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GmbH-Verkauf: Wie Sie als Geschäftsführer Alles richtig machen

Möch­te einer von meh­re­ren Gesell­schaf­ter einer Fami­li­en-GmbH sei­nen Anteil ver­kau­fen, ist der in der Regel dar­an inter­es­siert einen Höchst­preis zu erzie­len. Das geht aber nur, wenn ihm zur Bewer­tung des Anteils sämt­li­che Infor­ma­tio­nen und Inter­na aus der GmbH zur Ver­fü­gung ste­hen, also z. B. aus dem Geschäfts­be­richt oder dem Jah­res­ab­schluss. Als Gesell­schaf­ter hat er Zugang zu die­sen Infor­ma­tio­nen. Weder Sie als Geschäfts­füh­rer noch die Mit-Gesell­schaf­ter haben dann einen Ein­fluss dar­auf, wenn der ver­kaufs­wil­li­ge Gesell­schaf­ter die­se Inter­na – die aus­führ­li­cher sind als die offi­zi­ell im Unter­neh­mens­re­gis­ter aus­ge­wie­se­nen Infor­ma­tio­nen über die GmbH – an einen poten­zi­el­len Käu­fer wei­ter gibt. Was aber, wenn er zusätz­li­che Infor­ma­tio­nen über die GmbH anfor­dert, z. B. um ein aus­führ­li­ches Due-Dili­gence-Gut­ach­ten erstel­len zu lassen? … 

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Geschützt: Immer schön clever: Kauf/Verkauf eines GmbH-Anteils mit Vorvertrag (letter of intent)

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Volkelt-Brief 7/2015

 

Volkelt-FB-01GmbH-Ver­kauf: Was tun mit der Pen­si­ons­zu­sa­ge? – ein Ver­kaufs­hin­der­nis weni­ger + Betriebs­prü­fung: Die Prü­fungs-Schwer­punk­te für 2015 in NRW + Der Fall Tel­Da­Fax: Res­sort-Geschäfts­füh­rer pro­fi­tiert von Gerichts-Deal + GmbH-Recht: Gesell­schaf­ter darf Unter­la­gen ein­se­hen + Ärger­lich: Behör­de darf Fir­men-Fuhr­park auf Fahr­ten­buch ver­pflich­ten + Geschäfts­füh­rer unter­wegs: immer schön Abstand hal­ten +  BISS

 

 

Dipl. Vw. Lothar Vol­kelt, Her­aus­ge­ber der Volkelt-Briefe

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Verrechnet: Grundstücksüberlassung erhöht den GmbH-Kaufpreis

Ver­kauft der Gesell­schaf­ter einen GmbH-Anteil und erwirbt er im Zusam­men­hang mit dem Ver­kauf sei­nes GmbH-Anteils ein Grund­stück der GmbH unter dem Ver­kehrs­wert,  dann ruft das die Finanz­be­hör­den auf den Plan. Fra­ge:

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Steuern: Der Trick mit den Sonderzahlungen

Zahlt der Käu­fer eines GmbH-Anteils dem als Geschäfts­füh­rer ver­blei­ben­den Ex-Gesellschafter 

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Volkelt-Brief 41/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te GmbH-Ver­kauf: Aus­kunfts­zu­sa­gen sind bin­dend +  Stra­te­gie: So nut­zen Geschäfts­füh­rer (spin­ner­te) Ideen-Pools +Steu­er-TIPP: So spa­ren bei einer Ein­mal­zah­lung (hier: Abfin­dung) + Ach­tung: GmbH-Bestat­tung – als letz­ter amtie­ren­der Geschäfts­füh­rer sind Sie der Dum­me + GmbH-Recht: Fir­ma darf/muss Ihren Ex-Mit-Kol­le­gen ver­kla­gen + Geschäfts­füh­rer im Kon­zern: Sie haben jetzt mehr Mög­lich­kei­ten in der Kri­se + Pri­vat-Geld in der GmbH: Rück­zah­lung nie auf ein Soll-Kon­to + BISS

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Clever: So erhöhen Sie den Verkaufspreis für Ihre GmbH-Beteiligung

Wer die GmbH ver­kauft, will einen mög­lichst guten Kauf­preis erzie­len. Je nach Bran­che und Ver­net­zung in der Bran­che ist es oft mög­lich, dem poten­zi­el­len Käu­fer zusätz­lich zum Kauf­preis ein …

nach­ver­trag­li­ches Wett­be­werbs­ver­bot zu „ver­kau­fen“. Je nach Ver­trags­part­ner kom­men hier zwei Gestal­tun­gen in Frage:

  1. Der sol­ven­te und nach­hal­ti­ge Käu­fer: Hier macht es Sinn, die Zah­lung der Karenz­ent­schä­di­gung in monat­li­chen Raten über die Dau­er des Wett­be­werbs­ver­bo­tes zu ver­ein­ba­ren. Vor­teil für den Käu­fer: Wird der Ver­käu­fer wett­be­werb­lich tätig, stellt er ein­fach die Zah­lun­gen ein. Ihr Vor­teil: Sie ent­zer­ren Ihre Einkünfte.
  2. Der unsi­che­re Käu­fer: Hier macht es Sinn, die Karenz­zah­lun­gen für das Wett­be­werbs­ver­bot als Bestand­teil des Kauf­ver­tra­ges zu ver­ein­ba­ren. Vor­teil: Gerät der Käu­fer in wirt­schaft­li­che Schwie­rig­kei­ten, hat das für Sie kei­ne Aus­wir­kun­gen. Der Kauf­preis inkl. Karenz­ent­schä­di­gung ist bezahlt. Kommt es zu Pro­ble­men bei der Zah­lung, kön­nen Sie den gesam­ten Kauf­vor­gang anfech­ten und ggf. rück­gän­gig machen.

Für die Pra­xis: Mög­lich beim Ver­kauf der GmbH ist es auch, dass Sie für die Aus­la­ge­rung einer Pen­si­ons­zu­sa­ge an Sie als Geschäfts­füh­rer einen Auf­schlag auf den Kauf­preis anset­zen. Hier müs­sen Sie die Steu­er­wir­kun­gen prü­fen. Kommt es zur uner­wünsch­ten Auf­lö­sung der Pen­si­ons­rück­la­ge, kann es sein, dass das Finanz­amt eine vGA unter­stellt und Zusatz­steu­ern ver­an­lagt. Beach­ten Sie dazu unse­re Aus­füh­run­gen aus Nr. 37/2012 (vgl. dazu BMF-Schrei­ben vom 14.8.2012, C 2 S 2743/10/1001, mit aus­führ­li­chen Beispielen).

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Volkelt-Brief 07/2013

The­men heu­te: War­um Ihr Bera­ter nicht immer Ihre Inter­es­sen ver­tritt – enga­gie­ren Sie im Zwei­fel einen „Aus­wär­ti­gen” + Inter­es­sant für Sie: GmbH-Ver­kaufs­preis mit oder ohne Karenz­ent­schä­di­gung + Geschäfts­füh­rer einer Toch­ter-GmbH: Sie müs­sen die „Ver­lust­über­nah­me” aktua­li­sie­ren + Fremd-Geschäfts­füh­rer: Sie haben bes­te Chan­cen auf dem Arbeits­markt + Zah­len Sie nie auf die Hand: GmbH-Geschäfts­füh­rer haf­tet für Schwarz­löh­ne + GmbH-Anteil auf Kre­dit gekauft? – dann müs­sen Sie auf­pas­sen + Prü­fen Sie: Ein­la­ge oder Gesell­schaf­ter­dar­le­hen – was steht im „Zweck” + BISS

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GmbH-Verkauf: Wie Sie das richtig anpacken

Vie­le Kol­le­gen, die schon län­ger dabei sind, pla­nen lang­fris­tig ihre GmbH zu ver­kau­fen. Wich­tig: Sie müs­sen sich Zeit neh­men und eini­ge Vor­be­rei­tun­gen tref­fen. Wir haben für Sie alle Infor­ma­tio­nen und Adres­sen zusam­men­ge­stellt, die für Sie wich­tig sind und die Ihnen ganz prak­tisch wei­ter hel­fen > Hier ankli­cken

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Umsatzsteuer: Vorsicht bei GmbH-Kauf oder Verkauf

Geschäfts­ver­äu­ße­run­gen sind umsatz­steu­er­frei, wenn die Ver­äu­ße­rung im Gan­zen erfolgt (§ 1 Absatz 1a UStG). Z. B. die Ver­äu­ße­rung des aus der GmbH aus­ge­la­ger­ten Ver­triebs­ge­schäf­tes oder des eigen­stän­di­gen Han­dels­ge­schäf­tes. Fol­ge: