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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 34/2016

Volkelt-FB-0110 Jah­re AGG: Es kommt noch schlim­mer + Natur­ge­wal­ten: Insol­venz­an­trags­pflicht soll ver­län­gert wer­den + CDU star­tet in den Wahl­kampf: 3‑Stu­fen-Modell zur Steu­er­ent­las­tung + Fami­li­en-GmbH: Ver­samm­lungs­lei­ter sitzt gut + Arbeits­platz GmbH: Kunst als Wohl­fühl­fak­tor + Mit­ar­bei­ter: Arbeits­ge­rich­te prü­fen Face­book-Kom­men­ta­re ganz genau + BISS

 

 

 

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Natur-Gewalten: Insolvenzantragspflicht soll verlängert werden

Über­flu­tun­gen, Orka­ne, Hagel­schä­den: Immer öfter sind Unter­neh­men betrof­fen, u. U. exis­ten­zi­ell. Pro­blem: Die Scha­denser­mitt­lung ist auf­wen­dig und oft nur unter erschwer­ten Bedin­gun­gen mög­lich. Recht­li­ches Pro­blem: Ist das Unter­neh­men auf­grund des Scha­dens zah­lungs­un­fä­hig oder über­schul­det, muss der Geschäfts­füh­rer inner­halb von 3 Wochen Insol­venz­an­trag stel­len (§ 15a InsO). Unter­lässt er das, macht er sich u. U. straf­bar. Bei Groß­schä­den ist es kaum mög­lich, so schnell exak­te Zah­len zu ermit­teln. Dazu gibt es jetzt einen Vor­stoß aus Bay­ern: Danach soll die Insol­venz­an­trags­frist auf 6 Mona­te ver­län­gert wer­den, wenn die Zah­lungs­un­fä­hig­keit oder Über­schul­dung unmit­tel­bar in Folge von Hoch­was­ser, Stark­re­gen, Erd­rutsch, Lawi­ne, Orkan oder ande­ren Natur­ka­ta­stro­phen ein­ge­tre­ten ist (Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um Bay­ern, PM 91/16). …