Dass AG-Vorstände mehr verdienen als GmbH-Geschäftsführer ist öffentlich. Das liegt auch daran, dass die Finanzbehörden bei GmbH-Geschäftsführern genau hinschauen. Wird zu viel gezahlt, kostet das Strafsteuer in Form einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Der Fiskus bemisst das nach Vergleichszahlen deutscher GmbHs. Konzerne zahlen Vorstände im internationalen Vergleich – da geht es um andere Dimensionen. …
Schlagwort: Vorstand
Volkelt-Brief 10/2016
Geld 4.0: 2018 hat auch die letzte Portokasse ausgedient + Neues BGH-Urteil: Wirtschaftliche Krise erfordert Gehalts-Kürzung + GmbH-Verkauf: So prüft der Käufer nach Due Diligence + Arbeit + Recht: Gesetz zur Leiharbeit wird entschärft + Unterwegs: Fluggesellschaft haftet bei verpasstem Geschäftstermin + Steuern: Nachbesserungen bei der neuen Erbschaftsteuer + KStR: Neue Körperschaftsteuer-Vorschriften für das Steuerjahr 2015 + BISS …
In vielen Rechtsfragen richtet sich die Beurteilung von Rechtsfragen zur Kapitalgesellschaft „GmbH“ nach den Vorgaben des Aktienrechts, so z. B. bei Haftungsfragen der Organe (Vorstand, Geschäftsführung). Jetzt gibt es ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Zwangskürzung von Vorstands-Gehältern in der wirtschaftlichen Krise des Unternehmens (BGH, Urteil vom 27.10.2015, II ZR 296/14). …
Volkelt-Brief 27/2015
Immer schön clever: Kauf/Verkauf eines GmbH-Anteils mit Vorvertrag (letter of intent) + Kartellvergehen: Keine Strafen nach Neuordnung der Geschäfte + Mitbestimmte GmbH: Die Frauenquote gilt auch für das Management + Geschäftsführer im Beirat: Vernetzen Sie sich mit Geschäftspartnern + Korrekturen: Nachtrag zur elektronischen Steuererklärung + Verkauf eines Komplementär-Anteils: Schauen Sie dem FA auf die Finger + Geschäftsführer privat: Finanzamt darf Vorsorge nicht bestrafen + BISS …
Geschäftsführer-Kollegen, die gestern Abend die ARD-Sendung MONITOR verfolgt haben, haben doch etwas gestaunt. Mir ist es – ehrlich gesagt – auch nicht anders gegangen. Dass die Unterschiede in der Vergütung der Geschäftsführer und Vorstände so unterschiedlich sind, ist doch verwunderlich. Interessant: Die Monitor-Redaktion hat sich die Mühe gemacht, einen deutschlandweiten Vergütungs-Atlas zu erarbeiten. Der zwar einige Lücken hat – aber dennoch eine deutlich Sprache spricht.
Besonders ärgerlich: Alle Gesellschafter-Geschäftsführer müssen ihr Gehalt dem Finanzamt gegenüber im Branchenvergleich rechtfertigen. Für Kommunale GmbHs gilt das anscheinend nicht. Zweierlei Maß. Wenn eine kommunale GmbH mehr Gewinn als notwendig an den Geschäftsführer zahlt, bleibt das folgenlos. Dazu: Erst einmal vielen Dank an die Monitor-Redaktion – für die aufwendige Recherche. Und die Transparenz, die damit geschaffen wird. Für alle anderen Geschäftsführer, insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführer, ist das sicherlich ein neues und sehr gutes Argument, wenn es vor dem Finanzgericht darum geht, über die Angemessenheit des Geschäftsführer-Gehalts zu streiten. Wir sind gespannt, wie die Finanzrichter diese Zahlen werten werden.
Zum Vergleich: So beurteilen die Finanzbehörden die Angemessenheit der Gehälter von Gesellschafter-Geschäftsführern > Hier anklicken
Zusatz-Infos: Kienbaum Studie zur Vergütung von Vorständen und Geschäftsführern in öffentlichen Unternehmen > Hier anklicken
Volkelt-Brief 42/2014
Overhead: Aufwand für Bürokratie unverändert hoch + GmbH-Finanzen: Wenn die Bank kündigt, müssen Sie „handeln“+ Geschäftsführer-Gehalt 2015: Prognose liegt bei 3 % plus Aufschlag + Personal-Akquise: Mit XING, Facebook und Twitter geht mehr + Geschäftsführer-Firmenwagen: Finanzamt will jetzt auch Umsatzsteuer + GmbH-Krise: Geschäftsführer muss Auftragsvergabe stoppen + Haftung: Bei Schieflage im Konzern haftet der Vorstand + BISS …
Volkelt-Brief 11/2013
Themen heute: Manager-Gehälter – die Folgen für GmbH-Geschäftsführer in kleineren und mittelständischen GmbHs + Mittelfristige Folge: Noch mehr Gehalts-Kontrollen für alle Kapitalgesellschaften + Größere GmbHs: Zurück zu höheren Festbezügen + Gesellschafterversammlung: Aufzeichnungen mit dem Smartphone + Recht: Abberufung des Geschäftsführers ist Voraussetzung für die Zulassung zum Arbeitsgericht + GmbH-Finanzen: Neues Internet-Portal für GmbH-Finanzierungen + GmbH-Verträge: Unentgeltliche Rückgabe-Verpflichtung für GmbH-Anteil ist nichtig + BISS …
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den Organisationspflichten des Geschäftsleiters müssen Sie davon ausgehen, dass im Fall einer GmbH-Insolvenz …
Andrea Nahles
Zugegeben: Die 20 Semester haben uns stutzig gemacht. Zusammen mit Kita, Vorschule, Grundschule und Gymnasium hat die gestandene Vierzigerin Andrea Nahles damit immerhin 70 % ihres nicht mehr ganz jungen Lebens auf der Schulbank, im Hörsaal oder allenfalls in der Mensa oder auf den diversen Semester-Eröffnungs –und Abschlussfeiern erlebt. Mithin eine Perspektive, die Verantwortung eher als philosophische Anspruchshaltung denn als gelebte Erfahrung kategorisiert. Immerhin versuchte sich Andrae Nahles zumindest an dem Thema „Walter Scotts Einfluss auf die Entwicklung des historischen Romans in Deutschland“ mit einer Promotion, die sie aber präventiv gegen Plagiatsvorwürfe vorsorglich erst gar nicht zu Ende führte. Eine Einsicht, die an sich schon ein Kompliment verdient hat. Walter Scott – so muss man in diesem Zusammenhang wissen – gilt als Shakespeare der Erzählung und mithin als Erfinder der Fernsehserie Ivanhoe.
Zurück zu Andrea Nahles: Aus vielen Talkshows wissen wir, dass sie von ihren konservativen Berufskollegen nach dem offiziellen Schluss der Debatte in ihrem roten Hosenanzug in einer Ecke alleine stehen gelassen wird. Da ist nichts zu machen und da hilft auch nicht der teuerste Smalltalk-Kurs. Jahrzehnte langes Schicksal der Chefs der Jungsozialisten, die ja im Vorhof des Kommunismus stehen und damit nicht sehr weit von der Hölle auf Erden entfernt sind. Geradezu anrührend kommt da die Vorstellung, dass Andrea privat in den einsamen Weiten der Eifel im elterlichen Gutshof Heimat und Glück gefunden hat. Und das gönnen wir ihr wirklich. Denn nicht immer hat es das Leben gut mit ihr gemeint. Nach einem Unfall ist sie zu 50% schwer behindert und lässt es keinen merken. Das verdient unser dickes Kompliment.
Laut OLG München ist es zulässig und widerspricht auch nicht der Vorgabe aus § 112 Aktiengesetz, wenn sich ein Vorstand einer Aktiengesellschaft in Vertretung für die AG als alleinige Gesellschafterin der Tochter-GmbH zu deren Geschäftsführer bestellt. Dazu benötigt er keine …