Kategorien
Volkelt-Briefe

Arbeitsgerichte prüfen Facebook-Kommentare ganz genau

Wer glaubt, Rich­ter könn­ten Face­book (FB) – Ein­trä­ge nicht lesen oder inter­pre­tie­ren, muss umden­ken. In  einem Kün­di­gungs­fall um Belei­di­gun­gen eines Vor­ge­setz­ten auf der Face­book-Chro­nik eines Mit­ar­bei­ters mach­te sich das Gericht die Mühe, die ver­wen­de­ten Emo­ti­cons (Hier: „Bären­kopf“ oder „Mon­key-Face“) im Kon­text zu lesen. Ergeb­nis: Auch die spe­zi­el­le FB-Kom­mu­ni­ka­ti­ons-Sym­bo­lik kann den Tat­be­stand der Belei­di­gung erfül­len und damit Grund für eine ordent­li­che oder sogar außer­or­dent­li­che Kün­di­gung sein (Landesarbeits­gericht Baden-Würt­tem­berg, Urteil vom 22.6.2016, 4 Sa 5/16). …