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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 08/2013

The­men heu­te: Vor­sicht, wenn die Steu­er­fahn­dung was etwas über Ihre Geschäfts­kon­tak­te wis­sen will + Mit­ar­beii­ter-Betei­li­gung: So bin­den Sie Ihre Mit­ar­bei­ter an die Fir­ma + ELSTAM- Regis­trie­rung: Auf You­tube gibt es ein Anschau­ungs-Video + Gekün­digt: Sie haben bes­se­re Chan­cen, wenn Sie vor dem Arbeits­ge­richt kla­gen + Bes­ser erst am Fei­er­abend kün­di­gen: Sonst mel­det sich Ihr Mit­ar­bei­ter gleich krank ab + Wie­der Schlap­pe für Inter­net-Pran­ger: So weh­ren Sie sich gegen WKD-Will­kür + BISSder Bundestags-Wahlk®ampf

 

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Clever: So erhöhen Sie den Verkaufspreis für Ihre GmbH-Beteiligung

Wer die GmbH ver­kauft, will einen mög­lichst guten Kauf­preis erzie­len. Je nach Bran­che und Ver­net­zung in der Bran­che ist es oft mög­lich, dem poten­zi­el­len Käu­fer zusätz­lich zum Kauf­preis ein …

nach­ver­trag­li­ches Wett­be­werbs­ver­bot zu „ver­kau­fen“. Je nach Ver­trags­part­ner kom­men hier zwei Gestal­tun­gen in Frage:

  1. Der sol­ven­te und nach­hal­ti­ge Käu­fer: Hier macht es Sinn, die Zah­lung der Karenz­ent­schä­di­gung in monat­li­chen Raten über die Dau­er des Wett­be­werbs­ver­bo­tes zu ver­ein­ba­ren. Vor­teil für den Käu­fer: Wird der Ver­käu­fer wett­be­werb­lich tätig, stellt er ein­fach die Zah­lun­gen ein. Ihr Vor­teil: Sie ent­zer­ren Ihre Einkünfte.
  2. Der unsi­che­re Käu­fer: Hier macht es Sinn, die Karenz­zah­lun­gen für das Wett­be­werbs­ver­bot als Bestand­teil des Kauf­ver­tra­ges zu ver­ein­ba­ren. Vor­teil: Gerät der Käu­fer in wirt­schaft­li­che Schwie­rig­kei­ten, hat das für Sie kei­ne Aus­wir­kun­gen. Der Kauf­preis inkl. Karenz­ent­schä­di­gung ist bezahlt. Kommt es zu Pro­ble­men bei der Zah­lung, kön­nen Sie den gesam­ten Kauf­vor­gang anfech­ten und ggf. rück­gän­gig machen.

Für die Pra­xis: Mög­lich beim Ver­kauf der GmbH ist es auch, dass Sie für die Aus­la­ge­rung einer Pen­si­ons­zu­sa­ge an Sie als Geschäfts­füh­rer einen Auf­schlag auf den Kauf­preis anset­zen. Hier müs­sen Sie die Steu­er­wir­kun­gen prü­fen. Kommt es zur uner­wünsch­ten Auf­lö­sung der Pen­si­ons­rück­la­ge, kann es sein, dass das Finanz­amt eine vGA unter­stellt und Zusatz­steu­ern ver­an­lagt. Beach­ten Sie dazu unse­re Aus­füh­run­gen aus Nr. 37/2012 (vgl. dazu BMF-Schrei­ben vom 14.8.2012, C 2 S 2743/10/1001, mit aus­führ­li­chen Beispielen).

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Sie haben Ihre GmbH-Beteiligung auf Kredit gekauft? – dann müssen Sie aufpassen

Finan­zie­ren Sie den Kauf eines GmbH-Anteils aus einem Bank­dar­le­hen, gel­ten die Vor­schrif­ten für Ver­brau­cher­dar­le­hen (§ 13 BGB). Fol­ge: …

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Warum Ihr Berater nicht immer Ihre Interessen vertritt – engagieren Sie im Zweifel einen „Auswärtigen”

Betriebs­prü­fun­gen enden meist mit Steu­er­nach­for­de­run­gen. Für den Unter­neh­mer blei­ben 2 Möglichkeiten: …

Ent­we­der „ver­han­deln“ Das bedeu­tet, dass Sie nicht ganz so viel nach­zah­len wie bean­stan­det. Oder Sie klä­ren den Sach­ver­halt gericht­lich. Das dau­ert Jah­re und der Aus­gang des Ver­fah­rens ist unge­wiss. Schwie­rig ist der Ver­hand­lungs­weg, wenn der Steu­er­prü­fer eine Steu­er­hin­ter­zie­hung unter­stellt und ein Steu­er­straf­ver­fah­ren droht. Wie der Unter­neh­mer Rein­hold Würth jetzt im hoch­in­ter­es­san­ten Han­dels­blatt-Inter­view (HB vom 4.2.2013, S. 23) erläu­ter­te, zahl­te er die 40 Mio. EUR Steu­ern nur, um das Image des Unter­neh­mens in einem öffent­li­chen Steu­er­straf­ver­fah­ren nicht zu ram­po­nie­ren. Obwohl Würth über­zeugt war, dass die Verrechnungs­preise zuläs­sig abge­wi­ckelt wur­den. Dazu Würth: „Jedem, der Pro­ble­me mit der Steu­er hat, wür­de ich emp­feh­len, kei­nen Anwalt zu neh­men, der aus der glei­chen Stadt ist wie die Staats­an­walt­schaft“.

Für die Pra­xis: Klar ist, dass Bera­ter, Anwäl­te, Staats­an­wäl­te und Rich­ter vor Ort jahr­zehn­te­lang mit­ein­an­der zu tun haben und sich eine gewis­se Nähe ent­wi­ckelt. Die­se Nähe ist aber nicht geeig­net, für das betrof­fe­ne Unter­neh­men die bes­te Lösung zu errei­chen. Würth wört­lich: „Ich füh­le mich mit der gefun­de­nen Lösung schlecht ver­tre­ten“. In ver­gleich­ba­ren Fäl­len mit grö­ße­ren finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen sind Sie als Unter­neh­mer also gut bera­ten, Würths Emp­feh­lun­gen ernst zu neh­men und über­re­gio­nal täti­ge Bera­ter und Anwäl­te einzuschalten.

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Zahlen Sie nie auf die Hand: GmbH-Geschäftsführer haftet für Schwarzlöhne

Steht die GmbH finan­zi­ell mit dem Rücken zur Wand, ist die Ver­lo­ckung groß, alle nur mög­li­chen Umsät­ze mit­zu­neh­men und bei den Kos­ten zu drü­cken. Z. B. bei den Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen oder bei der Lohn­steu­er. Fast wöchentlich …

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Prüfen Sie: Einlage oder Gesellschafterdarlehen – was steht im „Zweck”

Ver­bucht eine Toch­ter-GmbH eine ihr über­las­se­ne Kapi­tal­aus­stat­tung („Patro­nats­er­klä­rung“) intern in der Buch­füh­rung als „Dar­le­hen“, dann gilt das. Die Tochter­gesellschaft ist zur Zurück­zah­lung ver­pflich­tet. Und zwar unab­hän­gig davon, …

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Volkelt-Brief 07/2013

The­men heu­te: War­um Ihr Bera­ter nicht immer Ihre Inter­es­sen ver­tritt – enga­gie­ren Sie im Zwei­fel einen „Aus­wär­ti­gen” + Inter­es­sant für Sie: GmbH-Ver­kaufs­preis mit oder ohne Karenz­ent­schä­di­gung + Geschäfts­füh­rer einer Toch­ter-GmbH: Sie müs­sen die „Ver­lust­über­nah­me” aktua­li­sie­ren + Fremd-Geschäfts­füh­rer: Sie haben bes­te Chan­cen auf dem Arbeits­markt + Zah­len Sie nie auf die Hand: GmbH-Geschäfts­füh­rer haf­tet für Schwarz­löh­ne + GmbH-Anteil auf Kre­dit gekauft? – dann müs­sen Sie auf­pas­sen + Prü­fen Sie: Ein­la­ge oder Gesell­schaf­ter­dar­le­hen – was steht im „Zweck” + BISS