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Volkelt-Briefe

Nachfolge in der GmbH: Vorsicht vor Scheinbewerbungen

In Fami­li­en-GmbHs wird vor der Über­ga­be der Geschäf­te an den/die Junio­rIn oft eine Zwi­schen­lö­sung vor­ge­schal­tet. Dazu wird ein/e erfahrene/r Inte­rims-Geschäfts­füh­re­rIn ein­ge­stellt. Allei­ne an die­ser männlich/ weib­li­chen Recht­schrei­be-Akro­ba­tik sehen Sie, wie schwierig …

das wer­den kann. Als Gesell­schaf­ter-Geschäfts­­­füh­rer müs­sen Sie seit dem aktu­el­len Urteil des BAG zum All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) bei der Aus­wahl eines sol­chen exter­nen Geschäfts­füh­rers höl­lisch auf­pas­sen (vgl. aus­führ­lich Nr. 18/2012).

Etwa vor sog. Schein (Fake-)-Bewerbern. Also vor Bewer­bern, die gar nicht ernst­haft ins Aus­wahl­ver­fah­ren kom­men wol­len, son­dern die es ledig­lich dar­auf anle­gen, Feh­ler im Bewer­bungs­ver­fah­ren für sich zu nut­zen. Wer sich mit den Fein­hei­ten bei der Umset­zung des AGG aus­kennt, weiß, wie schnell hier Feh­ler pas­sie­ren. Noch ist die­ses BAG-Urteil erst eini­ge Wochen alt und noch sind uns kei­ne kon­kre­ten Fäl­le bekannt, in denen die­se Masche prak­ti­ziert wur­de. Sie müs­sen aber davon aus­ge­hen, dass es auch in die­sem Geschäft schwar­ze Scha­fe gibt, die die Umbruch­si­tua­ti­on im Unter­neh­men zu ihren Guns­ten nut­zen wol­len. Gera­de im Inte­rims-Manage­ment-Geschäft wird mit har­ten Ban­da­gen gearbeitet.

Für die Pra­xis: Auf der siche­ren Sei­te sind Sie, wenn Sie zwei Vor­sichts­maß­nah­men einhalten:

  1. Wenn Sie die Stel­le „öffent­lich“ aus­schrei­ben, soll­ten Sie das auf kei­nen Fall selbst initi­ie­ren. Schal­ten Sie eine pro­fes­sio­nel­le Per­so­nal­be­ra­tung ein. Las­sen Sie sich dazu unbe­dingt aus­sa­ge­kräf­ti­ge Refe­ren­zen (z. B. für eine Geschäfts­füh­rer-Suche) vor­le­gen und prü­fen Sie die­se auch nach. Auch auf die­sem Markt tum­meln sich Anfän­ger und Scharlatane.
  2. Schlie­ßen Sie auf kei­nen Fall mit dem Inte­rims-Mana­ger einen befris­te­ten Anstel­lungs­ver­trag mit Anschluss­op­ti­on ab. Der Ver­trag soll­te ganz kon­kret befris­tet sein. Ver­ein­ba­ren Sie: „Der Ver­trag endet zum 31.12.2015“. Ohne Wenn und Aber.

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