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Volkelt-Brief 02/2019

EXPRESS: Geschäfts­füh­rer-Job­wech­sel: Neue Rechts­la­ge zum nach­ver­trag­li­chen Wett­be­werbs­ver­bot + Erfah­rungs­aus­tausch: Die­se The­men bestim­men die Tages­ord­nung 2019  + Digi­ta­les: Kryp­to-Wäh­run­gen – spe­ku­lie­ren: JA, Inves­tie­ren: NEIN + GmbH-Finan­zen: Der sanf­te Weg zu mehr Umsatz + GmbH/Recht: Betei­li­gun­gen an Unter­neh­men sind „ein­la­ge­fä­hig” + Neu­es Urteil: Arbeits­ver­trag ohne schrift­li­chen Ver­trag + GmbH & Still: Kein Anspruch auf den Gewer­be­steu­er-Frei­be­trag + GmbH/Recht: Bun­des­län­der wol­len Abmahn-Abzo­cke einschränken

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Volkelt-Briefe

Neues Urteil: Arbeitsvertrag ohne schriftlichen Vertrag

Hat ein Arbeit­ge­ber durch einen nicht zum Abschluss von Arbeits­ver­trä­gen bevoll­mäch­tig­ten Mit­ar­bei­ter (zukünf­ti­ger Fach­vor­ge­setz­ter) einem in einem ande­ren Unter­neh­men des Kon­zerns beschäf­tig­ten Mit­ar­bei­ter mit­ge­teilt, er wer­de zu ihm „wech­seln” und ihm dabei die Kon­di­tio­nen der Beschäf­ti­gung mit­ge­teilt, gibt der Arbeit­neh­mer mit Auf­nah­me der Arbeit zu den neu­en Arbeits­ver­trags­be­din­gun­gen ein kon­klu­den­tes Ange­bot auf Abschluss eines Arbeits­ver­trags ab. Die­ses Ange­bot nimmt der Arbeit­ge­ber regel­mä­ßig durch Ein­glie­de­rung des Betrof­fe­nen in den Betrieb und wider­spruchs­lo­ses „Arbei­ten las­sen” kon­klu­dent an (LAG Schles­wig-Hol­stein, Urteil v. 7.8.2018, 1 Sa 23/18).

Zwar war im Tarif­ver­trag der Bran­che aus­drück­lich eine sog. „Schrift­form­erfor­der­nis” zum Abschluss von Arbeits­ver­trä­gen vor­ge­se­hen. Das ist aber laut LAG Schles­wig-Hol­stein  nicht ent­schei­dend. Ent­schei­dend sind die (kon­klu­den­ten) Wil­lens­er­klä­run­gen des Arbeit­neh­mers (Auf­nah­me der Arbeit) und des Arbeit­ge­bers (Annah­me der Arbeits­leis­tung) – die Rea­li­tät ent­schei­det. Dar­an müs­sen sich Unter­neh­men orientieren.

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Volkelt-Brief 33/2017

Füh­rung: Gestal­tung der Arbeits­ver­trä­ge ist Chef­sa­che + TOPs zur Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung: Wie­viel Tak­tie­ren darf sein? + Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag: So viel Befris­tung müs­sen Sie schon akzep­tie­ren + Steu­er­prü­fung: BFH unter­sagt will­kür­li­che Umsatz-Schät­zung + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Dash­cam-Auf­nah­men als Beweismittel

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

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Volkelt-Briefe

Leistungs-begründete Anschluss-Arbeitsverträge sind unwirksam

Begrün­den Sie die Befris­tung eines Arbeits­ver­tra­ges damit, dass Sie die betrieb­li­chen Fol­gen bei der Ein­stel­lung eines älte­ren und even­tu­ell leis­tungs­ein­ge­schränk­ten Arbeit­neh­mers wirt­schaft­lich nicht ver­ant­wor­ten kön­nen, dann ist … eine Befris­tung unzu­läs­sig. Der Arbeit­neh­mer hat Anspruch auf eine unbe­fris­te­te Ein­stel­lung (Arbeits­ge­richt Mainz, Urteil vom 19.3.2015, 3 Ca 1197/14).

Im Urteil ging es um den mehr­fach befris­te­ten Arbeits­ver­trag eines Pro­fi-Fuß­bal­lers des FSV Mainz 05. In die­ser Bran­che sind befris­te­te Arbeits­ver­trä­ge üblich und bis­her unwi­der­spro­chen. Inter­es­sant: Die Grund­sät­ze die­ses Urteil gel­ten auch dort, wenn Arbeit­neh­mer mit kla­ren Leis­tungs­vor­ga­ben beschäf­tigt wer­den (Akkord). Hat der Arbeit­neh­mer den Ein­druck, dass ein befris­te­tes Arbeits­ver­hält­nis wegen sei­ner sin­ken­den Leis­tung nicht ver­län­gert wird, hat er jetzt gute Aus­sich­ten, dage­gen gericht­lich vor­zu­ge­hen. Ver­wen­den Sie nie das Argu­ment der „man­geln­den Leis­tungs­fä­hig­keit“ – weder schrift­lich bei der Ableh­nung noch im Bewerbergespräch.

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Aktuell Volkelt-Briefe

Mindestlohn (II): Jetzt schon nach vorne planen

Ab 2015 wird der flä­chen­de­cken­de Min­dest­lohn kom­men. Es gibt nur weni­ge Aus­nah­men (vgl. Nr. 2/2014). Für vie­le Bran­chen gilt es jetzt schon, Aus­weich­mo­del­le zu ent­wi­ckeln. Ver­stö­ße wer­den teu­er (geplant: Buß­geld bis 500.000 €) und kön­nen sogar bis ins Pri­vat­ver­mö­gen des Geschäfts­füh­rers durch­ge­setzt wer­den. Hier soll­ten Sie also früh­zei­tig pla­nen. Gehen Sie davon aus, dass es zu einem Run auf Alter­na­ti­ven kommt und Sie u. U. kei­ne Ersatz­kräf­te oder exter­ne Dienst­leis­ter mit frei­en Kapa­zi­tä­ten mehr fin­den. Im Einzelnen: … 

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Volkelt-Brief 14/2014

The­men heu­te: Behör­den nut­zen Min­dest­lohn für noch schär­fe­re Kon­trol­len  + Öko-Zer­ti­fi­ka­te: Behör­den set­zen auf Kon­trol­len auf dem Papier – das kos­tet + Min­dest­lohn: Das kommt und das kön­nen Sie jetzt schon tun  + Pro­fes­sio­nel­ler Geschäfts­be­richt: Dar­auf kommt es an – mus­ter­gül­ti­ge Bei­spie­le + Geschäfts­füh­rer pri­vat: So bekom­men Sie Ihre Steu­er-Rück­zah­lung ganz schnell aufs Kon­to + Mit­ar­bei­ter: Ent­war­nung – Frist für Mel­dung von Mini-Job­bern ver­län­gert + BISS

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Volkelt-Briefe

Mitarbeit von Familien-Mitgliedern: BFH kassiert Überstunden-Urteil

Selbst wenn der Seni­or nach sei­nem offi­zi­el­len Aus­schei­den aus der Geschäfts­lei­tung in der Fir­ma wei­ter arbei­tet und dabei mehr arbei­tet als in sei­nem Arbeits­ver­trag (Aus­hilfs­ver­trag, aber auch Bera­ter­ver­trag mit fes­ten Stun­den) ver­ein­bart, dann ist das für die steu­er­li­che Behand­lung uner­heb­lich (ande­rer Mei­nung bis­her: FG Rhein­land-Pfalz, Urteil vom 29.3.2012, 5 K 1815/10, vgl. Nr. 44/2013). Laut Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) …

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Volkelt-Brief 45/2103

Volkelt-BriefThe­men heu­te: Las­sen Sie es nie drauf ankom­men – je frü­her Sie reagie­ren, um so bes­ser gelingt der Neu­start + Ab 1.1.2014: Der Arbeit­ge­ber kann den steu­er­li­chen Ein­satz­ort bestim­men + GmbH-Finan­zen: So macht die Bank beim nächs­ten Kre­dit kei­ne Pro­ble­meMan­gel­haf­te IT-Aus­stat­tung: Knau­sern an der fal­schen Stel­le + Mit­ar­beit von Fami­li­en-Mit­glie­dern: BFH kas­siert Über­stun­den-Urteil + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Schwei­zer stim­men über Mana­ger-Gehäl­ter ab+ Steu­er: Finanz­amt darf Geschäfts­füh­rer-Fir­men­wa­gen dop­pelt besteu­ern + BISS

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Lexikon

Arbeitsvertrag

Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Nach­weis­ge­set­zes vom 21.7.1995 muss der Arbeit­ge­ber spä­tes­tens einen Monat nach dem ver­ein­bar­ten Beginn des Arbeits­ver­hält­nis­ses die wesent­li­chen Ver­trags­be­din­gun­gen schrift­lich nie­der­le­gen, die Nie­der­schrift unter­zeich­nen und dem Arbeit­neh­mer aus­hän­di­gen. Inso­fern ist der bis zum Inkraft­tre­ten die­se Geset­zes unbe­schränkt gel­ten­de Grund­satz der Form­frei­heit von Arbeits­ver­trä­gen inso­weit klar ein­ge­schränkt, als zumin­dest fol­gen­de Tat­be­stän­de des Ver­trags schrift­lich fixiert wer­den müssen:

  1. Name und Anschrift der Vertragspartner
  2. Beginn und bei befris­te­ten Arbeits­ver­trä­gen auch das Ende des Vertrags
  3. Arbeits­ort
  4. Tätig­keits­be­schrei­bung
  5. Zusam­men­set­zung und Höhe des Entgelts
  6. Arbeits­zeit
  7. Erho­lungs­ur­laub
  8. Kün­di­gungs­fris­ten
  9. Even­tu­ell Hin­wei­se auf die Anwen­dung von Tarif­ver­trä­gen oder Betriebsvereinbarungen.

 Tätig­keits­be­schrei­bung

Je prä­zi­ser die Tätig­keit beschrie­ben wird, um so mehr besteht die Gefahr, dass Ihr Direk­ti­ons- oder Wei­sungs­recht aus­ge­höhlt wird. Dass also der Arbeit­neh­mer auf die Aus­übung der exakt beschrie­be­nen Tätig­keit besteht und jede Ände­rung ablehnt. Dann hilft nur ein Ände­rungs­vor­be­halt im Ver­trag, wonach in bestimm­ten Fäl­len dem Arbeit­neh­mer auch ande­re Auf­ga­ben zuge­wie­sen kön­nen, oder er an eine ande­re Stel­le ver­setzt wer­den kann.

Fazit:

  1. Tätig­keits­be­schrei­bung nicht zu eng und detailliert;
  2. Ände­rungs­vor­be­halt in Arbeits­ver­trag aufnehmen;
  3. Kern­be­rei­che wie Ent­gelt kön­nen nur durch Ände­rungs­kün­di­gung ver­än­dert werden;
  4. Die ein­zel­nen Stu­fen der Ände­rungs­kom­pe­tenz des Arbeit­ge­bers sind Wei­sungs­recht, Ände­rungs­vor­be­halt, Änderungskündigung

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Volkelt-Brief 23/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te: EU will Mehr­wert­steu­er aus­deh­nen – mit Aus­wir­kun­gen auf Lohn­kos­ten und mit­tel­fris­ti­ge Inves­ti­ti­ons­ent­scheo­idun­gen der Geschäfts­füh­rung + Ihre Vor­ga­be für den Ver­trieb:  Prei­se und Kon­di­tio­nen sind tabu + Wirt­schaft­li­che Kri­se der GmbH: Hand­lungs­fä­hig dank Schutz­schirm  – so geht es + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Das emp­fiehlt der Unter­neh­mens-Kodex + Arbeits­recht: Ein Mit­ar­bei­ter „kün­digt eine Erkran­kung an“ – was tun? + GmbH-Recht: Ansprü­che aus § 51a GmbH-Gesetz sind unpfänd­bar + Arbeits­ver­trag ohne Arbeits­zeit­re­ge­lung – was gilt? + BISS