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Volkelt-Briefe

GmbH in der Krise: Rangrücktritt des Allein-Gesellschafter-Geschäftsführers

Eine von der Allein­ge­sell­schaf­te­rin gegen­über einer GmbH für Gesell­schaf­ter­for­de­run­gen abge­ge­be­ne Rang­rück­tritts­er­klä­rung, die eine Til­gung auch aus dem frei­en Ver­mö­gen zulässt, führt nicht zu einem Pas­si­vie­rungs­ver­bot. (FG Müns­ter, Urteil v. 13.9.2018, 10 K 504/15).

Um eine Über­schul­dung und dem dan­mit ver­bun­de­nen Antrag auf Insol­venz zu ver­mei­den, erklär­te der Allein-Gesell­schaf­ter sei­nen Rang­rück­tritt für seo­in Dar­le­hen in Höhe von 3 Mio. EUR. Mit der Ein­schrän­kung, dass das Dar­le­hens­for­de­rung wie­der auf­lebt, sobald die GmbH in der Lage ist, aus zukünf­ti­gen Jah­res­über­schüs­sen oder sons­ti­gen Ver­mö­gens­über­schüs­sen zu til­gen. Das Finanz­amt lös­te die dar­auf­hin  aus­ge­wie­se­ne Rück­la­ge Gewinn erhö­hend auf – mit Steu­er­fol­gen. Das FG Müns­ter sieht das anders, hat aber Revi­si­on zuge­las­sen. Akten­zei­chen des anhän­gi­gen Ver­fah­rens: XI R 32/18. Über den Aus­gang des Ver­fah­rens hal­ten wir Sie auf dem Laufenden.

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