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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 23/2014

The­men heu­te: Zoll-Fahn­dung: Eini­ge Bran­chen wer­den flä­chen­de­ckend geprüft + Kom­mu­na­le GmbHs: Neue Mög­lich­kei­ten in die Gemein­nüt­zig­keit + Steu­er-Pla­nung: Euro­pa-Geschäf­te wer­den kom­pli­zier­ter + Geschäfts­füh­rer im Kon­zern: Kein Risi­ko mit den Ver­rech­nungs­prei­sen + Steu­er: Gewer­be­steu­er erhöht GmbH-Gewinn + Mit­ar­bei­ter: Der Rich­ti­ge muss kün­di­gen + Unfall­ver­si­che­rung: Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer soll zah­len – so weh­ren Sie sich + BISS

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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer im Konzern: Kein Risiko mit Verrechnungspreisen

Wenn Sie als Geschäfts­füh­rer bei der Abwick­lung von Leis­tungs­be­zie­hun­gen zwi­schen Mut­ter- und Tochtergesell­schaf­ten steu­er­lich auf Num­mer sicher gehen wollen, 

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Aktuell Volkelt-Briefe

Pflichtoffenlegung: Neue Probleme für Tochter-GmbHs

Wich­tig für Geschäfts­füh­rer einer inlän­di­schen Toch­ter­ge­sell­schaft, die in den Jah­res­ab­schluss ihrer aus­län­di­schen Mut­ter­ge­sell­schaft ein­be­zo­gen ist: Laut Euro­päi­schem Gerichts­hof (EuGH) genügt … 

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Volkelt-Brief 07/2014

The­men heu­te: Füh­rungs­qua­li­tä­ten - wie steht es um Ihre? – was kön­nen Sie von „Strom­berg” ler­nen + Kon­kur­renz aus den eige­nen Rei­hen: neu­es Urteil – so schüt­zen Sie Ihre GmbH + Geschäfts­füh­rer-Kün­di­gung: So hilft Ihnen ein Arbeits­ge­richt + GmbH-Finan­zen: BFH bremst bewähr­tes Finan­zie­rungs­mo­dell aus+ Recht: Neu­es Kon­zern-Insol­venz­recht kommt vor­an + Fir­men­recht: GmbH darf Name eines Nicht-Gesell­schaf­ters haben + Steu­er: Finanz­amt muss Bar­zah­lung für Haus­halts­hil­fen akzep­tie­ren + BISS

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Volkelt-Briefe

Neues Konzern-Insolvenzrecht kommt in 2014

Das Bun­des­ka­bi­nett hat die Reform des Kon­zern-Insol­venz­rechts (wie­der) auf den Weg gebracht. Mit einem Inkrafttreten … 

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Volkelt-Briefe

GF im Konzern: Zeiten werden nicht einfacher

Auf den aktu­el­len Sei­ten des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums datiert die letz­te Mel­dung zum Kon­zern­recht vom 28.8.2013. Fakt ist, dass seit dem Som­mer Still­stand in der Gesetz­ge­bung herrscht. Und das gera­de zu einem The­ma, das für die deut­sche Wirt­schaft immer wich­ti­ger wird. Es geht um Kon­zer­ne und ver­bun­de­ne Unter­neh­men – also um Unter­neh­mens­struk­tu­ren, die auch im Mit­tel­stand immer ver­brei­te­ter sind. Das betrifft zum Bei­spiel auch alle Unternehmen, .. 

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Volkelt-Briefe

GmbH im Konzern: Neues Insolvenzrecht

In Zukunft gibt es bei einer Kon­zern-Inso­venz nur noch …

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Volkelt-Brief 41/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te GmbH-Ver­kauf: Aus­kunfts­zu­sa­gen sind bin­dend +  Stra­te­gie: So nut­zen Geschäfts­füh­rer (spin­ner­te) Ideen-Pools +Steu­er-TIPP: So spa­ren bei einer Ein­mal­zah­lung (hier: Abfin­dung) + Ach­tung: GmbH-Bestat­tung – als letz­ter amtie­ren­der Geschäfts­füh­rer sind Sie der Dum­me + GmbH-Recht: Fir­ma darf/muss Ihren Ex-Mit-Kol­le­gen ver­kla­gen + Geschäfts­füh­rer im Kon­zern: Sie haben jetzt mehr Mög­lich­kei­ten in der Kri­se + Pri­vat-Geld in der GmbH: Rück­zah­lung nie auf ein Soll-Kon­to + BISS

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Volkelt-Brief 26/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te : Der Fall Kar­stadt: Was der Mit­tel­stand ler­nen kann + Geschäfts­füh­rer im Kon­zern: Der alte Arbeits­ver­trag ist Ihr Pfrund + GmbH-Recht: Das ver­ein­fach­te Ertrags­wert­ver­fah­ren begüns­tigt Aus­stei­ger+ Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung: Gesell­schaf­ter müs­sen sich infor­mie­ren kön­nenGeschäftsführer/Einkommensteuer: Schnel­le­re, aber län­ge­re Stre­cke auf dem Weg zur Arbeit + Geschäfts­füh­rer pri­vat:  „Miles and more“ ist über­trag­bar + BISS

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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer einer Tochter-GmbH: Sie müssen die „Verlustübernahme” aktualisieren

Geschäfts­füh­rer von GmbH-Toch­ter­ge­sell­schaf­ten, die Bestand­teil eines Kon­zerns sind, müs­sen ab sofort eine Rechts­än­de­rung beach­ten. Das betrifft …

Toch­ter-GmbHs, die in einen Kon­zern­ab­schluss ein­ge­bun­den sind. Als Geschäfts­füh­rer müs­sen Sie dar­auf ach­ten, dass die neue gesetz­li­che Vor­la­ge kor­rekt umge­setzt wird. Um was geht es: In der steu­er­li­chen Organ­schaft ist die Ver­lust­ver­rech­nung zwi­schen der Kon­zern­o­ber­ge­sell­schaft und den Kon­zern­ge­sell­schaf­ten mög­lich. Steu­er­lich wird die Ver­lust­ver­rech­nung ab sofort aber nur dann aner­kannt, wenn im Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trag zur Ver­lust­über­nah­me aus­drück­lich auf die Vor­schrif­ten des § 302 AktG ver­wie­sen wird. Für bestehen­de Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trä­ge gibt es eine Über­gangs­frist. Die Ver­lust­über­nah­me wird solan­ge aner­kannt, wenn sie durch­ge­führt wie im Ver­trag vor­ge­se­hen durch­ge­führt wird und die Ver­trags­än­de­rung recht­zei­tig bis zum 30.12.2014 for­mal kor­rekt beschlos­sen und abge­än­dert wird.

Für die Pra­xis: Prü­fen Sie den für Ihre Toch­ter-GmbH gül­ti­gen Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trag. Ggf. zusam­men mit dem Steu­er­be­ra­ter, und zwar im Hin­blick auf die genaue For­mu­lie­rung zur Ver­lust­über­nah­me. Hier muss es kon­kret hei­ßen: „….die Über­nah­me eines Ver­lus­tes erfolgt nach den Vor­schrif­ten des § 302 AktG in der jeweils gül­ti­gen Fas­sung“. Fehlt die­ser sog. dyna­mi­sche Ver­weis müs­sen Sie nachbessern.