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Volkelt-Briefe

GmbH/Betriebsprüfung: Die neuen Schwerpunkte der Steuerprüfer (NRW)

Schwer­punkt für die Steu­er­prü­fun­gen bei GmbHs in Nord­rhein-West­fa­len (NRW) für die Steu­er­ver­an­la­gung 2018 wird die steu­er­li­che Behand­lung von Gewin­nen und Ver­lus­ten im Zusam­men­hang mit Betei­li­gun­gen an Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten sein. Dane­ben haben die Finanz­äm­ter in NRW jetzt die Prüf­fel­der auf­ge­lis­tet (geord­net nach Steu­er­ar­ten bzw. Vor­schrif­ten oder The­men), die im abge­lau­fe­nen und schwer­punkt­mä­ßig auch im lau­fen­den Steu­er­jahr beson­ders im Fokus der Behör­den ste­hen wer­den. Danach wird im Zusam­men­hang mit geschäft­li­cher und beruf­li­cher Betä­ti­gung bei der Ein­kom­men­steu­er ins­be­son­de­re geprüft: … 

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Volkelt-Briefe

Zentrale Prüffelder: Hier schauen die Finanzbehörden genau hin

Nicht zuletzt wegen der Ankäu­fe Schwei­zer Steu­er-CDs haben die nord­rhein-west­fä­li­schen Finanz­be­hör­den ein Hard­li­ner-Image in Sachen Steu­er­prü­fung. So ver­öf­fent­licht die NRW-Finan­z­­ver­wal­tung regel­mä­ßig auch eine Lis­te der zen­tra­len Prüf­fel­der, die die Finanz­äm­ter bei den Steu­er­erklä­run­gen beson­ders gründ­lich prü­fen. Das gilt für Pri­vat­per­so­nen, aber auch für GmbHs. Dabei haben die Finanz­äm­ter in NRW in die­sem Jahr (= KSt-Erklä­rung 2016) fol­gen­de Sach­ver­hal­te in Sachen Körperschaft­steuer beson­ders im Visier: … 

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Volkelt-Briefe

Geld/Finanzen: Erkenntnisse über Registrierkassen-Manipulationen

Laut Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um gibt es aus den Betriebs­prü­fun­gen kei­ne belast­ba­ren Erkennt­nis­se über die Höhe der Steu­er­aus­fäl­le, die auf­grund von Mani­pu­la­tio­nen an Regis­trier­kas­sen ent­ste­hen. Eben­so wenig gibt es Erkennt­nis­se über bestimm­te Bran­chen, in denen bevor­zugt mani­pu­liert wird. Der­zeit arbei­tet das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um gemein­sam mit den Län­dern an den Vor­ga­ben, die an mani­pu­la­ti­ons­si­che­re Kas­sen­sys­te­me (INSIKA) gestellt wer­den sol­len. Ein Zeit­fens­ter für die Umset­zung gibt es aller­dings noch nicht (Heu­te im Bun­des­tag Nr. 573). … 

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Volkelt-Brief 7/2015

 

Volkelt-FB-01GmbH-Ver­kauf: Was tun mit der Pen­si­ons­zu­sa­ge? – ein Ver­kaufs­hin­der­nis weni­ger + Betriebs­prü­fung: Die Prü­fungs-Schwer­punk­te für 2015 in NRW + Der Fall Tel­Da­Fax: Res­sort-Geschäfts­füh­rer pro­fi­tiert von Gerichts-Deal + GmbH-Recht: Gesell­schaf­ter darf Unter­la­gen ein­se­hen + Ärger­lich: Behör­de darf Fir­men-Fuhr­park auf Fahr­ten­buch ver­pflich­ten + Geschäfts­füh­rer unter­wegs: immer schön Abstand hal­ten +  BISS

 

 

Dipl. Vw. Lothar Vol­kelt, Her­aus­ge­ber der Volkelt-Briefe

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Volkelt-Briefe

Betriebsprüfung: Die Prüfungs-Schwerpunkte für 2015 in NRW

Jetzt haben die Finanz­äm­ter in NRW die Prüf­fel­der auf­ge­lis­tet, die im abge­lau­fe­nen und schwer­punkt­mä­ßig auch im lau­fen­den Steu­er­jahr beson­ders im Fokus der Behör­den ste­hen wer­den. Danach wird im Zusam­men­hang mit geschäft­li­cher und beruf­li­cher Betä­ti­gung bei der Ein­kom­men­steu­er ins­be­son­de­re geprüft: …

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Volkelt-Briefe

Steuerprüfung: Kassen und Kassensoftware werden „finanzamts-geeignet”

Erst kürz­lich hat­ten wir zum The­ma schwar­ze Kas­sen berich­tet. Kei­ne 3 Wochen spä­ter läu­tet NRW-Finanz­mi­nis­ter Nor­bert Wal­ter-Bor­jans nun die nächs­te Run­de um Kas­sen­sys­te­me und Schwarz­bu­chun­gen ein. Danach kön­nen alle Bewe­gun­gen der Regis­trier- und PC-Kas­sen demnächst … 

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BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Röttgen

Ach Nor­bert: Wärst Du doch in Mecken­heim geblie­ben. Z. B. als Biblio­the­kar der ört­li­chen Dis­ko­thek. Oder als Kar­ten­ab­rob­ber im City-Kino. Aber es hat ja unbe­dingt Jura und Poli­tik sein müs­sen – also ein gesellschaft­liches Umfeld, was man erst nach abge­schlos­se­ner Puber­tät und ers­ten Rei­fe­pro­zes­sen betre­ten soll­te. Es mag ja für die Jun­ge Uni­on noch genügt haben. Aber sich mit einer Kar­ten­gauk­le­rin im Mer­kel-For­mat anzu­le­gen, war wohl doch etwas dreist. Inso­fern ist auch an die­ser Stel­le, wo gewöhn­lich expo­nier­te Per­sön­lich­kei­ten des öffent­li­chen Lebens einen eige­nen Bei­trag erhal­ten, nicht wirk­lich Platz. Also: Viel Glück noch auf dem wei­te­ren Weg. Und noch ein Tipp zum Mit­neh­men: „Dop­pel­rol­len gehen meis­tens schief – ver­su­chen Sie es mal mit einer Rol­le rückwärts”.

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BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Lindner

Lind­ner­scher Avatar

Wis­sen Sie, was ein Ava­tar ist?  Das ist laut Wiki­pe­dia eine künst­li­che Per­son oder ein gra­fi­scher Stell­ver­tre­ter. Zwi­schen Stu­di­um und FDP-Lauf­bahn hat­te Chris­ti­an Lind­ner dazu eine gera­de­zu phä­no­me­na­le Geschäfts­idee. Das muss so um die Zeit von Second Live gewe­sen sein, als geschäfts­lo­se Uto­pis­ten fel­sen­fest dar­an glaub­ten, in der vir­tu­el­len Gegen­welt all das ver­scher­beln zu kön­nen, was in der rea­len Welt nicht an den Mann zu brin­gen war. Groß­ar­ti­ge Idee. Und just in die­sem Moment grün­de­te Lind­ner die Moo­max GmbH, deren Geschäfts­idee dar­in bestand, sol­che Ava­tare „her­zu­stel­len“ und nichts ahnen­den Inter­net-Usern teu­er zu ver­hö­kern. Das war dann so eine Art vir­tu­ell auf­ge­pepp­tes Kon­ter­fei mit schö­nem Cha­rak­ter aus der Dose und leicht durch­ge­knall­ter Bio­gra­phie. Dafür erhielt sei­ne Moo­max GmbH 1,2 Mio. EURO Grün­dungs­gel­der von der KfW, die dann aber nach einer Lebens­zeit (bes­ser: Lei­dens­zeit) von gera­de ein­mal einem Jahr abge­wi­ckelt wur­de. So dass die KfW den gesam­ten Kre­dit abschrei­ben muss­te. Anschlie­ßend grün­de­te Lind­ner die Königs­ma­cher GmbH – Geschäfts­ge­gen­stand „Unter­neh­mens­be­ra­tung”?. Aller­dings wis­sen wir nicht, ob die auch mit KfW-Mit­teln geför­dert wur­de. Wir ver­mu­ten so. So: Jetzt dür­fen Sie 3 mal raten, ob das Alles erstun­ken und erlo­gen ist oder ob unser libe­ra­les Prak­ti­kan­ten­ge­sicht mit wer­mels­kir­cher Drei­ta­ge­bart schon frü­her so dreist war. Fro­hes Raten.

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Volkelt-Brief 16/2012

The­men heu­te: Auch klei­ne­re Fir­men könen sich gegen Preis­stei­ge­run­gen auf Roh­stoff- und beschaf­fungs­märk­ten absi­chern + VORSICHT: Geschäfts­füh­rer haf­tet per­sön­lich, wenn Unter­la­gen feh­len + So geht es rich­tig: GmbH-Pro­to­kol­le anle­gen, füh­ren, ver­wal­ten + Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten zah­len Kör­per­schaft­steu­er wie noch nie + Vor­sicht bei Ableh­nung eines behin­der­ten Bewer­bers + Beson­der­hei­ten bei Kün­di­gung eines Gewinn­ab­füh­rungs­ver­tra­ges (GAV) + Kei­ne Aus­nah­me bei Umsatzst­seu­er-Vor­anmel­dung: auf jeden Fall elek­tro­nisch + BISS

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Risiko: Anlässe für Steuerprüfungen (NRW)

Die NRW-Finanz­be­hör­den haben eine Lis­te mit „Anläs­sen” zusam­men­ge­stellt, nach denen die ein­zel­nen Finanz­äm­ter eine Steu­er­prü­fung ein­lei­ten. Z. B.: Beim Ver­kauf einer GmbH oder eines GmbH-Anteils (§ 17 EStG) wird regel­mä­ßig geprüft, ob die nach­träg­li­chen Anschaf­fungs­kos­ten kor­rekt sind – und natür­lich die vor­an­ge­gan­ge­nen Geschäfts­jah­re. Anläs­se sind z. B. auch: Die Ein­rich­tung einer Pen­si­ons­zu­sa­ge für den Geschäfts­füh­rer, Pkw-Anschaf­fung für den Geschäfts­füh­rer-Dienst­wa­gen. Auch: Man­tel­kauf bzw. Ver­lust­über­trag. Geschäfts­füh­rer in NRW kön­nen in der Lis­te nach­schau­en, wie ihr Finanz­amt vor­geht. Fazit: höchst interessant …