Schlagwort: OLG Brandenburg
Volkelt-Brief 06/2020
GmbH/Nachfolge: Die neue Lust auf die Familien-GmbH … + Einzelhandel-GmbHs: Gut verdient, viel Tantieme … + Geschäftsführer-Perspektive: Geschäftsführer-Gehälter sind Verschlusssache + Geschäftsführung/Compliance: Was SIE noch erledigen sollten … + Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten Februar 2020 + Handlungsfähigkeit: Konflikte in der GmbH zügig lösen + Gut zu wissen: Kündigung wegen Missbrauch von Kundendaten + GmbH/Recht: Nur die „Gesellschafterliste” zählt + GmbH/Finanzen: Neues zur „Zahlungsunfähigkeit” +GF/Anstellungsvertrag: Anspruch auf eine variable Vergütung
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Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat Stellung genommen zur Bedeutung der Gesellschafterliste und den Rechten der dort eingetragenen Personen. Danach gilt: „Für die Frage, welche Personen im Zeitpunkt einer Beschlussfassung teilnehmen dürfen, ist maßgeblich, welche Personen in die Gesellschafterliste eingetragen sind”. Mit der rechtlich logischen Folge, dass auch der Geschäftsanteil einer Person, die nicht in der Gesellschafterliste eingetragen ist, auch nicht eingezogen werden kann (OLG Brandenburg, Urteil v. 21.8.2019, 7 U 169/18).
Volkelt-Brief 22/2019
Neue Geschäftsmodelle: „Da hätten wir auch drauf kommen können …” + BGH aktuell: Überprüfen Sie jetzt Ihre Ressort-Vereinbarung + Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (VIII) + GF-Aufgabe „Motivation“: Feedback statt zwischen Tür und Angel + Vor Gericht: Geschäftsführer hat Anspruch auf Verdienstausfall + Geschäftsführer-Firmenwagen: Musterfeststellungsklage wird am 30.9. verhandelt + Praktikanten: Kein Anspruch auf Mindestlohn bei Unterbrechung
BISS … die Wirtschaft-Satire
Erscheint der Geschäftsführer einer GmbH in einer rechtlichen Auseinandersetzung vor Gericht, dann er seinen Verdienstausfall geltend machen. Ein Verdienstausfall gehört zu den „Zeit veranlassten” Kosten, die laut Zivilprozessordnung (ZPO) den Verfahrensbeteiligten zu ersetzen sind (OLG Brandenburg, Urteil v. 16.4.2019, 6 W 158/18).
Immer öfter werden Geschäftsführer mittelständischer GmbHs für (vermeintliche) Management-Fehler verantwortlich gemacht und für den entstandenen Schaden zur Kasse gebeten. Das ist z. B. der Fall in Familien-GmbHs mit zerstrittenen Familienzweigen, aber auch in GmbHs mit wenigen, sogar ehemals gut befreundeten Gesellschaftern und selbst in GmbHs mit mehreren mitarbeitenden Gesellschafter-Geschäftsführern. Der BGH verlangt in Schadensersatzprozessen seit einigen Jahren oft eine sog. abgestufte Beweislast. Danach müssen Sie Ihre Unschuld beweisen können (z. B. BGH, Urteil vom 19.7.2001, IX ZR 36/99). Das ist im Einzelfall fast nicht zu leisten, wenn Sie keine entsprechende Vorsorge treffen.
Auch in der neueren Rechtsprechung überwiegt die Auffassung, dass der Geschäftsführer in der Pflicht ist. Das Oberlandesgericht (OLG)Brandenburg verlangt z. B. vom Geschäftsführer, „dass der Geschäftsführer darzulegen und erforderlicherweise zu beweisen hat, dass er seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist und ihn kein Verschulden trifft” (Urteil v. 7.2.2018, / U 132/16). Auf die daraus folgende Dokumentationsverpflichtung des Geschäftsführers haben wir bereits verwiesen und entsprechende Hinweise gegeben (vgl. Nr. 21, 22, 24 /2018). Das OLG sieht aber auch eine Beweispflicht der GmbH für den entstandenen Schaden. Beide Seiten müssen also vor Gericht liefern. Das Gericht verlangt außerdem, dass der Geschäftsführer „in der konkreten Entscheidungssituation die verfügbaren Informationsquellen tatsächlicher und rechtlicher Art ausschöpft”. Was tun?
Am besten vermeiden Sie Fehler und damit mögliche Angriffsflächen. Hier eine Übersicht der Fehlerquellen, die GmbH-Geschäftsführer in der Praxis Probleme machen und die Schadensansprüche der GmbH, der GmbH-Gesellschafter oder Dritter auslösen. Das sind: ..
Volkelt-Brief 24/2018
Steuerprüfung/Kassennachschau: Wundern Sie sich nicht, wenn der Prüfer als „Kunde” kommt + Konflikte in der GmbH: Ressort-Interesse oder GmbH-Wohl – was tun? + Digitales: Das lange Warten auf Blockchain + Geschäftsführer-Haftung: Wieder 2 wichtige neue Urteile + GmbH-Finanzen: Bürge bürgt nicht bei Missbrauch + Steuer-Vorteil: Wertguthaben-Konto für den Fremd- Geschäftsführer + GmbH/Steuer: Finanzgericht Hamburg – AdV bei Verlustvortrag
BISS … die Wirtschaft-Satire
Ob nicht abgeführte Steuern oder Sozialbeiträge, ob eine nicht wahrgenommene Geschäftschance oder Schadensersatz für fahrlässige Geschäftsführer-Entscheide: Immer mehr solcher vermeintlichen Fehlerhaftigkeiten landen vor Gericht. Problem für den betroffenen Geschäftsführer: Je nach Bundesland und Gerichtsbezirk setzen die Gerichte (OLG, LG) unterschiedliche Schwerpunkte in ihren Entscheidungen. Für den Rechtsanwalt, der den Geschäftsführer in Regress nehmen will, ist das demnach oft ein lohnendes Mandat mit Aussicht auf die nächste Instanz. Sie sind also gut beraten, wenn Sie sich selbst ein ausgewogenes Bild über die Rechtslage verschaffen. Hier: …
Zuletzt haben wir in Ausgabe 21/2018 (Seite 4) auf ein aktuelles und wichtiges Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg (Urteil v. 7.2.2018, 7 U 132/16) zur Geschäftsführer-Haftung und seiner Verpflichtung zur Dokumentation von Entscheidungen hingewiesen. Tenor: Das Gericht verlangt, dass der Geschäftsführer „in der konkreten Entscheidungssituation die verfügbaren Informationsquellen tatsächlicher und rechtlicher Art ausschöpft”. Hier einige konkrete Hinweise, wie Sie sich als Geschäftsführer entsprechend absichern bzw. wie Sie ganz konkret Dokumentieren, um im Ernstfall zu belegen, dass Sie Ihrer Informationsverpflichtung korrekt nachgekommen sind: …