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Volkelt-Brief 15/2013

The­men heu­te: Geschäfts­füh­rer-Frei­raum: Sie dür­fen nicht Alles, was Sie kön­nen + GmbH-Rech­nungs­we­sen: Jah­res­ab­schluss 2012 – Ab jetzt sind Sie in der Pflicht + Inter­net: Social-Media-Pro­fi­le: Nur „aktu­ell“ ist wirk­lich aktu­ell + Intra­net: Pri­va­te E‑Mails auf dem Fir­men-Account kön­nen Pro­ble­me machen + Arbeits­recht: Stress ist kein Mob­bing + GmbH-Recht: Gesell­schaf­ter kann kein GmbH-Haus­ver­bot aus­spre­chen + Falsch­be­ra­tung: Steu­er­be­ra­ter muss auf Über­schul­dungs­ge­fahr hin­wei­sen + BISS

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Volkelt-Brief 14/2013

The­men heu­te: Home-Office: Gute Ergnzung, aber auch nicht mehr +  GmbH-Finan­zen: Was steht im Gesell­schafts­ver­trag? + Füh­rungs­feh­ler: So geht „Dele­gie­ren“ rich­tig + Inter­net: Alles Wis­sen, was die eige­ne GmbH im Netz macht + Gesell­schafts­recht: Kom­ple­men­tär-GmbH in der Publi­kums-KG hat kein Anrecht auf Mehr­heits-Stimm­recht + GmbH-Recht: Gesell­schaf­ter-Beschluss allei­ne reicht nicht ausIntra­net vor Inter­net: Betriebs­rat muss sich ent­schei­denBISS …

 

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Volkelt-Brief 13/2013

The­men heu­te: GmbH-Grö­ßen­klas­sen – klei­ne GmbH wird „grö­ßer” + Ter­min­sa­che: Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trä­ge (GAV) prü­fen und anpas­sen + Finanzen/Liquidität: GmbH-Zah­lungs­be­din­gun­gen müs­sen EU-taug­lich sein +  Wett­be­werb: Teil­nah­me an Bran­chen­tref­fen ist ris­kantRecht: Geschäfts­füh­rer-Fahr­ver­bot – was tun? + Betriebs­prü­fung: Rück­stel­lung für Steu­er­prü­fung geht nur für Groß­be­trie­be + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Aus­la­gen­er­satz aus­drück­lich ver­ein­ba­ren + Betriebs­rat: Ab 100 Arbeit­neh­mern zäh­len Leih­ar­beit­neh­mer + Rechnungswesen/Finanzen: Steu­er auf aus­län­di­sche Mini-Betei­li­gungBISS …

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Volkelt-Brief 12/2013

The­men heu­te: Mana­ger-Gehäl­ter – So nut­zen Sie die aktu­el­le Neid-Dis­kus­si­on zur PR in eige­ner Sache + Politik/Rahmenbedingungen: SPD-Wahl-Pro­gramm: Schwe­re Zei­ten für klei­ne­re Unter­neh­men + Das 5 Punk­te-Pro­gramm: Wie sich Geschäfts­füh­rer selbst moti­vie­ren + GmbH-Finan­zen: SEPA – Neue Zah­lungs-Stan­dards müs­sen jetzt vor­be­rei­tet wer­den + Geschäfts­füh­rer im Dienst: Vor­sicht beim Smart­phone-Tele­fo­nie­ren im Pkw + Unter­schrift des Geschäfts­füh­rers: Fir­men­stem­pel hat Rechts­kraft + BISS

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Größere GmbHs: Zurück zu höheren Festbezügen

Bei klei­ne­ren GmbHs ori­en­tie­ren sich die Finanz­be­hör­den an den Ver­gleichs­zah­len der Karls­ru­her-Tabel­len. Gibt es Abweichungen, …

unter­stellt das Finanz­amt eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung. Pro­blem: Die Ver­gleichs­zah­len sind nur Annä­he­rungs­wer­te. Dem­entspre­chend legen vie­le betrof­fe­ne GmbHs Ein­spruch gegen den kor­ri­gier­ten Steu­er­be­scheid ein. Wir berich­ten an die­ser Stel­le regel­mä­ßig über sol­che Ver­fah­ren. Aller­dings enden die Karls­ru­her-Tabel­len bei Umsatz­grö­ßen von 50 Mio. EUR. Grund: Je grö­ßer das Unter­neh­men ist, umso spe­zi­fi­scher sind die Bedin­gun­gen. Eine „objek­ti­ve“ Ver­gleich­bar­keit mit einem Drit­ten Unter­neh­men ist kaum mög­lich. Auch den Finanz­be­hör­den gelingt es kaum noch, einen ent­spre­chen­den, juris­tisch schlüs­si­gen Nach­weis im gericht­li­chen Ver­fah­ren zu erbringen.

Fazit: Wird ein gro­ßer Teil der Ver­gü­tung erfolgs­be­zo­gen gewährt, kann das bei guter Ertrags­la­ge schnell dazu füh­ren, dass das Gesamt­ge­halt im Dritt­ver­gleich unan­ge­mes­sen hoch wird. Prü­fen Sie zusam­men mit dem Steu­er­be­ra­ter, ob Sie wie­der zurück auf eine höhe­re Fest­ver­gü­tung umstei­gen. Kri­tisch wird es, wenn der Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug für das Geschäfts­füh­rer-Gehalt nach einem Regie­rungs­wech­sel auf 500.000 EUR begrenzt wird. Dann kos­tet das glei­che Gehalt wie bis­her Eini­ges mehr an Steuern.

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Abberufen und gekündigt: Sie haben bessere Chancen, wenn Sie vor dem Arbeitsgericht klagen

Nach einem Grund­satz­ur­teil des Bun­des­ar­beits­ge­richts (BAG) kann auch der (Min­der­heits-) Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer zur Zuläs­sig­keit einer Kün­di­gung das Arbeits­ge­richt anru­fen (vgl. Nr. 48/2012, Akten­zei­chen: 10 AZB 60/12). Jetzt hat das Lan­des­ar­beits­ge­richt (LAG) Hamm nachgelegt: …

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ELSTAM- Registrierung: Auf Youtube gibt es ein Anschauungs-Video

Noch tun sich vie­le klei­ne­re Unter­neh­men schwer mit dem ELSTAM Registrierungs­verfahren, das für zer­ti­fi­zier­te Steu­er­an­mel­dun­gen 2013 vor­ge­schrie­ben ist (vgl. Nr. 4/2013). Zwar akzeptieren …

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So reagieren Sie richtig, wenn die Steuerbehörde Auskunft über Geschäftspartner verlangt

Flat­tert ein offi­zi­el­les Schrei­ben einer Behör­de auf den Schreib­tisch, gehen die meis­ten Bun­des­bür­ger davon aus, dass es sich um einen kor­rek­ten und recht­lich abge­si­cher­ten Vor­gang han­delt. Das ist aber nicht unbe­dingt so. Immer wie­der gibt es Fälle, …

in denen Vor­sicht ange­bracht ist. Bei­spiel: Die Steu­er­fahn­dung ver­langt im Rah­men eines Steu­er­straf­ver­fah­rens Aus­kunft über einen Ihrer Geschäfts­part­ner, z. B. über den Umfang des Geschäfts­vo­lu­mens, über Kon­ten, an die Sie Zah­lun­gen für ihn geleis­tet haben.

Jetzt stopp­ten die Rich­ter des BFH über­eif­ri­ge Fahn­der, die Aus­kunft über die Kon­ten des Geschäfts­füh­rers eines Ver­eins ver­lang­ten. Unter Ver­weis auf ein Straf­ver­fah­ren, obwohl eben die­ses Ver­fah­ren gegen den Geschäfts­füh­rer bereits offi­zi­ell ein­ge­stellt war. Ver­se­hen mit dem Hin­weis: „ zur Aus­kunft ver­pflich­tet, sonst droht Zwangs­geld“. Aber so geht das nicht. Die so erlang­ten Infor­ma­tio­nen dür­fen auch nicht im Steu­er­ver­fah­ren wei­ter ver­wen­det wer­den (BFH, Urteil vom 4.12.2012, VIII R 5/10).

Für die Pra­xis: Will die Steu­er­prü­fung Aus­kunft über einen Ihrer Geschäfts­part­ner oder Kun­den, soll­ten Sie vor­sich­tig sein. Sichern Sie sich ab, bevor Sie Aus­künf­te ertei­len. Nur wenn das Ver­fah­ren noch läuft – also nicht zwi­schen­zeit­lich ein­ge­stellt wur­de – müs­sen Sie ant­wor­ten. Beant­wor­ten Sie nur genau die Sach­ver­hal­te, die ange­fragt wer­den. Am bes­ten sichern Sie sich per Rück­spra­che mit Ihrem Steu­er­be­ra­ter ab.

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Wieder Schlappe für Internet-Pranger: So wehren Sie sich gegen WKD-Willkür

Nach dem Ver­wal­tungs­ge­richt Karls­ru­he (vgl. Nr. 47/2012) weist jetzt auch das Ver­wal­tungs­ge­richt Aachen die Behör­den in Sachen Inter­net-Pran­ger bei fest­ge­stell­ten Hygie­ne- und Rei­ni­gungs­män­geln in die Schran­ken. Auch hier gilt: …

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Mitarbeiter-Beteiligung: So binden Sie Ihre Mitarbeiter noch besser an die Firma

Im Wett­be­werb um qua­li­fi­zier­te Füh­rungs­kräf­te und Fach­ar­bei­ter müs­sen Sie als Geschäfts­füh­rer einer klei­ne­ren GmbH schon Beson­de­res bie­ten. Zum Beispiel …

eine Betei­li­gung der Mit­ar­bei­ter am Unter­neh­mens­er­folg in Form von Prä­mi­en, Umsatz- oder Erfolgs­be­tei­li­gun­gen. Mög­lich ist auch eine direk­te Betei­li­gung an der GmbH, indem Gehalts­be­stand­tei­le in eine stil­le Betei­li­gung flie­ßen oder als direk­te Betei­li­gung an einem von den Mit­ar­bei­tern gemein­sam gehal­te­nen GmbH-Anteil. Das ist vorteilhaft,

  1. weil der oder die Mit­ar­bei­ter lang­fris­tig an die GmbH gebun­den wer­den. Mit­ar­bei­ter haben dann Anspruch auf Gewinn­aus­schüt­tun­gen, Ein­sichts- und Aus­kunfts­rech­te und wir­ken mit bei der Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses und sind damit auch an einer nach­hal­ti­gen Erhal­tung und Stei­ge­rung des Unter­neh­mens­wer­tes inter­es­siert (mehr Verantwortlichkeit),
  2. weil der GmbH zusätz­li­ches Kapi­tal zur Ver­fü­gung steht (mehr finan­zi­el­le Unabhängigkeit),
  3. und weil Sie mit der rich­ti­gen Gestal­tung sicher­stel­len kön­nen, dass Sie wei­ter­hin das Sagen haben und auf enga­gier­te und hoch moti­vier­te Mit­strei­ter bau­en können.

Wich­tig: Wir emp­feh­len in der Ein­stiegs­pha­se eine Betei­li­gung bis max. 10 %. Das sichert den Mit­ar­bei­tern Min­der­heits­rech­te (z. B. das Recht auf Ein­be­ru­fung der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung nach § 50 GmbH-Gesetz).

Wenn Sie sich für ein direk­tes Beteiligungs­modell ent­schei­den, müs­sen Sie von der Idee bis zur Rea­li­sie­rung rund ein Jahr ein­pla­nen (Bestim­mung des Betei­li­gungs­mo­dells, Ein­be­zie­hung von Mit­ar­bei­tern und Betriebs­rat, Aus­ge­stal­tung des Ver­trags­mo­dells durch den Bera­ter, Umset­zung der Form­vor­schrif­ten wie Gesell­schaf­ter­be­schluss, Ein­tra­gung usw.).

Für die Pra­xis: Die Bin­dungs­wir­kung der Betei­li­gung an der GmbH kön­nen Sie erhö­hen, indem Sie ver­trag­lich ver­ein­ba­ren, dass beim Aus­schei­den des Mit­ar­bei­ters aus der GmbH der GmbH-Anteil ein­ge­zo­gen wer­den darf und dafür nur eine gerin­ge Abfin­dung gezahlt wird (Nomi­nal­wert). Das ist selbst dann zuläs­sig, wenn für die übri­gen Gesell­schaf­ter eine höhe­re Abfin­dung (z. B. Ver­kehrs­wert) zum Aus­schei­den erhal­ten (vgl. BFH, II ZR 342/03).