Nach eini­gen Urtei­len des BGH und des BAG zu der Fra­ge, wel­ches Gericht für strit­ti­ge Ange­le­gen­hei­ten des GmbH-Geschäfts­­­füh­rers mit sei­nem Arbeit­ge­ber GmbH zustän­dig ist, steht fest: Für den GmbH-Geschäfts­­­füh­rer ist es jetzt noch ein­fa­cher, sei­ne Streit­sa­che vor einem Arbeits­ge­richt ver­han­deln zu las­sen (vgl. Nr. 1/2015 und 40, 50/2014).

Vor­teil für den Geschäfts­füh­rer: … Das Ver­fah­ren ist schnel­ler (Ein­ver­fah­ren) und in der Ten­denz arbeit­neh­mer­freund­li­cher. Das gilt in ers­ter Linie für Streit­fragen aus dem Anstel­lungs­ver­hält­nis des Geschäfts­füh­rers, also z. B. um Gehalts­fra­gen, um Kün­di­gungs­mo­da­li­tä­ten oder sons­ti­ge Ansprü­che aus dem Anstel­lungs­ver­trag (Urlaub, Über­stun­den­ver­gü­tung, Ansprü­che auf Alters­ver­sor­gung). Rechts­fra­gen, die sich auf die Organ­stel­lung des Geschäfts­füh­rers bezie­hen, kön­nen aller­dings nach wie vor nicht von einem Arbeits­ge­richt ent­schie­den wer­den. Das sind z. B. Fra­gen um die Wahr­neh­mung des Wei­sungs­rechts durch die Gesell­schaf­ter. Hier ist die ordent­li­che Gerichts­bar­keit (hier: Land­ge­richt) zuständig.

Ach­tung: Der Weg zum Arbeits­ge­richt ist aber wei­ter­hin aus­ge­schlos­sen, solan­ge der Geschäfts­füh­rer noch im Amt ist. Der Zugang zum Arbeits­ge­richt ist aber immer dann mög­lich, wenn der Geschäfts­füh­rer bereits abbe­ru­fen wur­de oder wenn er sein Amt nie­der­ge­legt hat und wenn es sich bei den Strei­tig­kei­ten um Ansprü­che aus dem Arbeits­ver­hält­nis (Anstel­lungs­ver­hält­nis) han­delt (BAG-Beschluss vom 3.12.2014,10 AZB 98/14). Dro­hen die Gesell­schaf­ter dem Geschäfts­füh­rer bei Strei­tig­kei­ten mit einer schnel­len Abbe­ru­fung, ris­kie­ren sie damit, dass der Geschäfts­füh­rer sofort den für ihn bes­se­ren und schnel­le­ren Gerichts­weg über das Arbeits­ge­richt ein­schla­gen kann.

Umge­kehrt kön­nen Sie als Geschäfts­füh­rer, der mit sei­nem Arbeit­ge­ber GmbH zer­strit­ten ist, jetzt weit­ge­hend selbst bestim­men, wel­che Gerichts­zu­stän­dig­keit für Sie die bes­se­re Lösung ist. Glau­ben Sie sich mit Ihren For­de­run­gen bei einem Arbeits­ge­richt bes­ser auf­ge­ho­ben, genügt es, wenn Sie Ihr Amt nie­der­le­gen und vor dem Arbeits­ge­richt kla­gen. Prü­fen Sie vor­ab, ob in Ihrem Anstel­lungs­ver­trag eine Klau­sel ver­ein­bart ist, wonach die Amts­nie­der­le­gung als „wich­ti­ger Grund zur frist­lo­sen Kün­di­gung des Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trags berech­tigt“. Dann soll­ten Sie zusam­men mit Ihrem Anwalt prü­fen, wel­ches die bes­se­re Rechts­po­si­ti­on für Sie ist.

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Arbeitsrecht: Mindestlohn-Änderungskündigung ist unwirksam

Die ers­ten Urtei­le in Sachen Min­dest­lohn sind da. Hier: Will der Arbeit­ge­ber Urlaubs­geld und Son­der­zah­lun­gen auf den Min­dest­lohn anrech­nen, dann … 

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Volkelt-Brief 9/2015

Dipl. Vw. Lothar Volkelt
Ihr Lothar Volkelt

Neu-Orga­ni­sa­ti­on: Als Chef dür­fen SIE Füh­rungs­kräf­te kün­di­gen + Die neu­en GmbH-Grö­ßen­klas­sen: Neue Kri­te­ri­en für die Umsatz­er­lö­se  + Letz­te Ret­tung: Legen SIE Ihr Amt nie­der, bevor es zu spät ist + GmbH-Vor­schuss hilft gegen IHRE pri­va­te Finan­zie­rungs­lü­cke + Min­dest­lohn: Sub­un­ter­neh­men blei­ben Risi­ko – was SIE tun kön­nen? + Finan­zen: Pau­schal­ge­bühr für die Über­zie­hung „zurück” + Finan­zen: Nega­tiv-Zin­sen für Alt­ver­trä­ge müs­sen SIE nicht hin­neh­men + Geschäfts­füh­rer pri­vat:  Krank­heits­kos­ten sind (noch) kei­ne Son­der­aus­ga­ben +  BISS

 

 

 

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Volkelt-Brief 4/2015

Volkelt-FB-01Güns­tig und krea­tiv: Ver­bes­sern Sie Ihre Prä­senz in den Sozia­len Medi­en + Ehe­gat­ten-GmbH: Schei­dung ist kein Kün­di­gungs­grund + Schnell-Check: Wie steht es um die Sicher­heit in Ihrer Fir­ma? + GmbH-Grö­ßen­klas­sen: Die neu­en Wer­te für den Jah­res­ab­schluss 2015 + GmbH-Recht: Gesell­schaf­ter hat Anspruch auf fai­ren Aus­tritt aus GmbH + Mit­ar­bei­ter: Betriebs­rat darf bei Face­book-Sei­te der Fir­ma nicht mit­re­den + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Kos­ten für Pri­vat-Jet kei­ne Wer­bungs­kos­ten +  BISS

 

Dipl. Vw. Lothar Vol­kelt, Her­aus­ge­ber der Volkelt-Briefe

 

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Ehegatten-GmbH: Scheidung ist kein Kündigungsgrund

Als GmbH-Gesell­schaf­ter sind Sie gut bera­ten, Pri­vat- und Geschäfts­ver­mö­gen peni­bel zu tren­nen. Andern­falls bestraft das Finanz­amt Unge­reimt­hei­ten mit Zusatzt-Steu­ern (z. B. als ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung oder als ver­deck­te Ein­la­gen). Aber auch aus ver­mö­gens­recht­li­chen Grün­den ist … 

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GmbH-Recht: Gesellschafter hat Anspruch auf fairen Austritt aus GmbH

Das Recht des GmbH-Gesell­schaf­ters auf Aus­tritt aus der GmbH aus wich­ti­gem Grund (z. B. Zer­würf­nis der Gesell­schaf­ter) darf nicht in der Wei­se ein­ge­schränkt wer­den, dass …