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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer im Konzern: Kein Risiko mit Verrechnungspreisen

Wenn Sie als Geschäfts­füh­rer bei der Abwick­lung von Leis­tungs­be­zie­hun­gen zwi­schen Mut­ter- und Tochtergesell­schaf­ten steu­er­lich auf Num­mer sicher gehen wol­len, kön­nen Sie die­se Geschäf­te vor­ab von den Finanz­be­hör­den „genehmi­gen“ las­sen.  Kon­zern­in­ter­ne Lie­fe­run­gen in Euro­pa kön­nen Sie näm­lich mit dem sog. Advan­ce Pri­cing Agree­ment (APA) im Hin­blick auf ihre steu­er­li­chen Aus­wir­kun­gen prü­fen las­sen – und zwar vorab.

Vor­teil: Bei Ver­rech­nun­gen inner­halb ihrer Unter­neh­mens­grup­pe kön­nen Sie davon aus­ge­hen, dass es bei einer anschlie­ßen­den Betriebs­prü­fung nicht mehr zu steu­er­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen und sogar Steu­er­nach­for­de­run­gen kom­men wird. Aber auch Doppelbesteuerun­gen durch aus­län­di­sche Finanz­be­hör­den kön­nen damit rechts­si­cher aus­ge­schlos­sen werden.

Nach­teil: Sie sind an das Agree­ment weit­ge­hend gebun­den und kön­nen Ihre Ver­rech­­nungs­­preise nicht mehr spon­tan an Markt­si­tua­tio­nen anpas­sen. Zum Verfahrensablauf:

  1. Zunächst bean­tra­gen Sie beim Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern (BZSt) einen Ter­min für ein Vor­ge­spräch, in dem Gegen­stand und Inhalt des APA abge­stimmt werden.
  2. Anschlie­ßend stel­len Sie schrift­li­che APA-Anträ­ge bei den betei­lig­ten in- und aus­ländischen Steu­er­be­hör­den. Dazu sind je nach Vor­gang ver­schie­de­ne Unter-lagen bereit­zustellen (sie­he Merk­blatt unten).
  3. Kos­ten: Grund­ge­bühr 20.000 EUR für ein APA bzw. die Ver­län­ge­rungs- (15.000 EUR) und Ver­än­de­rungs­ge­bühr (10.000 EUR).
Das Ver­fah­ren erhöht die Rechts­si­cher­heit und ver­hin­dert Dop­pel­be­steue­run­gen. Aber: Das Ver­fah­ren ist teu­er und bin­det Sie in Ihrem Pri­cing. Außer­dem müs­sen Sie u. U. sen­si­ble Unter­neh­mens­da­ten offen legen. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat zum APA-Ver­fah­ren ein aus­führ­li­ches Merk­blatt her­aus­ge­ge­ben, in dem alle Ein­zel­hei­ten zur Durch­füh­rung und zur recht­li­chen Reich­wei­te aus­führ­lich erläu­tert sind (BMF-Schrei­ben IV B 4 – S 1341 – 38/06). Infos, Merk­blatt und alle For­mu­la­re und den Kon­takt zum zustän­di­gen Ansprech­part­ner gibt es im Inter­net unter: https://www.bzst.de > Steu­ern inter­na­tio­nal > Advan­ce Pri­cing Agree­ments.

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