Jahresabschluss 2014: Wenn Sie Fehler machen, sind Sie draußen + GmbH-Verkaufs-Pläne: Wie Sie als Geschäftsführer Alles richtig machen + GmbH-Fuhrpark: Tanken, wenn es billig ist – geht leider nicht immer + Vorsicht: Privates Garantieversprechen des Geschäftsführers bindet + Recht: Falsche Angaben hindern Bestellung zum GF nicht + Pflichtoffenlegung: Behörde muss Ordnungsgeld nicht zurücknehmen + BISS …
Schlagwort: gekündigt?
Will der Arbeitgeber einem Mitarbeiter die Arbeitszeit so kürzen, dass dadurch bei unveränderter Gehaltszahlung die Vorschriften zum Mindestlohn eingehalten werden, dann darf der Mitarbeiter ein solches Angebot ablehnen, ohne dass er mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Eine nach der Ablehnung ausgesprochene Kündigung ist unwirksam (Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 17.4.2015, 28 Ca 2405/15).…
Volkelt-Brief 21/2015
Der Firmenwagen von morgen: Urbane Junge kommen mit dem Bike – so binden Sie die Jungen + Industrie 4.0: Das sind die Erfolgs-Cluster von morgen + Haftungsfalle: Geschäftsführer muss sich bei Dumping-Angebot absichern + Arbeitsrecht: Neues Urteil zum Mindestlohn + Steuern: Junior ohne Steuerfestsetzung hat Anspruch auf Verlustvortrag aus Ausbildungskosten + BISS …
Volkelt-Brief 12/2015
Wirtschaft und Politik: Nach der Frauenquote ist vor Equal Pay + Fremd-GF: Bessere Karten nach der Amtsniederlegung + Der Fall Tönnies: Kein Beschluss ohne Formvorschriften + Terminsache: Erstellung des Jahresabschlusses 2014 + Terminsache: Jahresmeldung zur Künstlersozialversicherung (KSV) + Steuer: GmbH zahlt private Verbindlichkeiten per Scheck + Arbeitsrecht: Mindestlohn-Änderungskündigung ist unwirksam + Geschäftsführer unterwegs: Das Handy ist kein Navigationssystem + BISS …
Nach einigen Urteilen des BGH und des BAG zu der Frage, welches Gericht für strittige Angelegenheiten des GmbH-Geschäftsführers mit seinem Arbeitgeber GmbH zuständig ist, steht fest: Für den GmbH-Geschäftsführer ist es jetzt noch einfacher, seine Streitsache vor einem Arbeitsgericht verhandeln zu lassen (vgl. Nr. 1/2015 und 40, 50/2014).
Vorteil für den Geschäftsführer: … Das Verfahren ist schneller (Einverfahren) und in der Tendenz arbeitnehmerfreundlicher. Das gilt in erster Linie für Streitfragen aus dem Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers, also z. B. um Gehaltsfragen, um Kündigungsmodalitäten oder sonstige Ansprüche aus dem Anstellungsvertrag (Urlaub, Überstundenvergütung, Ansprüche auf Altersversorgung). Rechtsfragen, die sich auf die Organstellung des Geschäftsführers beziehen, können allerdings nach wie vor nicht von einem Arbeitsgericht entschieden werden. Das sind z. B. Fragen um die Wahrnehmung des Weisungsrechts durch die Gesellschafter. Hier ist die ordentliche Gerichtsbarkeit (hier: Landgericht) zuständig.
Achtung: Der Weg zum Arbeitsgericht ist aber weiterhin ausgeschlossen, solange der Geschäftsführer noch im Amt ist. Der Zugang zum Arbeitsgericht ist aber immer dann möglich, wenn der Geschäftsführer bereits abberufen wurde oder wenn er sein Amt niedergelegt hat und wenn es sich bei den Streitigkeiten um Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (Anstellungsverhältnis) handelt (BAG-Beschluss vom 3.12.2014,10 AZB 98/14). Drohen die Gesellschafter dem Geschäftsführer bei Streitigkeiten mit einer schnellen Abberufung, riskieren sie damit, dass der Geschäftsführer sofort den für ihn besseren und schnelleren Gerichtsweg über das Arbeitsgericht einschlagen kann.
Die ersten Urteile in Sachen Mindestlohn sind da. Hier: Will der Arbeitgeber Urlaubsgeld und Sonderzahlungen auf den Mindestlohn anrechnen, dann …
Volkelt-Brief 9/2015

Neu-Organisation: Als Chef dürfen SIE Führungskräfte kündigen + Die neuen GmbH-Größenklassen: Neue Kriterien für die Umsatzerlöse + Letzte Rettung: Legen SIE Ihr Amt nieder, bevor es zu spät ist + GmbH-Vorschuss hilft gegen IHRE private Finanzierungslücke + Mindestlohn: Subunternehmen bleiben Risiko – was SIE tun können? + Finanzen: Pauschalgebühr für die Überziehung „zurück” + Finanzen: Negativ-Zinsen für Altverträge müssen SIE nicht hinnehmen + Geschäftsführer privat: Krankheitskosten sind (noch) keine Sonderausgaben + BISS …
Volkelt-Brief 4/2015
Günstig und kreativ: Verbessern Sie Ihre Präsenz in den Sozialen Medien + Ehegatten-GmbH: Scheidung ist kein Kündigungsgrund + Schnell-Check: Wie steht es um die Sicherheit in Ihrer Firma? + GmbH-Größenklassen: Die neuen Werte für den Jahresabschluss 2015 + GmbH-Recht: Gesellschafter hat Anspruch auf fairen Austritt aus GmbH + Mitarbeiter: Betriebsrat darf bei Facebook-Seite der Firma nicht mitreden + Geschäftsführer privat: Kosten für Privat-Jet keine Werbungskosten + BISS …
Dipl. Vw. Lothar Volkelt, Herausgeber der Volkelt-Briefe
Als GmbH-Gesellschafter sind Sie gut beraten, Privat- und Geschäftsvermögen penibel zu trennen. Andernfalls bestraft das Finanzamt Ungereimtheiten mit Zusatzt-Steuern (z. B. als verdeckte Gewinnausschüttung oder als verdeckte Einlagen). Aber auch aus vermögensrechtlichen Gründen ist …
Das Recht des GmbH-Gesellschafters auf Austritt aus der GmbH aus wichtigem Grund (z. B. Zerwürfnis der Gesellschafter) darf nicht in der Weise eingeschränkt werden, dass …