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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 24/2016

Volkelt-FB-01Stra­te­gie: Bes­ser digi­ta­li­sie­ren mit einem (geför­der­ten) Inno­va­tions-Assis­ten­ten + Ter­min­sa­che 21.6.: Raus aus teu­ren Dar­le­hens­ver­trä­gen + GmbH-Fuhr­park: Die rich­ti­ge Stra­te­gie für die Blaue Pla­ket­te + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Wann gibt es Geld zurück vom Finanz­amt? + GmbH-Recht: Ein­la­dung zur Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung im Fein­des­land + Steu­er-Deal: Kei­ne Rechts­grund­la­ge für Cum-Ex-Geschäf­te + Haf­tung: Geschäfts­füh­re­rin – auf „eige­ne Gefahr“ + BISS

 

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Volkelt-Briefe

Beschluss-Anfechtung: Gesellschafter muss Vorschuss sofort zahlen

Wenn ein Gesell­schaf­ter einen Beschluss der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung vor Gericht anfech­ten will, muss er 

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Volkelt-Brief 24/2014

The­men heu­te:  Betriebs­prü­fung: Was macht die neue Son­der­ein­heit für Steu­er­fahn­dung?  + Geschäfts­füh­rer: So opti­mie­ren Sie Ihren D & O‑Versicherungsschutz + BGH-aktu­ell: Rück­tritts­recht wird für Unter­neh­men noch schwie­ri­ger + Neue BMF-Vor­schrif­ten: „Lohn­zu­fluss” beim Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer+ GmbH-Unter­neh­mens­grup­pe: Die neu­en Regeln zur Ver­lust­ver­rech­nung + Mit­ar­bei­ter: So ver­zich­tet der gekün­dig­te Arbeit­neh­mer schnel­ler auf eine Kla­ge + Büro­kra­tie­kos­ten: BGH ermög­licht nied­ri­ge­re Notar­kos­ten + Beschluss-Anfech­tung: Gesell­schaf­ter muss Vor­schuss sofort zah­len + GmbH-Bilanz: Geschäfts­füh­rer-Pen­si­ons­al­ter hat Bestand + BISS

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Volkelt-Briefe

Ausscheidender Gesellschafter kann Beschlüsse nicht anfechten

Schei­det ein Gesell­schaf­ter ver­trags­ge­mäß zu einem bestimm­ten Zeit­punkt aus de GmbH aus, dann kann er …

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Volkelt-Brief 06/2014

The­men heu­te: Schufa - wie steht es um Ihre Boni­tät – wie kön­nen Sie die beein­flus­sen? + Betriebs­fei­ern 2014: Unkla­re Rechts­la­ge – so sind Sie auf der siche­ren Sei­te + Preis­ge­stal­tung: So opti­mie­ren Sie Ihre Kal­ku­la­ti­on + Steu­er: Soli kommt (ernst­haft) auf den Prüf­stand + Recht: Aus­schei­den­der Gesell­schaf­ter kann Beschlüs­se nicht anfech­ten + Zu schnell mit dem Fir­men­wa­gen: Behör­de darf Fahr­ten­buch­auf­la­ge machen + Büro­kra­tie: UG muss auf jeden Fall IHK-Min­dest­bei­trag zah­len + BISS

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Abberufung

Die Abbe­ru­fung des Geschäfts­füh­rers ist jeder­zeit mög­lich (§ 38 Abs. 1 GmbHG). Die Abbe­ru­fung ist dem Han­dels­re­gis­ter durch die ver­blei­ben­den, ver­tre­tungs­be­rech­tig­ten Geschäfts­füh­rer zu mel­den. Beru­fen die Gesell­schaf­ter den ein­zi­gen Geschäfts­füh­rer ab und kön­nen die­se sich nicht auf die Beru­fung eines neu­en Geschäfts­füh­rers eini­gen, bestellt das Amts­ge­richt auf Antrag der Gesell­schaf­ter einen Not-Geschäfts­füh­rer, der dann die Abbe­ru­fung des Geschäfts­füh­rers dem Han­dels­re­gis­ter meldet.

Die Abbe­ru­fung kann im Gesell­schafts­ver­trag auf wich­ti­ge Grün­de beschränkt wer­den, sie kann ver­trag­lich nicht aus­ge­schlos­sen wer­den. Der Gesell­schaf­ter, der ein Son­der­recht zur Geschäfts­füh­rung hat, kann grund­sätz­lich nur aus wich­ti­gem Grund abbe­ru­fen wer­den. Die Abbe­ru­fung been­det nur aus­nahms­wei­se den Anstel­lungs­ver­trag des Geschäfts­füh­rers. Die­ser muss geson­dert been­det wer­den. Der Beschluss zur Abbe­ru­fung des Geschäfts­füh­rers erfolgt mit ein­fa­cher Mehr­heit. Bei der ordent­li­chen Abbe­ru­fung darf der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer mit­stim­men. Bei einer Abbe­ru­fung aus wich­ti­gem Grund darf der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer nicht mit­stim­men (§ 47 Abs. 4 GmbHG). Nach der Beschluss­fas­sung durch die Gesell­schaf­ter ist die Abbe­ru­fung grund­sätz­lich wirk­sam. Mit der Anfech­tungs­kla­ge kann die Unwirk­sam­keit gericht­lich fest­ge­stellt werden.

Arbeits­hil­fe: Beschluss Abbe­ru­fung des Geschäftsführers

Weiterführende Informationen:

Der Vol­kelt-Brief die wöchent­li­che Kurz-Bericht­erstat­tung für GmbH- und UG-Geschäfts­füh­rer > Hier ankli­cken

Alles Wich­ti­ge > Beschluss­fas­sung in der GmbH