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10 Jahre AGG: Es kommt noch schlimmer

seit 18. August 2006 ist das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) in Kraft. Zu die­sem Jubi­lä­um hat die Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le des Bun­des ein Gut­ach­ten in Auf­trag gege­ben, um nach­zu­prü­fen inwie­weit die mit dem Gesetz beab­sich­tig­ten Zie­le erreicht wur­den. Fazit der Stu­die des Ber­li­ner Büros für Recht und Wis­sen­schaft: „Es muss nach­jus­tiert wer­den“. Auf­hor­chen lässt die For­de­rung der Gut­ach­ter, Ver­bän­den und Betriebs­rä­ten weit rei­chen­de, zusätz­li­che Rech­te ein­zu­räu­men, mit denen sie die Umset­zung der AGG-Vor­schrif­ten in den Betrie­ben stär­ker beein­flus­sen, bes­ser kon­trol­lie­ren und ein­fa­cher gericht­lich nach­prüfen las­sen können. … 

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Natur-Gewalten: Insolvenzantragspflicht soll verlängert werden

Über­flu­tun­gen, Orka­ne, Hagel­schä­den: Immer öfter sind Unter­neh­men betrof­fen, u. U. exis­ten­zi­ell. Pro­blem: Die Scha­denser­mitt­lung ist auf­wen­dig und oft nur unter erschwer­ten Bedin­gun­gen mög­lich. Recht­li­ches Pro­blem: Ist das Unter­neh­men auf­grund des Scha­dens zah­lungs­un­fä­hig oder über­schul­det, muss der Geschäfts­füh­rer inner­halb von 3 Wochen Insol­venz­an­trag stel­len (§ 15a InsO). Unter­lässt er das, macht er sich u. U. straf­bar. Bei Groß­schä­den ist es kaum mög­lich, so schnell exak­te Zah­len zu ermit­teln. Dazu gibt es jetzt einen Vor­stoß aus Bay­ern: Danach soll die Insol­venz­an­trags­frist auf 6 Mona­te ver­län­gert wer­den, wenn die Zah­lungs­un­fä­hig­keit oder Über­schul­dung unmit­tel­bar in Folge von Hoch­was­ser, Stark­re­gen, Erd­rutsch, Lawi­ne, Orkan oder ande­ren Natur­ka­ta­stro­phen ein­ge­tre­ten ist (Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um Bay­ern, PM 91/16). …

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CDU startet in den Wahlkampf: 3‑Stufen-Modell zur Steuerentlastung

Es sind Vor­wahl-Kampf­zei­ten. Die Par­tei­en posi­tio­nie­ren sich (vgl. Nr. 28/2016). Jetzt hat die CDU-nahe Mit­tel­stands­ver­ei­ni­gung die Initia­ti­ve ergrif­fen. Auch der CDU-Wirt­schafts­rat will eine klei­ne Steu­er-Reform. Der Rück­halt von Schäub­le scheint gesi­chert. Inso­fern ist die neue Steu­er-Initia­ti­ve ernst zu neh­men. Aller­dings geht es nicht um Unter­neh­mens­steu­ern. Als Pri­vat-Per­son dür­fen auf Sie mit die­sen Ver­bes­se­run­gen rechnen: … 

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Familien-GmbH: Versammlungsleiter sitzt fest im Sattel

In vie­len mit­tel­stän­di­schen GmbHs ist per Gesell­schafts­ver­trag einer der Gesell­schaf­ter zum Lei­ter der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung bestimmt. Damit soll der pro­fes­sio­nel­le Ablauf der Ver­samm­lung sicher­ge­stellt wer­den. Das gibt auch immer dann Sinn, wenn die übri­gen Gesell­schaf­ter kei­ne oder nur wenig geschäft­li­che Erfah­rung haben und sich auch nicht wei­ter in der GmbH enga­gie­ren wol­len. Eine sol­che Rege­lung führt aber zu Pro­ble­men, wenn es zwi­schen den Gesell­schaf­tern zu Kon­flik­ten kommt – z. B. wenn Fami­li­en-Stäm­me im Lau­fe der Jah­re unter­schied­li­che Posi­tio­nen einnehmen. … 

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Arbeitsplatz GmbH: Kunst als Wohlfühlfaktor

Unbe­strit­ten ist, dass eine ästhe­ti­sche Arbeits­um­ge­bung Wohl­füh­len erzeugt und so zur Leis­tungs­stei­ge­rung des Teams bei­trägt. Das beginnt mit dem ergo­no­mi­schen Arbeits­platz und reicht bis zur Ein­rich­tung von Räu­men und der Archi­tek­tur von Gebäu­den. Wich­tig ist, dass Sie den Stil fin­den, der zu Ihrem Unter­neh­men passt. Über dies kön­nen Sie Künst­ler (Bil­den­de Künst­ler, Autoren) gele­gent­lich in Ihr Haus ein­la­den, damit sie aus ihrer Sicht einen künst­le­ri­schen Bei­trag für Ihr Unter­neh­men leis­ten. Sie kön­nen Ihr Unter­neh­men zum Aus­stel­lungs­raum für Bil­der, Fotos, Skulp­tu­ren oder Objek­te machen. Oder Sie schaf­fen die Kunst­wer­ke an, mit denen Sie sich schon längst ein­mal umge­ben woll­ten. Die Gren­zen set­zen nur Ihre Phan­ta­sie und das Bud­get. Fest steht: Der Wohl­fühl­fak­tor Kunst ist längst nicht mehr nur in Büro­eta­gen gefragt. Er spielt auch eine Rol­le zwi­schen Maschi­nen­parks und in Fabrikhallen. … 

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Arbeitsgerichte prüfen Facebook-Kommentare ganz genau

Wer glaubt, Rich­ter könn­ten Face­book (FB) – Ein­trä­ge nicht lesen oder inter­pre­tie­ren, muss umden­ken. In  einem Kün­di­gungs­fall um Belei­di­gun­gen eines Vor­ge­setz­ten auf der Face­book-Chro­nik eines Mit­ar­bei­ters mach­te sich das Gericht die Mühe, die ver­wen­de­ten Emo­ti­cons (Hier: „Bären­kopf“ oder „Mon­key-Face“) im Kon­text zu lesen. Ergeb­nis: Auch die spe­zi­el­le FB-Kom­mu­ni­ka­ti­ons-Sym­bo­lik kann den Tat­be­stand der Belei­di­gung erfül­len und damit Grund für eine ordent­li­che oder sogar außer­or­dent­li­che Kün­di­gung sein (Landesarbeits­gericht Baden-Würt­tem­berg, Urteil vom 22.6.2016, 4 Sa 5/16). …

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VW-Affäre: Jetzt reden die (deutschen) Juristen

Das juris­ti­sche Nach­spiel des VW-Die­sel-Gate in den USA ist in vol­lem Gan­ge. Es geht um Scha­dens­er­satz, Garan­tie­leis­tun­gen und um ver­lo­re­ne Markt­an­tei­le. Unter­des­sen wur­de der VW-Vor­stand in Deutsch­land ent­las­tet – mit dem Segen des VW-Auf­sichts­ra­tes. Die deut­sche Rechts-Exper­ti­se hat Beden­ken. Jetzt gibt es die juris­tisch- wis­sen­schaft­li­che Aufarbeitung.

Einer der pro­mi­nen­ten Kri­ti­ker des Ver­fah­rens ist Prof. Chris­ti­an Stren­ger. Er ist der Auf­fas­sung, dass der VW-Vor­stand nicht hät­te ent­las­tet wer­den dür­fen und wirft dem Auf­sichts­rat Pflicht­ver­stö­ße vor.

Für Sie als GmbH-Geschäfts­füh­rer inter­es­sant: Die Pflicht­ver­let­zungs-Grund­sät­ze der AG sind in der Regel auch so auf die GmbH-Geschäfts­füh­rung über­trag­bar. Inso­fern: Für inter­es­sier­te eine höchst lesens­wer­te Lek­tü­re. Die Ein­schät­zung der Exper­ten lesen Sie > Hier ankli­cken

 

 

 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 33/2016

Volkelt-FB-01Stra­te­gi­sche Invests: Sind und blei­ben „Chef­sa­che“ + Ladung zur Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung: Sams­tag, Sonn­tag, Fei­er­tag + BAV: Betriebs­ren­ten kos­ten Steu­ern auf fik­ti­ven Gewinn + Fremd-Geschäfts­füh­rer: So machen Sie mehr aus Ihrem Urlaub + Geld: 50%-Gesellschafter kann sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig sein + Steu­er: GmbH/UG muss Erb­schaft dop­pelt ver­steu­ern + ACHTUNG: Kei­ne GmbH-Anmel­dung durch Schwei­zer Notar + BISS

 

 

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Strategische Invests: Sind und bleiben „Chefsache“

Haben Sie schon ein­mal Kauf­ver­hand­lun­gen geführt, die ergeb­nis­los abge­bro­chen wur­den? Wie es nicht geht, zeig­te zuletzt der miss­glück­te Ver­kauf des Flug­ha­fens Hahn durch die Lan­des­re­gie­rung von Rhein­land-Pfalz an einen chi­ne­si­schen Inves­tor. Als Unter­neh­mer haben Sie den Vor­teil, dass Sie ein sol­ches Invest aus­schließ­lich unter wirt­schaft­li­chen und nicht unter poli­ti­schen Inter­es­sen ein­ge­hen. Und Sie sind es gewohnt, Risi­ko-Ent­schei­­dun­gen zu tref­fen, sich Infor­ma­tio­nen und Bera­tung ein­zu­ho­len, Argu­men­te und Fak­ten zu sam­meln und Unsi­cher­hei­ten abzu­wä­gen und zu entscheiden.

Laut Han­dels­ge­setz­buch (HGB) sind Sie ja ohne­hin dazu verpflichtet, … 

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Geschützt: Ladung zur Gesellschafterversammlung: Samstag, Sonntag, Feiertag

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