Schlagwort: Überschuldung
Volkelt-Brief 34/2020
Die Themen heute:
GmbH in der Krise: Hängepartie um die Überschuldung + Geschäftsführer im Konzern: Auch hier werden Stühle gerückt + Geschäftsführer-Perspektive: Der Stress geht in die nächste Runde + Praktisch: Zukaufen und Verkaufen in der Krise + Digitales: Die App für die Software + GmbH-Sanierung: Was tun, wenn ein Gesellschafter nicht mitzieht? + Arbeiten: Neue Arbeitsschutzregeln in Corona-Zeiten + GmbH/Kosten: Anwaltsgebühren steigen + Neues Urteil: Kein Versicherungsschutz für Corona-Betriebsschließung + GmbH/Recht: Pfändung der Geschäftsführer-Altersversorgung + Recht: Schadensersatzanspruch gegen den Rechtsanwalt
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat gegenüber SPIEGEL und der BILD-Zeitung angekündigt, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für GmbH/UG-Geschäftsführer zu verlängern – bis zum 31.3.2021. ACHTUNG: Das wird nur für GmbH/UG, die überschuldet sind, gelten. Zahlungsunfähige Unternehmen (Fachjargon: Zombies) müssen am 30.9. unverzüglich bzw. bei ernsthaftem Sanierungsversuch spätestens zum 22.10. (Ende der 3‑Wochenfrist) Insolvenz anmelden.
Aus CDU-Kreisen (Wirtschaftsministerium) wird eine Befristung bis zum Jahresende präferiert. Allerdings: Hier dürfte das Justizministerium die besseren Karten haben und die Verlängerung der Frist bis zum 31.3. durchsetzen.
Für die Praxis: Für den Geschäftsführer in der Krise ist das Risiko und Chance zugleich. Hier gilt es abzuwägen. Misslingt eine Sanierung steigen die Verluste – auch mit dem Risiko, dass Sie als Geschäftsführer*in ggf. privat dafür in die Haftung genommen werden. Die Gläubiger werden das sehr genau prüfen und ggf. durchsetzen, wenn es einen juristischen Ansatz dafür gibt. Wer es schafft, Eigenkapital zu beschaffen, hat dafür mehr Zeit und kann u. U. einen Neustart besser hinlegen – eventuell mit Überarbeitung des Geschäftsmodells. Keine einfache Situation.
Volkelt-Brief 28/2019
GmbH-Aussichten: Kapazitätsauslastung sinkt – was kommt? + Risikoeinschätzung: Noch Erfa-Runde oder schon Kartell-Absprache? + Digitales: Investoren schauen StartUp-Gründern immer genauer in die Bücher + GmbH/Krise: Vorsicht beim Verkauf von GmbH-Vermögen + GmbH/Steuern: Steuerliche Anerkennung der Pensionsrückstellung + Bürokratie: Finanzkontrollen werden kräftig aufgestockt + Entwarnung: Kleinere Firmen brauchen keinen Datenschutzbeauftragten + Geschäftsführer-Kündigung: GmbH muss sich in die Bücher schauen lassen + GmbH/Firmenwagen: Prämie zieht (noch) nicht
BISS … die Wirtschaft-Satire
Nach sinkenden Absatzzahlen in der gesamten deutschen Automobilindustrie (International, Europa, Deutschland) im ersten Quartal 2019 stehen die Ergebnisse für das 2. Quartal zwar noch aus. Dennoch dürfte – kleinere jahreszeitliche Korrekturen eingerechnet – der Abwärtstrend kaum stoppen sein. Recherchen vor Ort in den Zuliefererbetrieben zeigen: Die Kapazitätsauslastung ist bei einigen auf 70 % und weniger gesunken. In vielen Geschäftsführungs-Etagen geht man davon aus, dass für 2019 mit einem Rückgang der Produktion um 5 % und mehr gerechnet werden muss. Auch in anderen Branchen stehen die Zeichen auf Rückgang, z. B. der Maschinenbau laut VDMA um – 2% in 2019.
Die Folgen für das Zahlenwerk der Firma sind absehbar: …
Eine von der Alleingesellschafterin gegenüber einer GmbH für Gesellschafterforderungen abgegebene Rangrücktrittserklärung, die eine Tilgung auch aus dem freien Vermögen zulässt, führt nicht zu einem Passivierungsverbot. (FG Münster, Urteil v. 13.9.2018, 10 K 504/15).
Um eine Überschuldung und dem danmit verbundenen Antrag auf Insolvenz zu vermeiden, erklärte der Allein-Gesellschafter seinen Rangrücktritt für seoin Darlehen in Höhe von 3 Mio. EUR. Mit der Einschränkung, dass das Darlehensforderung wieder auflebt, sobald die GmbH in der Lage ist, aus zukünftigen Jahresüberschüssen oder sonstigen Vermögensüberschüssen zu tilgen. Das Finanzamt löste die daraufhin ausgewiesene Rücklage Gewinn erhöhend auf – mit Steuerfolgen. Das FG Münster sieht das anders, hat aber Revision zugelassen. Aktenzeichen des anhängigen Verfahrens: XI R 32/18. Über den Ausgang des Verfahrens halten wir Sie auf dem Laufenden.
Volkelt-Brief 45/2103
Themen heute: Lassen Sie es nie drauf ankommen – je früher Sie reagieren, um so besser gelingt der Neustart + Ab 1.1.2014: Der Arbeitgeber kann den steuerlichen Einsatzort bestimmen + GmbH-Finanzen: So macht die Bank beim nächsten Kredit keine Probleme + Mangelhafte IT-Ausstattung: Knausern an der falschen Stelle + Mitarbeit von Familien-Mitgliedern: BFH kassiert Überstunden-Urteil + Geschäftsführer-Gehalt: Schweizer stimmen über Manager-Gehälter ab+ Steuer: Finanzamt darf Geschäftsführer-Firmenwagen doppelt besteuern + BISS …
Volkelt-Brief 16/2013
Themen heute: Geschäftsführer als Berater – nur mit Haftungsbeschränkung + Steuern: FG Düsseldorf – noch strengere Vorgaben für Gesellschafter-Bürgschaft + Mitarbeiter-Gespräche: Immer schön sachlich bleiben + Geschäftsführer-Kündigung: „Davon habe ich nichts gewusst …” + GmbH-Finanzen: Mit privaten Investoren auf Wuachstumskjurs + Finanzen privat/geschäftlich: Cash-GmbH – der durchschnittliche Geldbestand zählt + GmbH-Recht: Komplizierte Beschlüsse rechtfertigen keine längere Ladungsfrist + Pflichtveröffentlichung: LG Bonn schützt ausländsiche Tochter-GmbHs gegen Bußgelder + BISS …