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Volkelt-Briefe

Geschäftskunde „GmbH”: Wie Sie sich gegen die „kleinen” Tricks der Banken wehren

Je mehr Sie über die Stra­te­gie Ihres Fir­men­kun­den­be­ra­ters wis­sen, umso bes­ser für Sie. Sie kön­nen so bes­se­re Kon­di­tio­nen für sich her­aus­ho­len. Wie geht das?

1.     Die Bank verpasst Ihrer GmbH ein schlechtes Rating

Die Bank bewer­tet Ihre Boni­tät nach dem Rating-Ver­fah­ren. Je bes­ser Ihre Fir­ma beur­teilt wird, umso güns­ti­ger sind Ihre Kre­dit-Kon­di­tio­nen. Vie­le Ban­ken machen die­ses Ver­fah­ren aber nicht trans­pa­rent. Sie wis­sen also nicht genau, war­um Ihre Fir­ma wie beur­teilt wird. Wich­tig ist, dass Sie für das Rating aus­führ­li­che und fun­dier­te Zah­len vor­le­gen (Jah­res­ab­schluss, BWA, Business-Plan).

Tipp: Ver­lan­gen Sie vom Fir­men­kun­den­be­treu­er, dass er Ihnen die Rating-Kri­te­ri­en offen legt. Fra­gen Sie ihn, wie Sie das Rating Ihrer Fir­ma ver­bes­sern kön­nen. Infor­mie­ren Sie sich vor­ab, ob es für Ihre Fir­ma und Ihre Bran­che öffent­li­che För­der­mit­tel gibt.

2.     Die Bank verschleiert Kosten

Für Fir­men­kre­di­te gel­ten ande­re Rechts­vor­schrif­ten als für Pri­vat­kre­di­te. Das nut­zen Ban­ken dazu, die tat­säch­li­chen Kos­ten für einen Fir­men­kre­dit zu „schö­nen“. Zunächst bie­tet die Bank einen nied­ri­gen Zins an. Spä­ter wer­den zusätz­lich Kre­dit­be­ar­bei­tungs- und Bereit­stel­lungs­ge­büh­ren drauf gerech­net. Unterm Strich ergibt sich für den Kun­den eine viel höhe­re Effek­tiv­be­las­tung. Da die­se Pra­xis im Fir­men­kre­dit-Geschäft zuläs­sig ist, soll­ten Sie vor der Ver­trags­un­ter­zeich­nung genau prü­fen, wel­che Kos­ten auf Sie zukommen.

Tipp: Ver­las­sen Sie sich nie auf eine Bank. Auch dann nicht, wenn Sie schon seit Jah­ren Stamm­kun­de sind. Im Fir­men­kun­den­ge­schäft gel­ten eige­ne Regeln. Holen Sie sich grund­sätz­lich meh­re­re Ver­gleichs­an­ge­bo­te ein – von Pri­vat- und Genos­sen­schafts­ban­ken (Spar­kas­se, Volksbank).

3.     Die Bank verlangt überhöhte Überziehungszinsen

Umstrit­ten ist die Pra­xis von Ban­ken, ein sog. ein­sei­ti­ges Leis­tungs­be­stim­mungs­recht für Zin­sen in den AGB zu ver­ein­ba­ren. Der BGH hat das bereits für unzu­läs­sig erklärt (BGH, Urteil vom 21.4.2009, XI ZR 55/08). Eini­ge Ban­ken hal­ten sich aber nach wie vor nicht daran.

Finanz­test“ berich­tet immer wie­der über  die (teils stark über­höh­ten) Über­zie­hungs­zin­sen vor allem der klei­nen Ban­ken und Spar­kas­sen. So ver­lan­gen vie­len Ban­ken 14 % und mehr – auch von gewerb­li­chen Kunden.

Tipp: Die aktu­el­len Dis­po­zin­sen von 1.600 deut­schen Ban­ken im Ver­gleich fin­den Sie unter: https://www.test.de/Dispozinsen-Banken-verweigern-Auskunft-4453180-tabelle/uebersichtAllerBanken/?start=1 (2,50 €).  

4.     Die Bank bucht zu Ihren Ungunsten

Vie­le Geschäfts­füh­rer kla­gen über die Ban­ken­pra­xis, Buchun­gen zu „mani­pu­lie­ren“: Belas­tungs­bu­chun­gen auf Geschäfts­kon­ten sind vor­da­tiert und Gut­ha­ben­bu­chun­gen wer­den erst Tage nach dem Geld­ein­gang gut­ge­schrie­ben. Das aber ist nicht zuläs­sig (BGH, Urteil vom 17.6.1997, XI ZR 54/88). Prü­fen Sie regel­mä­ßig, ob Ihr Bank­part­ner kor­rekt bucht.

  1. Die Bank muss Schecks spä­tes­tens nach 3 Tagen gutschreiben.
  2. Über­wei­sun­gen zuguns­ten der Fir­ma müs­sen am Tag des Ein­gangs auf dem Kon­to gut­ge­schrie­ben werden.
  3. Bar­ein­zah­lun­gen muss die Bank auch tat­säch­lich am Tag der Ein­zah­lung gutschreiben.
  4. Über­wei­sun­gen, Last­schrif­ten, Dau­er­auf­trä­ge und Bar­aus­zah­lun­gen zu Las­ten der Fir­ma muss die Bank tag­ge­nau buchen.
  5. Feh­ler­haf­te oder unkla­re Zins­an­pas­sungs­klau­seln bewir­ken, dass die Zins­ver­ein­ba­run­gen ins­ge­samt unwirk­sam sind.
  6. Prü­fen Sie Ihren Über­zie­hungs­zins­satz. Han­deln Sie zusam­men mit dem Sach­be­ar­bei­ter der Haus­bank indi­vi­du­el­le Kon­di­tio­nen aus und argu­men­tie­ren Sie dabei auch mit Vergleichs-Konditionen.

5.     Die Bank stellt Ihnen einen Privat- aber keinen Firmenkredit

Noch dreis­ter ist die Pra­xis eini­ger Ban­ken, die wegen schlech­ter Rating-Vor­ga­ben der Fir­ma kei­nen Fir­men­kre­dit ein­räu­men. Statt­des­sen bie­tet die Bank einen Pri­vat­kre­dit an, der mit pri­va­ten Ver­mö­gen abge­si­chert wird (Immo­bi­lie). Auf den ers­ten Blick wird der zu einem güns­ti­gen Zins­satz ange­bo­ten. Anschlie­ßend wer­den aber zusätz­lich Bear­bei­tungs- und Bereit­stel­lungs­ge­büh­ren berech­net, so dass in der Gesamt­rech­nung höhe­re Kos­ten ent­ste­hen. Da es sich aber um einen Pri­vat­kre­dit han­delt, gel­ten die Ver­brau­cher­schutz­vor­schrif­ten. Die Bank darf neben dem Zins kei­ne zusätz­li­chen Gebüh­ren erhe­ben (OLG Cel­le, Urteil vom 13.10.2011, 3 W 86/11). Die Ban­ken sind ver­pflich­tet, bereits ent­rich­te­te Gebüh­ren zurück­zu­zah­len und zu verzinsen.

Tipp: Stel­len Sie ent­spre­chen­de Bele­ge zusam­men und for­dern Sie die Bank unter Anga­be einer Frist von 15 Tagen schrift­lich auf, die ver­zins­ten Gebüh­ren­be­trä­ge zurück­zu­zah­len. In der Regel erstat­ten zah­lungs­wil­li­ge Ban­ken die Gebüh­ren für die letz­ten 3 Jah­re zurück.

6.     Der Firmenkunden-Berater will etwas verdienen

Fir­men­kun­den­be­ra­ter erhal­ten neben dem Fest­ge­halt eine Pro­vi­si­on, z. B. auf Giro­kon­ten, die sie betreu­en. Die Pro­vi­si­on ermit­telt sich als Dif­fe­renz aus dem Gut­ha­ben­zins und der von der Bank vor­ge­ge­be­nen Mar­ge. Geht die Mar­ge gegen Null, kürzt der Sach­be­ar­bei­ter den Gut­ha­ben­zins und zwar unab­hän­gig vom Geldmarktzins. 

Tipp: Fra­gen Sie Ihren Fir­men­kun­den­be­ra­ter nach ent­spre­chen­den Vor­ga­ben. Mit etwas Ver­hand­lungs­ge­schick gelingt es Ihnen, dass er sei­ne Mar­ge mit Ihnen teilt.

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Aktuell

Das Gleichbehandlungsgesetz gilt auch für Geschäftsführer – so nutzen GFs die neue Rechtslage – so schützen sich die GmbH-Gesellschafter vor Trittbrettfahrern

Für eini­gen Wir­bel sogar in der Tages­pres­se sorgt jetzt das Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) zur Gel­tung des All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lungs­ge­set­zes (AGG) auch für Geschäfts­füh­rer. Im ent­schie­de­nen Fall ging es um die Wei­ter­be­schäf­ti­gung des medi­zi­ni­schen Geschäfts­füh­rers einer Kli­nik-GmbH, der mit einem zeit­lich befris­te­ten Dienst­ver­trag ange­stellt war (BGH mit Urteil vom 23.4.2012, II ZR 163/10). Weil nicht er son­dern ein jün­ge­rer Kol­le­ge ein­ge­stellt wur­de, klag­te er auf Ver­stoß gegen dass AGG und Zah­lung einer Ent­schä­di­gung und bekam Recht.

Die­se BGH-Ent­schei­dung hat zwar grund­sätz­li­che Bedeu­tung. Den­noch han­delt es sich um eine sog. Ein­zel­fall­ent­schei­dung. Die Rechts­grund­sät­ze (Anspruch auf Ent­schä­di­gung) gel­ten nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen. Jeder Ein­zel­fall kann vor Gericht anders aus­ge­hen. Als Geschäfts­füh­rer sind Sie nicht gut bera­ten, wenn Sie sich ein­fach auf die Anwend­bar­keit des AGG ver­las­sen und ggf. auf eine Ent­schä­di­gung pokern wol­len. Was müs­sen Sie dazu in der Geschäfts­füh­rungs-Pra­xis beachten: … 

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Umsatzsteuer: Vorsicht bei GmbH-Kauf oder Verkauf

Geschäfts­ver­äu­ße­run­gen sind umsatz­steu­er­frei, wenn die Ver­äu­ße­rung im Gan­zen erfolgt (§ 1 Absatz 1a UStG). Z. B. die Ver­äu­ße­rung des aus der GmbH aus­ge­la­ger­ten Ver­triebs­ge­schäf­tes oder des eigen­stän­di­gen Han­dels­ge­schäf­tes. Fol­ge:

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Kosten: Bei der Gewerbesteuer „nach vorne” planen

Bürokratiekosten: Kommunen erhöhen Gebühren und Abgaben auf breiter Front

Nach einer aktu­el­len Stu­die der Bera­tungs­ge­sell­schaft Ernst & Young wer­den über 80 % aller deut­schen Kom­mu­nen zum Jah­res­wech­sel Gebüh­ren und Kom­mu­nal­steu­ern erhö­hen. Das betrifft auch die Gewer­be­steu­er. Beson­ders davon betrof­fen sein werden …

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Recht: Vorsicht bei Zuschüssen des Gesellschafters als „Liquiditätshilfe”

Als Geschäfts­füh­rer müs­sen Sie bei einer bevor ste­hen­de Insol­venz tätig wer­den. Sie haben die Insol­venz­an­trags­pflicht. Bei Ver­stoß dage­gen set­zen Sie Ihr Pri­vat­ver­mö­gen aufs Spiel. Dazu gibt es jetzt ein neu­es Urteil: … 

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Ausländische Beteiligung: Finanzamt muss Steuer zurückerstatten

Die Divi­den­de, die eine GmbH an eine aus­län­di­sche Gesell­schaft für sei­ne bis zu 10 %-Betei­ligung aus­zahlt, ist steu­er­frei. Grund: Die­ser Gesell­schaf­ter muss nach einem Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH, Urteil vom Urteil vom 29.3.2007, C‑347/04) steu­er­lich so behan­delt wer­den wie der Gesell­schaf­ter in Deutsch­land. Und der ist bis­her steu­er­frei. Folge: …

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GmbH-Finanzen: Die besten Alternativen zur Hausbank

GmbH-Finanzen: Das sind die besten Alternativen zur Hausbank 

Für vie­le GmbHs bleibt die Finan­zie­rung ein Dau­er­the­ma. Ent­we­der, weil die Liqui­di­tät viel zu teu­er ist oder weil mit­tel- und lang­fris­ti­ge Finan­zie­run­gen nicht fle­xi­bel genug ange­bo­ten wer­den. Vie­le Geschäfts­füh­rer haben dar­aus Kon­se­quen­zen gezo­gen und neben der Haus­bank zusätz­li­che Finan­zie­rungs­quel­len auf­ge­tan. Sie nutzen: …

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Haftung: Steuerberater muss Geschäftsführer nicht belehren

Laut OLG Cel­le ist der Steu­er­be­ra­ter im Man­dats­ver­hält­nis mit der GmbH nicht ver­pflich­tet, den Geschäfts­füh­rer auf die Haftungsrisiken …

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 46/2012

The­men heu­te: Geschäfts­fü­her-Haf­tung: Vor­sicht bei Zuschüs­sen der Gesell­schaf­ter bei Liqui­di­täts­pro­ble­men +  GmbH-Finan­zen: Das sind die bes­ten Alter­na­ti­ven zur Haus­bank + Büro­kra­tie­kos­ten: Kom­mu­nen erhö­hen Gebüh­ren und Abga­ben auf brei­ter FrontWas tun? + Steuer/BMF: Neue Regeln für die Besteue­rung aus­län­di­scher Gesell­schaf­ter + Umsatz­steu­er: Ent­nah­me bei Unter­neh­mens­ver­kauf kos­tet nicht gleich Umsatz­steu­er + Betrug oder Inves­ti­ti­on: Hohe Wer­be­kos­ten einer Gemein­nüt­zi­gen GmbH + Geschäfts­füh­rer-Pflich­ten: Steu­er­be­ra­ter muss Geschäfts­füh­rer nicht auf Haf­tungs­ri­si­ken hin­wei­sen + BISS … Die WIRTSCHAFTS-SATIRE

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Lexikon

Risk-Management

Nach dem Gesetz zur Kon­trol­le und Trans­pa­renz im Unter­neh­mens­be­reich (Kon­TraG) wer­den Sie als Geschäfts­füh­rer dazu ver­pflich­tet, für Ihr Unter­neh­men ein Risi­ko-Manage­ment-Sys­tem ein­zu­füh­ren. Nach dem durch das Gesetz zur Kon­trol­le und Trans­pa­renz im Unter­neh­mens­be­reich (Kon­TraG) ein­ge­führ­ten § 91 Abs. 2 AktG muss der Vor­stand einer Akti­en­ge­sell­schaft geeig­ne­te Maß­nah­men ergrei­fen, ins­be­son­de­re ein Über­wa­chungs­sys­tem ein­rich­ten, das den Fort­be­stand der Gesell­schaft sichert und gefähr­den­de Ent­wick­lun­gen für das Unter­neh­men früh­zei­tig erkennt. Das gilt ana­log auch für Sie als Geschäfts­füh­rer einer gro­ßen GmbH und mit Ein­schrän­kun­gen sogar auch für die mit­tel­gro­ße GmbH.

Ver­säu­men Sie es, übli­che, fort­be­stands­si­chern­de Con­trol­ling­s­ys­te­me und Pro­gno­se-Instru­men­te zu ent­wi­ckeln und ein­zu­set­zen, han­deln Sie zumin­dest fahr­läs­sig, u. U. sogar grob fahr­läs­sig. Damit kön­nen Sie von den Gläu­bi­gern und den Gesell­schaf­tern der GmbH per­sön­lich in die Haf­tung genom­men wer­den und zu Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen her­an­ge­zo­gen werden.

Wie Sie ein wirk­sa­mes Risi­ko-Manage­ment-Sys­tem einrichten

Die Daten und Kenn­grö­ßen, die Ihnen das Rech­nungs­we­sen zur Ver­fü­gung stellt, stel­len in ers­ter Linie auf den Wert­schöp­fungs­pro­zess Ihres Unter­neh­mens ab. Neben die­sen gegen­warts- und zukunfts­be­zo­ge­nen pro­duk­ti­ons- und umsatz­be­zo­ge­nen Unter­neh­mens­da­ten gibt es eine gan­ze Rei­he ande­rer Fak­to­ren, die das zukünf­ti­ge Risi­ko Ihres Unter­neh­mens bestim­men. Beispiele:

  1. eine Stand­ort­ver­le­gung,
  2. Zukauf eines Unternehmens,
  3. Anschaf­fung einer neu­en Produktionsanlage.
  4. feh­ler­haf­tes Qualitätsmanagement,
  5. Inno­va­ti­ons­schwä­chen,
  6. Stel­lung im Wettbewerb,
  7. Qua­li­tät des Managements,
  8. Zugang zum Kapi­tal­markt usw.

Dabei han­delt es sich um Fak­to­ren, die nicht mit dem Rech­nungs­we­sen erfasst wer­den kön­nen. Auch das Instru­men­ta­ri­um des Con­trol­ling greift hier nicht. Viel­mehr han­delt es sich um Vor­gän­ge, die mit Know-how und Erfah­rungs­wis­sen gesteu­ert wer­den müs­sen, um nach­tei­li­ge Fol­gen abzu­weh­ren. Lesen Sie im fol­gen­den, wie Sie ein wirk­sa­mes Risi­ko-Manage­ment in Ihrem Unter­neh­men einrichten.

Ein wirk­sa­mes Risko-Manage­ment beinhal­tet 3 Stufen:

  1. das Erken­nen von Risiken,
  2. das Beob­ach­ten als Risi­ko erkann­ter Gefah­ren und
  3. und die Auf­stel­lung und Fort­schrei­bung eines Maß­nah­men­ka­ta­lo­ges gegen dro­hen­de Gefahren.

So erken­nen Sie unter­neh­me­ri­sche Risiken

Zunächst müs­sen Sie sich einen sys­te­ma­ti­schen Über­blick über alle das Unter­neh­men betref­fen­de Feh­ler­quel­len ver­schaf­fen. Dazu ist es not­wen­dig, alle Mit­ar­bei­ter für even­tu­el­le Risi­ken zu sen­si­bi­li­sie­ren und die­se sys­te­ma­tisch in die Risi­ko­ana­ly­se ein­zu­be­zie­hen. Rech­nungs­we­sen und Con­trol­ling allei­ne kön­nen Ihnen nicht die dazu not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen liefern.

Bei­spiel: Die Mus­ter- Soft­ware GmbH ver­wen­det in ihrem Ver­mö­gens­ver­wal­tungs­pro­gramm ein Modul, das nur von einem ein­zi­gen Her­stel­ler bezo­gen wer­den kann. Das weiß aber nur der Soft­ware-Ent­wick­ler. Hier ist es Auf­ga­be der Geschäfts­füh­rung, die­ses Wis­sen zu „akti­vie­ren“, einen zwei­ten Anbie­ter vor­rä­tig zu hal­ten oder einen Not­fall­plan für eine Eigen­ent­wick­lung auszuarbeiten.

Um Risi­ko­fak­to­ren im Unter­neh­men sys­te­ma­tisch auf­zu­de­cken, soll­ten Sie in Ihrer Fir­ma auf allen Ebe­nen ansetzen:

Wer ist zuständig

Ziel

GF-Akti­vi­tät

Geschäfts­füh­rer
  1. Erkennt­nis­se, die nicht aus dem eige­nen Unter­neh­men abge­lei­tet wer­den können
  2. Beob­ach­tung von Wettbewerbern
  • Ana­ly­se von Wirtschaftsnachrichten
  • Ver­bands­in­for­ma­tio­nen
  • Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men
 
Geschäfts­füh­rungs-Gre­mi­um
  • regel­mä­ßi­ge Ana­ly­se eige­ner Erfahrungen
  • sys­te­ma­ti­sche Suche nach Abweichungen
  • Regel­mä­ßi­ge GF-Runden
  • TOP: Risi­ko­fak­to­ren offe­ne Diskussion
  • Fort­schrei­bung der Risi­ko­fak­to­ren im Protokoll
 
Pro­jekt­grup­pe­Ab­tei­lungs­lei­ter

 

  • Regel­mä­ßi­ger Aus­tausch von Erfahrungen
  • offe­ne Dis­kus­si­on über anste­hen­de Auf­ga­ben und damit ver­bun­de­ne Problemstellungen
  • per­sön­li­che        Anwesenheit
  • akti­ve z. K. der Pro­to­kol­le – ggf. durch GF-Assistenz
 
Pro­jekt­grup­pe Risiken
  • unter­neh­mens-inter­ne
  • Recher­chen
  • exter­ne Recherchen
  • Koope­ra­ti­on mit Beratern
  • Koope­ra­ti­on mit Forschungseinrichtungen
  • Ein­rich­ten der Projektgruppen
  • Gele­gent­li­che Anwe­sen­heit in den Projektgruppen
  • Aus­wer­tung und Ana­ly­se der Pro­to­kol­le – ggf. durch die GF-Assistenz