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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 10/2017

Wirt­schafts­po­li­tik: Wen oder was wäh­len als Geschäfts­füh­rer? + GmbH-Finan­zen: So för­dert der Staat Ihre Digi­ta­li­sie­rung +  Mana­ger-Gehäl­ter: Nur die FDP baut auf Selbst­kon­trol­le + Geheim­nis­krä­me­rei: Geschäfts­füh­rer ris­kie­ren Kün­di­gung + ACHTUNG: Finanz­aus­schuss will Abgel­tungs­steu­er abschaf­fen + NEUE Rechts­la­ge: Ihr Steu­er­be­ra­ter muss Sie war­nen + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Mit dem Arbeits­zim­mer opti­mie­ren + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Gestal­tun­gen nach der Tren­nung +  BISS

 

 

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GmbH-Finanzen: So hilft Ihnen der Staat bei der Digitalisierung

Für die Ent­wick­lung und Digi­ta­li­sie­rung der Pro­duk­te kön­nen Unter­neh­men bis zu 1,25 Mio. EUR Betei­li­gungs­fi­nan­zie­rung erhal­ten. Vor­aus­set­zung: Sie fin­den einen zusätz­li­chen Inves­tor (Kapi­tal­be­tei­li­gungs­ge­sell­schaft). Das kann auch eine Pri­vat-Equi­ty-Finan­­zie­rung sein, aber z. B. auch eine Betei­li­gung durch einen Mana­ger, der sich neu ori­en­tie­ren will und der mit sei­nem pri­va­ten Ver­mö­gen oder z. B. mit der Abfin­dung vom vor­he­ri­gen Arbeit­ge­ber in eine Kapi­tal­be­tei­li­gungs­ge­sell­schaft ein­steigt und in Ihr Unter­neh­men inves­tie­ren will.

Vor­aus­set­zun­gen für das ERP-Betei­li­gungs­pro­gramm: …

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Manager-Gehälter: Nur die FDP baut auf Selbstkontrolle

Das The­ma Mana­ger- und Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter bleibt aktu­ell (vgl. Nr. 9/2017). Unter­des­sen hat sich auch FDP-Par­tei­chef Chris­ti­an Lind­ner posi­tio­niert und zwar noch vor der offi­zi­el­len Fest­le­gung des The­mas durch die FDP-Gre­mi­en beim Bun­des­par­tei­tag Ende April. Danach will die FDP die Ver­ant­wort­li­chen in den Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten in die Pflicht neh­men. Zitat: … 

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Verschluss-Sachen: Geschäftsführer riskieren Kündigung

Jedem der GmbH-Gesell­schaf­ter steht das Aus­kunfts- und Ein­sichts­recht in alle Ange­le­gen­hei­ten der GmbH zu (§ 51a GmbH-Gesetz) – wir berich­ten dazu regel­mä­ßig über Streit­punk­te um die Aus­übung, so zuletzt zum Umfang des Aus­kunfts- und Ein­sichts­rechts (vgl. Nr. 7/2017). Der Gesell­schaf­ter kann die­ses Recht per gericht­li­cher Ver­fü­gung durchsetzen.

Vor­sicht: ..

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ACHTUNG: Finanzausschuss will Abgeltungssteuer abschaffen

Jetzt hat auch der Finanz­aus­schuss einen Antrag des Lan­des Bran­den­burg zur Abschaf­fung der Abgel­tungs­steu­er zuge­stimmt. Zuvor hat­ten 11 Bun­des­län­der die­se Initia­ti­ve unter­stützt, wonach in Zukunft Kapi­tal­ein­künf­te wie­der nach dem per­sön­li­chen Ein­kom­men­steu­er­satz besteu­ert wer­den sol­len (PM Minis­te­ri­um der Finan­zen Bran­den­burg). …

Aktu­ell: Der ent­spre­chen­de Tages­ord­nungs­punkt wur­de in der Bun­des­rats-Sit­zung von heu­te aus­ge­setzt bzw. ver­scho­ben. Das The­ma ist damit aller­dings noch nicht vom Tisch. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden. 

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NEUE Rechtslage: Ihr Steuerberater muss Sie warnen

Laut BGH ist der mit der Erstel­lung eines Jah­res­ab­schlus­ses für eine GmbH beauf­trag­te Steu­er­be­ra­ter ver­pflich­tet, den Geschäfts­füh­rer auf einen mög­li­chen Insol­venzgrund und die dar­an anknüp­fen­de Prü­fungs­pflicht des Geschäfts­füh­rers hin­zu­wei­sen, wenn Anhalts­punk­te offen­kun­dig sind und der Steu­er­be­ra­ter anneh­men muss, dass … 

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Geschäftsführer privat: Mit dem Arbeitszimmer doppelt sparen

Nut­zen meh­re­re Per­so­nen (Ehe­gat­te, Kin­der) das häus­li­che Arbeits­zim­mer für beruf­li­che Zwe­cke, dann hat jeder Nut­zer Anspruch auf den 1.250 EUR-Höchst­bei­trag zu den Wer­bungs­kos­ten (BFH, Urteil vom 15.12.2016, VI R 53/12 u. a.). … 

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Geschäftsführer privat: Gestaltungen nach der Trennung

Stel­len Sie Ihre Ex-Lebens­ge­fähr­tin – z. B. um deren Unter­halt zu sichern – in der GmbH mit einem Mini-Job ein, dann darf … 

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Der Fall Schlecker: Auf was kleinere Unternehmen achten sollten

Geschäf­te zwi­schen ver­bun­de­nen Unter­neh­men (Toch­ter­ge­sell­schaf­ten, Betei­li­gun­gen, Unter­neh­mens­ver­bund) wer­den nicht nur von den Finanz­be­hör­den beson­ders kri­tisch unter die Lupe genom­men. Geprüft wird hier, ob es über die Preis­ge­stal­tung zu unzu­läs­si­gen Gewinn­verlagerungen kommt. Kon­zer­ne wer­den hier nach den Grund­sät­zen der Betriebs­stät­ten­ge­winn­auf­tei­lungs­ver­ord­nung (vgl. Nr. 2/2017) bzw. nach den Vor­schrif­ten für die Ermitt­lung der inner­be­trieb­li­chen Ver­rech­nungs­prei­se (vgl. Nr. 41/2010) geprüft. Soweit die steu­er­recht­li­che Bedeu­tung. Der Fall Anton Schle­cker (73) zeigt jetzt, dass eine Über­prü­fung der Preis­ge­stal­tung zwi­schen Unter­neh­men auch im Insol­venz­ver­fah­ren Regel­fall ist und nicht uner­heb­li­che Risi­ken birgt.

Das betrifft aller­dings nicht nur gro­ße Unter­neh­men, son­dern auch klei­ne­re Unter­neh­men, z. B. wenn geschäft­li­che Akti­vi­tä­ten als Betriebs­auf­spal­tung kon­zipiert sind. Bei­spiel: Zahlt die Betriebs-GmbH an Ihre Immo­bi­li­en-GbR über Jah­re hin­weg über­höh­te Miete/Pacht, dann kön­nen die zuviel gezahl­ten Beträ­ge im Insol­venz­fall zurück­ge­for­dert wer­den. Unter­stellt der Insol­venz­ver­wal­ter dann auch noch vor­sätz­li­ches Han­deln, kann dass sogar – sie­he Schle­cker – zu einen Straf­ver­fah­ren wegen Bank­rott bis zum betrü­ge­ri­schen Bank­rott mit einer Haft­an­dro­hung bis zu 10 Jah­ren geahn­det wer­den. Das kann sogar dann der Fall sein, wenn das Finanz­amt bzw. eine Steu­er­prü­fung die Miet- bzw. Pacht­zah­lun­gen über Jah­re in der Höhe nicht bean­stan­det bzw. als ange­mes­sen akzep­tiert hat. Das Insol­venz­recht kennt hier eige­ne Regeln.

Sie sind also gut bera­ten, wenn Sie sich beim Miet-/Pacht­an­satz an Markt­prei­sen ori­en­tie­ren (Miet­spie­gel für Immo­bi­len). Liegt der für Ihre Regi­on nicht vor oder gibt es auf­grund der Immo­bi­li­en-Beson­der­hei­ten (Lage, Grö­ße, Aus­stat­tung) kei­ne ver­gleich­ba­ren Zah­len, soll­ten Sie ein Gut­ach­ten eines Immo­bi­li­en-Sach­ver­stän­di­gen oder der Sparkasse/Volksbank Immo­bi­li­en-Abtei­lung ein­ho­len oder zumin­dest mit einer gro­ben Vor­ab-Schät­zung durch ein renom­mier­tes Immo­bi­len-Inter­net-Por­tal even­tu­el­len Hand­lungs­be­darf aus­lo­ten. ACHTUNG: Markt­üb­li­che Kon­di­tio­nen soll­ten danach auch bei der Berech­nung von Zin­sen für Gesell­schaf­ter­dar­le­hen, bei der Ver­rech­nung von Dienst­leis­tun­gen (Bera­ter­ho­no­ra­re für Geschäfts­füh­rer oder Gesell­schaf­ter u. Ä.) oder bei der Ver­rech­nung von Vorprodukten/Produkten ver­ein­bart werden

 

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BUCH-TIPP DER WOCHE: Max Otte/Investieren statt Sparen

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NEU Max Otte: Inves­tie­ren statt Spa­ren – Anle­gen in Zei­ten von Nied­rig­zin­sen, Bar­geld­ver­bot und Brexit, Econ Ber­lin, 496 Sei­ten, 20,00 €. Inter­es­sant! Hier gibt es zumin­dest ein paar gute Hin­wei­se, wie Sie Ihr Geld vor dem Schrump­fen bewah­ren können.

Klap­pen­text: Die Nied­rig­zins­pha­se stellt alle Anle­ger vor eine gro­ße Her­aus­for­de­rung. Wor­auf müs­sen Sie jetzt ach­ten, wie bau­en Sie ein ertrag­rei­ches Depot und ein statt­li­ches Ver­mö­gen auf? Finanz­ex­per­te und Best­sel­ler­au­tor Max Otte zeigt, wie man soli­de Invest­ments iden­ti­fi­ziert, die rich­ti­ge Anla­ge­stra­te­gie wählt, unab­hän­gi­ge Kauf­ent­schei­dun­gen trifft – und so bes­se­re Ergeb­nis­se erzielt als man­cher Fondsmanager
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