Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 47/2019

Ernst­fall GF-Haf­tung: Die Leh­ren aus dem Fall „Wil­ke” + Pla­nung 2020: Die Eck­da­ten für die „Pla­nung im Kopf“ Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Mit dem Steu­er­prü­fer im Inter­net unter­wegs + Trends im Unter­neh­mens-Recht: GmbH mit Immo­bi­li­en – Share Deal kommt spä­ter Digi­ta­les: Los­grö­ße 1 statt Speed-Fac­to­ry BGH aktu­ell: Neu­er Geschäfts­füh­rer-Sta­tus mit Min­der­heits-Betei­li­gung + BAG: Neben­be­schäf­ti­gung kein Grund für sach­grund­lo­se Befris­tung + Wirt­schafts­po­li­tik: Kei­ne Sen­kung der Unter­neh­mens­steu­ern mit der SPD Bera­tung: Rechts­an­walt muss auch Steu­er­be­ra­tung kön­nen + GmbH/Recht: Stimm­rechts­voll­macht eines aus­län­di­schen GmbH- Gesell­schaf­ters + Mit­ar­bei­ter: Kei­ne Ent­schä­di­gung bei AGG-Missbrauch

Kategorien
Volkelt-Briefe

Trends im Unternehmensrecht: Was Sie als Geschäftsführer veranlassen müssen

Betrifft … Dar­um geht es … to do …
GmbH Grund­stü­cke und Immobilien Das Share-Deal-Ver­mei­dungs­ge­setz wird nicht im Jah­res­steu­er­ge­setz 2019 umge­setzt, son­dern in einem eigen­stän­di­gen Geset­zes­pa­ket bera­ten und beschlos­sen wer­den. Vor­teil: Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass sich die Gro­Ko doch noch nicht in abseh­ba­rer Zeit auf einen ent­spre­chen­den Geset­zes­text eini­gen kann. (vgl. dazu unse­re Gestal­tungs­über­le­gun­gen aus Nr. 29/2019). Ste­hen Dis­po­si­tio­nen mit GmbH–  Immobilien/Grundstücken (auch: vor­weg­ge­nom­me­ne Erb­fol­ge) an, ist zu prü­fen, ob die­se noch zeit­nah umge­setzt wer­den (kön­nen).

Kategorien
Volkelt-Briefe

GmbH/Recht: Was Sie als Geschäftsführer veranlassen müssen

Betrifft … Dar­um geht es … to do …
Immo­bi­li­en der GmbH Gesetz zur Ände­rung des Grund­er­werb­steu­er­ge­set­zes: Eine Ände­rung von 90 % des Gesell­schaf­ter­be­stan­des inner­halb von 10 Jah­ren wird einer Über­eig­nung eines Grund­be­sit­zes auf eine neue Kapi­tal­ge­sell­schaft gleich­ge­stellt (§ 1 Abs. 2b GrEStG). Es wird Grund­er­werb­steu­er fäl­lig (3,5 bis 6,5%).    Z. B.: Bei der Über­tra­gung eines Büro­ge­bäu­des im Wert von 1,2 Mio. EUR wer­den damit auto­ma­tisch 78.000 EUR (hier: Höchst­satz 6,5 %) vom Finanz­amt fest­ge­setzt und fällig. Nach­fol­ge­re­ge­lun­gen in der GmbH soll­ten in Zukunft nur noch auf der Basis eines Steu­er­gut­ach­tens (hier: Grund­er­werb­steu­er) ent­schie­den und durch­ge­führt werden.

 

Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 42/2016

Volkelt-FB-01Schlech­te Aus­sich­ten: Still­stand an der Unter­neh­mens-Steu­er­front + Sanierung/Beteiligung: Neue Mög­lich­kei­ten bei der Ver­lust­ver­rech­nung + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Neue Rechts­la­ge für die Gehalts­kür­zung + Beschluss­fas­sung: Ver­samm­lungs­lei­ter darf nicht ein­fach abbre­chen + Grund­er­werb­steu­er: Aus für Share deal + Pflicht­ver­öf­fent­li­chung: Wie­der­ho­lungs­tä­ter müs­sen mehr zah­len + BISS

 

 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Grunderwerbsteuer: Aus für share deal

Die Finanz­mi­nis­ter der Län­der haben sich dar­auf ver­stän­digt, zahl­rei­che Aus­nah­me­re­ge­lun­gen für Unter­neh­men bei der Befrei­ung von der Grund­er­werb­steu­er abzu­schaf­fen. Das betrifft z. B. auch den sog. Share-Deal – danach ist die Über­tra­gung von Immo­bi­li­en im Rah­men einer Unter­neh­mens­ver­äu­ße­rung grund­er­werb­steu­er­frei, wenn ledig­lich 95 % der Antei­le über­tra­gen wer­den. Die­ses Steu­er­pri­vi­leg soll ersatz­los gestri­chen wer­den (Finanz­mi­nis­ter der Länder). …