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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 22/2019

Neue Geschäfts­mo­del­le: „Da hät­ten wir auch drauf kom­men kön­nen …” + BGH aktu­ell: Über­prü­fen Sie jetzt Ihre Res­sort-Ver­ein­ba­rung + Digi­ta­les: So schrei­ben sich die neu­en Erfolgs­ge­schich­ten (VIII) + GF-Auf­ga­be „Moti­va­ti­on“: Feed­back statt zwi­schen Tür und Angel + Vor Gericht: Geschäfts­füh­rer hat Anspruch auf Ver­dienst­aus­fall + Geschäfts­füh­rer-Fir­men­wa­gen: Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge wird am 30.9. ver­han­delt + Prak­ti­kan­ten: Kein Anspruch auf Min­dest­lohn bei Unterbrechung

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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BGH aktuell: Überprüfen Sie jetzt Ihre Ressort-Vereinbarung

In grö­ße­ren GmbHs mit meh­re­ren Geschäfts­füh­rern gibt es in der Regel eine ein­ge­üb­te Auf­tei­lung der Res­sorts. Es gibt Geschäfts­ver­tei­lungs­plä­ne, aus­führ­li­che Stel­len­be­schrei­bun­gen für jeden ein­zel­nen Geschäfts­füh­rer und eine Geschäfts­ord­nung, die die Zusam­men­ar­beit zwi­schen den Geschäfts­füh­rern bis ins Detail regelt. ie gegen­sei­ti­gen Infor­ma­ti­ons­pflich­ten sind klar defi­niert und regel­mä­ßi­ger Gegen­stand der Geschäfts­füh­rungs-Sit­zun­gen. Anders in vie­len klei­ne­ren GmbHs: Hier pas­siert die Arbeits­tei­lung zwi­schen den Geschäfts­füh­rern gele­gent­lich auf Zuruf. Hier­zu gibt es ein wich­ti­ges neu­es Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH), das Sie zur Kennt­nis neh­men müs­sen (vgl. dazu zuletzt in Nr. 10/2019 zur sog. „Welt­ruf-Ent­schei­dung”). Das Urteil wur­de in den letz­ten Mona­ten aus­führ­lich in Fach­krei­sen dis­ku­tiert. Unter­des­sen ist abseh­bar, wel­che Fol­ge­run­gen Geschäfts­füh­run­gen mit nicht voll­stän­dig aus­for­mu­lier­ter Arbeits­tei­lung dar­aus zie­hen müs­sen. Der BGH ent­schied zwar: „Eine die­sen Anfor­de­run­gen genü­gen­de Auf­ga­ben­zu­wei­sung bedarf nicht zwin­gend  einer schrift­li­chen Doku­men­ta­ti­on” (BGH, Urteil v.  6.11.2018, II ZR 11/17).

Aus dem Urteil ergibt sich aber auch, dass … 

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Volkelt-Brief 18/2012

Geschäfts­füh­rer Kom­pakt: Fol­gen des AGG-Urteils – bei einer Geschäfts­füh­rer Neu­ein­stel­lung müs­sen Sie auf­pas­sen + Ter­min­sa­che 31.5.2012: Mel­de­pflicht für Aus­lands­in­ves­ti­tio­nen + Finanz­amt muss Ver­trags­grund­la­gen kor­rekt prü­fen + Kün­di­gung wegen Stal­king geht auch ohne Abmah­nung + Ansparück­la­ge (Alt­fäl­le): Gibt es nur für Grün­der + Arbeit­ge­ber muss Ableh­nung eines Bewer­bers nur aus­nahms­wei­se begrün­den + Fir­men­wa­gen: Nur mit steu­er­wirk­sa­mer Nut­zungs­ver­ein­ba­rung + BISS .…

 

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Das AGG gilt auch für Geschäftsführer: Die Folgen kommen erst noch

Über die mög­li­chen Fol­gen des neu­en AGG-Urteils des BGH haben wir bereits berich­tet (z. B. der aus­führ­li­che Bei­trag auf unse­rer Home­page, BGH, Urteil vom 6.3.2012, II ZR 76/11). Fazit: Das AGG gilt auch für Geschäfts­füh­rer. Noch ste­hen die Fol­gen nur „auf dem Papier“. Aber die neue Rea­li­tät wird sehr schnell kom­men. Stel­len Sie sich dar­auf ein, …