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Volkelt-Brief 27/2019

Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag: Neu­es BGH-Urteil zum „Abschluss auf Zeit” + Anti-Kri­sen-Stra­te­gie: Neu­es Kapi­tal, run­ter mit den Lohn­kos­ten + Digi­ta­les: So nut­zen Sie die Platt­for­men der Gro­ßen für Ihr Export­ge­schäft Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten Juli 2019 Geschäfts­füh­rer pri­vat: Urteils-Cha­os um „Han­dy-Anfas­sen” im Auto Geschäfts­füh­rer pri­vat: Fir­men­wa­gen wei­ter ohne Tem­po­li­mit War­nung: Fal­sche E‑Mails vom Bun­des­fi­nanz­hof + GF/Recht: Haf­tung des Geschäfts­füh­rers bei „Griff in die Kas­se” + GmbH/Steuern: Neue Vor­schrif­ten zum Umgang mit (elek­tro­ni­schen) Belegen

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Anti-Krisen-Strategie: Neues Kapital, runter mit den Lohnkosten

Die Zei­chen der Zeit ste­hen auf Rezes­si­on. Noch sorgt die sta­bi­le Bin­nen­nach­fra­ge und die robus­te Bau­kon­junk­tur im Inland dafür, dass die Lage in vie­len Bran­chen immer noch bes­ser ist als die Stim­mung. Den­noch: Auch immer mehr klei­ne­re Unter­neh­men stel­len sich auf eine Kri­se ein. Wir wei­sen an die­ser Stel­le auf die Mög­lich­kei­ten einer vor­aus­schau­en­den Unter­neh­mens­füh­rung hin, damit Sie als ver­ant­wort­li­cher Geschäfts­füh­rer früh­zei­tig die Wei­chen stel­len kön­nen. Heu­te zwei Maß­nah­men, die für klei­ne­re Unter­neh­men zur Über­brü­ckung einer Kri­se geeig­net sind:

Maß­nah­men der Gesell­schaf­ter in der GmbH-Kri­se: …

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Volkelt-Brief 42/2016

Volkelt-FB-01Schlech­te Aus­sich­ten: Still­stand an der Unter­neh­mens-Steu­er­front + Sanierung/Beteiligung: Neue Mög­lich­kei­ten bei der Ver­lust­ver­rech­nung + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Neue Rechts­la­ge für die Gehalts­kür­zung + Beschluss­fas­sung: Ver­samm­lungs­lei­ter darf nicht ein­fach abbre­chen + Grund­er­werb­steu­er: Aus für Share deal + Pflicht­ver­öf­fent­li­chung: Wie­der­ho­lungs­tä­ter müs­sen mehr zah­len + BISS

 

 

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Geschäftsführer-Gehalt: Neue Rechtslage für die Gehaltskürzung

Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat zur Zwangs­kür­zung von Vor­stands-Gehäl­tern in der wirtschaft­lichen Kri­se des Unter­neh­mens Stel­lung genom­men. Danach gilt: …

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Volkelt-Brief 04/2016

Volkelt-FB-01Mit­tel­stands­po­li­tik Fehl­an­zei­ge: Wir haben ein paar Ideen und zei­gen, wo es lang gehen kann + Steu­ern 4.0: War­ten auf die neue Erb­schaft­steu­er + Abbe­ru­fung des Geschäfts­füh­rers: Vor­wür­fe allei­ne genü­gen nicht + Netz­wer­ken: Neh­men Sie Ihre Geschäfts­part­ner in die Pflicht + Gehalts­ver­zicht: Finanz­äm­ter kas­sie­ren bei der Geschäfts­füh­rer-Alters­ver­sor­gung + GmbH-Recht: Insol­venz­an­trags­pflicht gilt für den Geschäfts­füh­rer einer Limi­t­ed + Tel­da­fax-Geschäfts­füh­rer kom­men mit einem blau­en Auge davon + Gestal­tung: Geschäfts­füh­rer kann sich nicht selbst ver­lei­hen + BISS

 

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Gehaltsverzicht: Finanzämter kassieren bei der GmbH

Ach­tung: Wenn das Gehalt des GmbH-Geschäfts­füh­rers – aus wel­chen Grün­den auch immer – gekürzt wird und für den Geschäfts­füh­rer eine Pen­si­ons­rück­stel­lung gebil­det wird, dann muss die­se ent­spre­chend gekürzt wer­den. Die steu­er­lich zuläs­si­ge Höhe der Pen­si­ons­zu­sa­ge muss sich nach der Höhe des tat­säch­lich gezahl­ten Gehalts aus­rich­ten (FG Düs­sel­dorf, Urteil vom 10.11.2015, 6 K 4456/13 K). Ganz prak­ti­sche Aus­wir­kun­gen hat das, wenn das Finanz­amt z. B. nach einer län­ge­ren wirt­schaft­li­chen Kri­se der GmbH eine Gehalts­kür­zung durch­setzt, indem die Über­be­zah­lung ein­fach als ver­deckt Gewinn­aus­schüt­tung nach­träg­lich ver­steu­ert wird. Nach die­sem Urteil müs­sen die­se Geschäfts­füh­rer jetzt auch damit rech­nen, dass zusätz­lich auch die dann über­höh­ten Zufüh­run­gen zur Pen­si­ons­rück­stel­lung auch noch nach­träg­lich auf­ge­löst wer­den – eben­falls mit zusätz­li­chen Steu­ern für die GmbH.… 

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Volkelt-Brief 24/2014

The­men heu­te:  Betriebs­prü­fung: Was macht die neue Son­der­ein­heit für Steu­er­fahn­dung?  + Geschäfts­füh­rer: So opti­mie­ren Sie Ihren D & O‑Versicherungsschutz + BGH-aktu­ell: Rück­tritts­recht wird für Unter­neh­men noch schwie­ri­ger + Neue BMF-Vor­schrif­ten: „Lohn­zu­fluss” beim Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer+ GmbH-Unter­neh­mens­grup­pe: Die neu­en Regeln zur Ver­lust­ver­rech­nung + Mit­ar­bei­ter: So ver­zich­tet der gekün­dig­te Arbeit­neh­mer schnel­ler auf eine Kla­ge + Büro­kra­tie­kos­ten: BGH ermög­licht nied­ri­ge­re Notar­kos­ten + Beschluss-Anfech­tung: Gesell­schaf­ter muss Vor­schuss sofort zah­len + GmbH-Bilanz: Geschäfts­füh­rer-Pen­si­ons­al­ter hat Bestand + BISS

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Volkelt-Brief 21/2014

The­men heu­te: Ein­zel­han­del: Neue Kon­zep­te müs­sen her – so kann es gehen + Steu­er­prü­fer: Kein Par­don bei Miet­min­de­rung für den Geschäfts­füh­rer + Tue Gutes: Sozia­les Enga­ge­ment muss zum Unter­neh­men pas­sen + Mit­ar­bei­ten­der Gesell­schaf­ter: Nach Gehalts­ver­zicht ist das Geld weg + Som­mer 2014: So beein­flusst das Wet­ter Ihren Umsatz + Immo­bi­lie: Vor­steu­er­ab­zug bei pri­va­ter und geschäft­li­cher Nut­zung + Behör­den: Pro­ble­me beim Wech­sel der Arbeit­ge­ber-Steu­er­num­mer + BISS

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Mitarbeitender Gesellschafter: Nach Gehaltsverzicht ist das Geld weg

GmbH-Gesell­schaf­ter, die in der GmbH (nicht als Geschäfts­füh­rer, son­dern als Arbeit­neh­mer) mit­ar­bei­ten, müs­sen ab sofort in der wirt­schaft­li­chen Kri­se der GmbH auf­pas­sen. Nach einem neu­en Grund­satz­ur­teil Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) wird der Ver­zicht auf Gehalt wie ein Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen gewertet.

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Krisen-Management: Geschäftsführer-Gehalt kann Puffer sein

In § 87 Abs. 2 Akti­en­ge­setz heißt es: „Ver­schlech­tert sich die Lage der Gesell­schaft nach der Fest­set­zung so, dass die Wei­ter­ge­wäh­rung der Bezü­ge unbil­lig wäre, so hat der Auf­sichts­rat .… die Bezü­ge auf die ange­mes­se­ne Höhe her­ab­zu­set­zen.“ Kon­kret bedeu­tet das: …