Möchte einer von mehreren Gesellschafter einer Familien-GmbH seinen Anteil verkaufen, ist der in der Regel daran interessiert einen Höchstpreis zu erzielen. Das geht aber nur, wenn ihm zur Bewertung des Anteils sämtliche Informationen und Interna aus der GmbH zur Verfügung stehen, also z. B. aus dem Geschäftsbericht oder dem Jahresabschluss. Als Gesellschafter hat er Zugang zu diesen Informationen. Weder Sie als Geschäftsführer noch die Mit-Gesellschafter haben dann einen Einfluss darauf, wenn der verkaufswillige Gesellschafter diese Interna – die ausführlicher sind als die offiziell im Unternehmensregister ausgewiesenen Informationen über die GmbH – an einen potenziellen Käufer weiter gibt. Was aber, wenn er zusätzliche Informationen über die GmbH anfordert, z. B. um ein ausführliches Due-Diligence-Gutachten erstellen zu lassen? …
Schlagwort: Verkauf
Volkelt-Brief 7/2015
GmbH-Verkauf: Was tun mit der Pensionszusage? – ein Verkaufshindernis weniger + Betriebsprüfung: Die Prüfungs-Schwerpunkte für 2015 in NRW + Der Fall TelDaFax: Ressort-Geschäftsführer profitiert von Gerichts-Deal + GmbH-Recht: Gesellschafter darf Unterlagen einsehen + Ärgerlich: Behörde darf Firmen-Fuhrpark auf Fahrtenbuch verpflichten + Geschäftsführer unterwegs: immer schön Abstand halten + BISS …
Dipl. Vw. Lothar Volkelt, Herausgeber der Volkelt-Briefe
Verkauft der Gesellschafter einen GmbH-Anteil und erwirbt er im Zusammenhang mit dem Verkauf seines GmbH-Anteils ein Grundstück der GmbH unter dem Verkehrswert, dann ruft das die Finanzbehörden auf den Plan. Frage: …
Zahlt der Käufer eines GmbH-Anteils dem als Geschäftsführer verbleibenden Ex-Gesellschafter
Volkelt-Brief 41/2013
Themen heute : GmbH-Verkauf: Auskunftszusagen sind bindend + Strategie: So nutzen Geschäftsführer (spinnerte) Ideen-Pools +Steuer-TIPP: So sparen bei einer Einmalzahlung (hier: Abfindung) + Achtung: GmbH-Bestattung – als letzter amtierender Geschäftsführer sind Sie der Dumme + GmbH-Recht: Firma darf/muss Ihren Ex-Mit-Kollegen verklagen + Geschäftsführer im Konzern: Sie haben jetzt mehr Möglichkeiten in der Krise + Privat-Geld in der GmbH: Rückzahlung nie auf ein Soll-Konto + BISS …
Wer die GmbH verkauft, will einen möglichst guten Kaufpreis erzielen. Je nach Branche und Vernetzung in der Branche ist es oft möglich, dem potenziellen Käufer zusätzlich zum Kaufpreis ein …
nachvertragliches Wettbewerbsverbot zu „verkaufen“. Je nach Vertragspartner kommen hier zwei Gestaltungen in Frage:
- Der solvente und nachhaltige Käufer: Hier macht es Sinn, die Zahlung der Karenzentschädigung in monatlichen Raten über die Dauer des Wettbewerbsverbotes zu vereinbaren. Vorteil für den Käufer: Wird der Verkäufer wettbewerblich tätig, stellt er einfach die Zahlungen ein. Ihr Vorteil: Sie entzerren Ihre Einkünfte.
- Der unsichere Käufer: Hier macht es Sinn, die Karenzzahlungen für das Wettbewerbsverbot als Bestandteil des Kaufvertrages zu vereinbaren. Vorteil: Gerät der Käufer in wirtschaftliche Schwierigkeiten, hat das für Sie keine Auswirkungen. Der Kaufpreis inkl. Karenzentschädigung ist bezahlt. Kommt es zu Problemen bei der Zahlung, können Sie den gesamten Kaufvorgang anfechten und ggf. rückgängig machen.
Für die Praxis: Möglich beim Verkauf der GmbH ist es auch, dass Sie für die Auslagerung einer Pensionszusage an Sie als Geschäftsführer einen Aufschlag auf den Kaufpreis ansetzen. Hier müssen Sie die Steuerwirkungen prüfen. Kommt es zur unerwünschten Auflösung der Pensionsrücklage, kann es sein, dass das Finanzamt eine vGA unterstellt und Zusatzsteuern veranlagt. Beachten Sie dazu unsere Ausführungen aus Nr. 37/2012 (vgl. dazu BMF-Schreiben vom 14.8.2012, C 2 S 2743/10/1001, mit ausführlichen Beispielen).
Volkelt-Brief 07/2013
Themen heute: Warum Ihr Berater nicht immer Ihre Interessen vertritt – engagieren Sie im Zweifel einen „Auswärtigen” + Interessant für Sie: GmbH-Verkaufspreis mit oder ohne Karenzentschädigung + Geschäftsführer einer Tochter-GmbH: Sie müssen die „Verlustübernahme” aktualisieren + Fremd-Geschäftsführer: Sie haben beste Chancen auf dem Arbeitsmarkt + Zahlen Sie nie auf die Hand: GmbH-Geschäftsführer haftet für Schwarzlöhne + GmbH-Anteil auf Kredit gekauft? – dann müssen Sie aufpassen + Prüfen Sie: Einlage oder Gesellschafterdarlehen – was steht im „Zweck” + BISS …
Viele Kollegen, die schon länger dabei sind, planen langfristig ihre GmbH zu verkaufen. Wichtig: Sie müssen sich Zeit nehmen und einige Vorbereitungen treffen. Wir haben für Sie alle Informationen und Adressen zusammengestellt, die für Sie wichtig sind und die Ihnen ganz praktisch weiter helfen > Hier anklicken
Geschäftsveräußerungen sind umsatzsteuerfrei, wenn die Veräußerung im Ganzen erfolgt (§ 1 Absatz 1a UStG). Z. B. die Veräußerung des aus der GmbH ausgelagerten Vertriebsgeschäftes oder des eigenständigen Handelsgeschäftes. Folge: …