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Volkelt-Brief 42/2012

The­men heu­te:  Wann dür­fen Ihre Mit­ar­bei­ter Inter­e­n­es an Behör­den oder die Pres­se geben? + Finan­zen: War­um klei­ne­re Fir­men so schwer an För­der­mit­tel kom­men + Ter­min­sa­che: Klei­ne GmbHs müs­sen den Jah­res­ab­schluss 2011 vor­le­gen + Per­so­nal­kos­ten: Früh­zei­tig über Kurz­ar­beit infor­mie­ren + BISS die Wirtschfts-Sati­re > Teu­re Arzneimittel

 

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Bei Fehlern im Geschäftsführer-Einstellungsverfahren gibt es kein zurück

Wie berich­tet, gilt das All­ge­mei­ne Gleich­heits­ge­setz (AGG) auch für den Geschäfts­füh­rer, der sich um eine Stel­le bewirbt. Dazu gibt es ein neu­es Urteil des Bun­des­ar­beits­ge­richts (BAG). Kommt es im Ein­stel­lungs­ge­spräch mit dem poten­zi­el­len Geschäfts­führer zu einem Ver­stoß gegen das AGG, …

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Volkelt-Brief 37/2012

The­men heu­te: Die Kon­junk­tur fährt zurück – was kön­nen klei­ne­re Unter­neh­men jetzt schon tun? + Kri­sen-Manage­ment: Geschäfts­füh­rer-Gehalt kann ein guter Puf­fer sein + BMF-aktu­ell: Ver­zicht auf Pen­si­ons­an­sprü­che kos­tet Steu­er + Euro­pa-GmbH kommt – aber nicht für deut­sche Unter­neh­men + Geschäfts­füh­rer pri­vat – So bewei­sen Sie eine Falsch­be­ra­tung bei der Ver­mö­gens­an­la­ge + Bei Feh­lern im Geschäfts­füh­rer-Ein­stel­lungs­ver­fah­ren gibt es kein zurück + BISS .… 

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Volkelt-Brief 36/2012

The­men heu­te:Wer den Gesell­schafts­ver­trag der GmbH rich­tig „lesen” kann, hat schon gewon­nen – was Sie aus dem Fall Kel­ler­hals gegen Metro ler­nen + Geschäfts­füh­rer müs­sen die Gesell­schaf­ter in Sachen AGG bera­ten + Geschäfts­füh­rung: Sozia­le Kom­pe­tenz ist Übungs­sa­che + Arbeit­neh­mer dür­fen gegen Chef auf Face­book wet­tern + Betriebs­rat muss Ihren Raum­vor­schlag für die Betriebs­ver­samm­lung anneh­menBISS …

 

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Volkelt-Brief 33/2012

The­men heu­te: Recht: 2 neue wich­ti­ge Haf­tungs-Urteil für den GmbH-Geschäfts­füh­rer – hier müs­sen Sie auf­pas­sen + Geschäfts­füh­rer ohne Betei­li­gung kann mit dem Urlaubs­an­spruch tak­tie­ren + Kon­flik­te zwi­schen den (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rern: Dro­hun­gen und Erpres­sungs­ver­su­che blei­ben wir­kungs­los – oder bewir­ken das Gegen­teilGmbH-Kri­se: GmbH-Gesell­schaf­ter muss hel­fen – Pflicht zur Kapi­tal­erhö­hung – Bes­ser: Nach­schuss­pflicht ver­ein­ba­ren + Vor­sicht: Tritt­brett­fah­rer nut­zen Pflicht­ver­öf­fenbt­li­chung zur Abzo­cke + BISS

 

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Geschäftsführer ohne Beteiligung kann Bundesurlaubsgesetz nutzen

Nach dem AGG-Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (vgl. Nr. 18/2012) ist zu prü­fen, ob das auch Aus­wir­kun­gen auf die recht­li­che Stel­lung des GmbH-Geschäfts­füh­rers ins­ge­samt hat. Euro­pa­weit gilt: Gemäß Richt­li­nie 2003/88/ EG sind Fremd­ge­schäfts­füh­rer und mit einer Min­der­heits­be­tei­li­gung an der GmbH betei­lig­te Geschäfts­füh­rer Arbeit­neh­mer – mit den ent­spre­chen­den Rech­ten und Pflich­ten. Das gilt auch für Geschäfts­füh­rer einer GmbH, die einen zu Drit­tel mit Arbeit­neh­mer­ver­tre­tern be­setzten Auf­sichts­rat haben, nicht aber für den Geschäfts­füh­rer einer mit­be­stimm­ten GmbH (Mit­bestG). Folg­lich gehen eini­ge Arbeits­recht­ler davon aus, dass das Bun­des­ur­laubs­ge­setz auch für Geschäfts­füh­rer gilt (z. B. Forst, in GmbHR 2012, S. 821 ff.). Dar­aus erge­ben sich Ansprü­che des Geschäfts­füh­rers gegen den Arbeit­ge­ber GmbH. Das sind:

  1. In Deutsch­land hat der Geschäfts­füh­rer einen Anspruch auf 24 Tage Urlaub § 3 Abs. BUrlG), der Urlaubs­an­spruch ist jah­res­an­tei­lig zu gewähren,
  2. durch ärzt­li­che Beschei­ni­gung nach­ge­wie­se­ne Krank­heits­zei­ten dür­fen auf den Urlaubs­an­spruch nicht ange­rech­net wer­den und
  3. der Urlaubs­an­spruch muss über­trag­bar sein (bzw. es besteht Anspruch auf Aus­gleichs­zah­lun­gen für nicht ange­tre­te­nen Urlaub bei Über­tra­gung oder Ausscheiden).

Beach­ten Sie eine Beson­der­heit: Der Geschäfts­füh­rer hat zwar nur Anspruch auf den Min­dest­ur­laub. Ist es im Unter­neh­men aber üblich …

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Nachfolge in der GmbH: Vorsicht vor Scheinbewerbungen

In Fami­li­en-GmbHs wird vor der Über­ga­be der Geschäf­te an den/die Junio­rIn oft eine Zwi­schen­lö­sung vor­ge­schal­tet. Dazu wird ein/e erfahrene/r Inte­rims-Geschäfts­füh­re­rIn ein­ge­stellt. Allei­ne an die­ser männlich/ weib­li­chen Recht­schrei­be-Akro­ba­tik sehen Sie, wie schwierig …

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Volkelt-Brief 18/2012

Geschäfts­füh­rer Kom­pakt: Fol­gen des AGG-Urteils – bei einer Geschäfts­füh­rer Neu­ein­stel­lung müs­sen Sie auf­pas­sen + Ter­min­sa­che 31.5.2012: Mel­de­pflicht für Aus­lands­in­ves­ti­tio­nen + Finanz­amt muss Ver­trags­grund­la­gen kor­rekt prü­fen + Kün­di­gung wegen Stal­king geht auch ohne Abmah­nung + Ansparück­la­ge (Alt­fäl­le): Gibt es nur für Grün­der + Arbeit­ge­ber muss Ableh­nung eines Bewer­bers nur aus­nahms­wei­se begrün­den + Fir­men­wa­gen: Nur mit steu­er­wirk­sa­mer Nut­zungs­ver­ein­ba­rung + BISS .…

 

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Das AGG gilt auch für Geschäftsführer: Die Folgen kommen erst noch

Über die mög­li­chen Fol­gen des neu­en AGG-Urteils des BGH haben wir bereits berich­tet (z. B. der aus­führ­li­che Bei­trag auf unse­rer Home­page, BGH, Urteil vom 6.3.2012, II ZR 76/11). Fazit: Das AGG gilt auch für Geschäfts­füh­rer. Noch ste­hen die Fol­gen nur „auf dem Papier“. Aber die neue Rea­li­tät wird sehr schnell kom­men. Stel­len Sie sich dar­auf ein, …

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Volkelt-Brief 16/2012

The­men heu­te: Auch klei­ne­re Fir­men könen sich gegen Preis­stei­ge­run­gen auf Roh­stoff- und beschaf­fungs­märk­ten absi­chern + VORSICHT: Geschäfts­füh­rer haf­tet per­sön­lich, wenn Unter­la­gen feh­len + So geht es rich­tig: GmbH-Pro­to­kol­le anle­gen, füh­ren, ver­wal­ten + Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten zah­len Kör­per­schaft­steu­er wie noch nie + Vor­sicht bei Ableh­nung eines behin­der­ten Bewer­bers + Beson­der­hei­ten bei Kün­di­gung eines Gewinn­ab­füh­rungs­ver­tra­ges (GAV) + Kei­ne Aus­nah­me bei Umsatzst­seu­er-Vor­anmel­dung: auf jeden Fall elek­tro­nisch + BISS