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Volkelt-Briefe

Arbeitsplatz GmbH: Kunst als Wohlfühlfaktor

Unbe­strit­ten ist, dass eine ästhe­ti­sche Arbeits­um­ge­bung Wohl­füh­len erzeugt und so zur Leis­tungs­stei­ge­rung des Teams bei­trägt. Das beginnt mit dem ergo­no­mi­schen Arbeits­platz und reicht bis zur Ein­rich­tung von Räu­men und der Archi­tek­tur von Gebäu­den. Wich­tig ist, dass Sie den Stil fin­den, der zu Ihrem Unter­neh­men passt. Über dies kön­nen Sie Künst­ler (Bil­den­de Künst­ler, Autoren) gele­gent­lich in Ihr Haus ein­la­den, damit sie aus ihrer Sicht einen künst­le­ri­schen Bei­trag für Ihr Unter­neh­men leis­ten. Sie kön­nen Ihr Unter­neh­men zum Aus­stel­lungs­raum für Bil­der, Fotos, Skulp­tu­ren oder Objek­te machen. Oder Sie schaf­fen die Kunst­wer­ke an, mit denen Sie sich schon längst ein­mal umge­ben woll­ten. Die Gren­zen set­zen nur Ihre Phan­ta­sie und das Bud­get. Fest steht: Der Wohl­fühl­fak­tor Kunst ist längst nicht mehr nur in Büro­eta­gen gefragt. Er spielt auch eine Rol­le zwi­schen Maschi­nen­parks und in Fabrikhallen. …

Das Finanz­amt kommt Ihnen bei der Kunst ent­ge­gen. Für Gebrauchs­kunst (ohne erwart­ba­re Wert­stei­ge­rung) gibt es den Vor­steu­er­ab­zug und in der Regel eine AfA über 15 Jah­re. Anders für aner­kann­te Kunst: Wegen zu erwar­ten­der Wert­stei­ge­rung gibt es kei­ne AfA. Ver­kaufs­ge­win­ne muss die GmbH ver­steu­ern. Vor­steu­er­ab­zug ist gege­ben. Wer mit Kunst spe­ku­liert, soll­te das aber im Pri­vat­ver­mö­gen. Alter­na­ti­ve: Wird Kunst ledig­lich gemie­tet, schla­gen die Raten sofort als Betriebs­aus­ga­ben zu Buche.

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