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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 33/2012

The­men heu­te: Recht: 2 neue wich­ti­ge Haf­tungs-Urteil für den GmbH-Geschäfts­füh­rer – hier müs­sen Sie auf­pas­sen + Geschäfts­füh­rer ohne Betei­li­gung kann mit dem Urlaubs­an­spruch tak­tie­ren + Kon­flik­te zwi­schen den (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rern: Dro­hun­gen und Erpres­sungs­ver­su­che blei­ben wir­kungs­los – oder bewir­ken das Gegen­teilGmbH-Kri­se: GmbH-Gesell­schaf­ter muss hel­fen – Pflicht zur Kapi­tal­erhö­hung – Bes­ser: Nach­schuss­pflicht ver­ein­ba­ren + Vor­sicht: Tritt­brett­fah­rer nut­zen Pflicht­ver­öf­fenbt­li­chung zur Abzo­cke + BISS

 

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Geschäftsführer ohne Beteiligung kann Bundesurlaubsgesetz nutzen

Nach dem AGG-Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (vgl. Nr. 18/2012) ist zu prü­fen, ob das auch Aus­wir­kun­gen auf die recht­li­che Stel­lung des GmbH-Geschäfts­füh­rers ins­ge­samt hat. Euro­pa­weit gilt: Gemäß Richt­li­nie 2003/88/ EG sind Fremd­ge­schäfts­füh­rer und mit einer Min­der­heits­be­tei­li­gung an der GmbH betei­lig­te Geschäfts­füh­rer Arbeit­neh­mer – mit den ent­spre­chen­den Rech­ten und Pflich­ten. Das gilt auch für Geschäfts­füh­rer einer GmbH, die einen zu Drit­tel mit Arbeit­neh­mer­ver­tre­tern be­setzten Auf­sichts­rat haben, nicht aber für den Geschäfts­füh­rer einer mit­be­stimm­ten GmbH (Mit­bestG). Folg­lich gehen eini­ge Arbeits­recht­ler davon aus, dass das Bun­des­ur­laubs­ge­setz auch für Geschäfts­füh­rer gilt (z. B. Forst, in GmbHR 2012, S. 821 ff.). Dar­aus erge­ben sich Ansprü­che des Geschäfts­füh­rers gegen den Arbeit­ge­ber GmbH. Das sind:

  1. In Deutsch­land hat der Geschäfts­füh­rer einen Anspruch auf 24 Tage Urlaub § 3 Abs. BUrlG), der Urlaubs­an­spruch ist jah­res­an­tei­lig zu gewähren,
  2. durch ärzt­li­che Beschei­ni­gung nach­ge­wie­se­ne Krank­heits­zei­ten dür­fen auf den Urlaubs­an­spruch nicht ange­rech­net wer­den und
  3. der Urlaubs­an­spruch muss über­trag­bar sein (bzw. es besteht Anspruch auf Aus­gleichs­zah­lun­gen für nicht ange­tre­te­nen Urlaub bei Über­tra­gung oder Ausscheiden).

Beach­ten Sie eine Beson­der­heit: Der Geschäfts­füh­rer hat zwar nur Anspruch auf den Min­dest­ur­laub. Ist es im Unter­neh­men aber üblich …