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Steuerbescheinigung

Sie müs­sen  den Gesell­schaf­tern eine Beschei­ni­gung über ein­be­hal­te­ne Kapi­tal­ertrag­steu­er aus­stel­len. Die­se ent­hält Anga­ben zu:

  1. Name und die Anschrift des Gesellschafters,
  2. die Art und Höhe der Kapi­tal­erträ­ge unab­hän­gig von der Vor­nah­me eines Steuerabzugs,
  3. den Zah­lungs­tag,
  4. den Betrag der Kapitalertragsteuer,
  5. das Finanz­amt, an das die Steu­er abge­führt wor­den ist.

Wird der Gesell­schaf­ter nicht zur Ein­kom­men­steu­er ver­an­lagt, wird die Kapi­tal­ertrag­steu­er erstat­tet. Vor­aus­set­zung: Die Vor­la­ge der Nicht-Ver­an­la­gungs-Beschei­ni­gung. Bei Nicht-Abfüh­rung der Kapi­tal­ertrag­steu­er haf­tet die GmbH – bzw. Sie als gesetz­li­cher Ver­tre­ter der GmbH. Bei Fahr­läs­sig­keit oder gro­ber Pflicht­ver­let­zung kön­nen Sie als Geschäfts­füh­rer per­sön­lich in die Haf­tung genom­men werden.

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Gewerbesteuer

Die GmbH gilt steu­er­lich als Gewer­be­be­trieb. Sie unter­liegt damit grund­sätz­lich in vol­lem Umfang der Gewer­be­steu­er. Dies gilt auch für die GmbH & Co. KG als gewerb­lich gepräg­te Per­so­nen­ge­sell­schaft. Die Gewer­be­steu­er ist eine Gemein­de­steu­er und wird je nach Gemein­de in unter­schied­li­cher Höhe erho­ben. Die Gewer­be­steu­er ist Betriebs­aus­ga­be der GmbH und min­dert die Bemes­sungs­grund­la­ge für die Ermitt­lung der Körperschaftsteuer.

Die GmbH ist mit Ein­tra­gung ins Han­dels­re­gis­ter gewer­be­steu­er­pflich­tig. Nimmt sie bereits vor­her Ihren Geschäfts­be­trieb auf und erwirt­schaf­tet die GmbH gewer­be­steu­er­pflich­ti­ge Gewinn, so unter­lie­gen auch die­se der Gewer­be­steu­er. Kommt die Ein­tra­gung der –GmbH nicht zustan­de, wer­den die Gewin­ne und Ver­lus­te den Gesell­schaf­tern zuge­schrie­ben und unter­lie­gen damit u. U. nicht der Gewer­be­steu­er. Die Gewer­be­steu­er­pflicht endet mit Liqui­da­ti­on bzw. Auf­lö­sung der GmbH.

Als Geschäfts­füh­rer haf­ten Sie für die Zah­lung der Gewer­be­steu­er, wenn Sie Ihre steu­er­li­chen Pflich­ten als gesetz­li­cher Ver­tre­ter der GmbH vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig verletzen.

Als Geschäfts­füh­rer müs­sen Sie die Gewer­be­steu­er­erklä­rung Ihrer GmbH unter­schrei­ben und abge­ben. Zustän­dig ist das Finanz­amt, in des­sen Bezirk sich die Geschäfts­lei­tung der GmbH befin­det. Das Finanz­amt stellt den ein­heit­li­chen Gewer­be­steu­er­mess­be­trag fest. Dar­in wird für Ihre GmbH und die hebe­be­rech­tig­te Gemei­ne ver­bind­lich festgestellt:

  • Der ein­heit­li­che Gewerbesteuermessbetrag,
  • die Gewer­be­steu­er­pflicht,
  • die Gewer­be­steu­er­schuld der GmbH und
  • wel­cher Gemein­de die Gewer­be­steu­er zusteht.

Gegen den Gewer­be­steu­er­mess­be­scheid kön­nen Sie inner­halb eines Monats nach Bekannt­ga­be Wider­spruch ein­le­gen. Haben Sie meh­re­re Betriebs­stät­ten, ergeht ein Zer­le­gungs­be­scheid. Dar­in wird fest­ge­stellt, wie der ein­heit­li­che Steu­er­mess­be­trag auf die ein­zel­nen Gemein­den auf­ge­teilt wird. Die Gemein­de erläßt dann auf der Grund­la­ge des Gewer­be­steu­er­mess­be­scheids den Gewer­be­steu­er­be­scheid. Gegen die­sen Bescheid kön­nen Sie Wider­spruch ein­le­gen, jedoch nicht wegen Ein­wen­dun­gen aus dem Gewer­be­steu­er­mess­be­scheid oder dem Zerlegungsbescheid.

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Steuerpflichten des Geschäftsführers

Als Geschäfts­füh­rer tra­gen Sie die Ver­ant­wor­tung für die Erstel­lung und Abga­be der Steu­er­erklä­run­gen Ihrer GmbH. Die­se soll­ten nicht nur rich­tig sein, son­dern auch mög­lichst vor­teil­haft für die GmbH und – sofern Sie gleich­zei­tig Gesell­schaf­ter sind – für Sie selbst. Lesen Sie hier, wie Sie Ihre gesetz­li­chen Ver­pflich­tun­gen für die Besteue­rung der GmbH erfül­len und damit ver­mei­den, dass Sie per­sön­lich von der GmbH für zuviel gezahl­te Steu­ern in die Haf­tung genom­men wer­den können.

Abga­be von Steuererklärungen

Als Geschäfts­füh­rer sind Sie ver­pflich­tet, die Steu­er­erklä­rungs­ver­pflich­tung u erfül­len. Dazu müs­sen Sie – je nach Unter­neh­men – für die Abga­be fol­gen­der Steu­er­erklä­run­gen sorgen:

  1. die Kör­per­schaft­steu­er­erklä­rung (dazu gehö­ren: der voll­stän­di­ge han­dels­recht­li­che Jah­res­ab­schluss, Lage­be­richt und ggf. der Prüfungsbericht),
  2. die Umsatz­steu­er­erklä­rung,
  3. die Gewer­be­steu­er­erklä­rung.

Als Geschäfts­füh­rer sind Sie auch ver­ant­wort­lich dafür, dass Steu­er­pflich­ten, die für bestimm­te – nicht GmbH-spe­zi­fi­sche Sach­ver­hal­te – ent­ste­hen, durch die GmbH erfüllt wer­den: Das sind z. B. Grund­er­werb­steu­er (beim Erwerb von Grund­be­sitz und Immo­bi­li­en in Höhe von 3,5%), Erb­schaft- und Schen­kung­steu­er, aber fall­wei­se auch Son­der­steu­ern wie Grund­steu­er, Kfz-Steu­er usw.

Zur Abga­be der Erklä­run­gen müs­sen Sie die amt­li­chen Mus­ter ver­wen­den. Als Geschäfts­füh­rer müs­sen Sie die Steu­er­erklä­run­gen per­sön­lich unter­schrei­ben. Die Unter­schrift des steu­er­li­chen Bera­ters genügt nicht.

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Kennzahlen

Betrieb­li­che Kenn­zah­len im Überblick 

Infor­ma­ti­ons­ziel Kenn­zahl
Aus­sa­gen zur Bilanzstruktur Anla­ge­ver­mö­gens­quo­te

Umlauf­ver­mö­gens­quo­te

Vor­rats­quo­te

Eigen­ka­pi­tal­quo­te

Fremd­ka­pi­tal­quo­te

Aus­sa­gen zur Rentabilität Eigen­ka­pi­tal­ren­ta­bi­li­tät

Gesamt­ka­pi­tal­ren­ta­bi­li­tät

Umsatz­ren­ta­bi­li­tät

Liqui­di­tät Liqui­di­tät 1. Gra­des­Li­qui­di­tät 2. Grades
Umsatz Umsatz pro Mit­ar­bei­ter­Um­satz pro Vertriebsmitarbeiter

Umsatz pro Kunde

Kos­ten­an­teil am Umsatz Anteil des Zah­lungs­ein­gangs am Umsatz­An­teil neu­er­Auf­trä­ge am Umsatz
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Volkelt-Briefe

GmbH-Verkauf: Lassen Sie sich Ihre Leistungen attestieren

Die Finanz- und Schul­den­kri­se hat auch in vie­len Fäl­len dazu geführt, dass auf der Geschäfts­führungsebene umstruk­tu­riert, aus­ge­tauscht oder ver­schlankt wur­de. Das betrifft z. B. die Geschäftsführer …

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Volkelt-Briefe

USt-Voranmeldung 2013: Sie müssen Ihre GmbH/UG registrieren lassen

Ab 1.1.2013 kön­nen Sie die Steu­er­an­mel­dun­gen über Els­te­ron­line nur aus­füh­ren, wenn Sie Ihre GmbH/UG

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Volkelt-Briefe

Cash-GmbH nicht mehr auf der Streichliste

Der Finanz­aus­schuss hat in einer neu­en Fas­sung zum Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 mit den Stim­men von Schwarz-Gelb Kor­rek­tu­ren vor­ge­nom­men. So wur­den die vom Bun­des­rat vor­ge­schla­ge­nen Ände­run­gen zur sog. Cash-GmbH abge­lehnt (vgl. Nr. 39/2012). Der­zeit gilt: …

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Volkelt-Briefe

Mitarbeiter/Personal: Betriebsrat darf nur ausnahmsweise externe Berater einschalten

Als Arbeit­ge­ber müs­sen Sie das Bera­ter­ho­no­rar, das für die recht­li­che Bera­tung des Betriebs­ra­tes fäl­lig wird, nur dann bezahlen, …

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 45/2012

The­men heu­te: Vor­sor­ge: Geschäfts­füh­rer – Schlu­dern Sie auch mit der Gesund­heit? – so machen Sie sich selbst Druck + Chan­ge: Las­sen Sie sich von den neu­en Gesell­schaf­tern Ihre Leis­tun­gen attes­tie­ren + Steu­er: Cash-GmbH nicht mehr auf der Streich­lis­te – nut­zen Sie die Zeit + Finanz­amt: USt-Vor­anmel­dung 2012/2013 – Sie müs­sen Ihre GmbH/UG regis­trie­ren las­sen + Recht: Feh­ler­haf­ter bei Hei­lungs­ver­such für die GmbH-Ein­la­ge + Mitarbeiter/Personal: Betriebs­rat darf nur aus­nahms­wei­se exter­ne Bera­ter ein­schal­ten + BISS

 

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Volkelt-Briefe

Recht: Fehlerhafter bei Heilungsversuch für die GmbH-Einlage

Gilt die GmbH-Ein­la­ge als „nicht erbracht“ (z. B. wegen Rück­zah­lung an den Gesell­schaf­ter), kann das nicht geheilt wer­den, indem …