Themen heute: Zoll-Fahndung: Einige Branchen werden flächendeckend geprüft + Kommunale GmbHs: Neue Möglichkeiten in die Gemeinnützigkeit + Steuer-Planung: Europa-Geschäfte werden komplizierter + Geschäftsführer im Konzern: Kein Risiko mit den Verrechnungspreisen + Steuer: Gewerbesteuer erhöht GmbH-Gewinn + Mitarbeiter: Der Richtige muss kündigen + Unfallversicherung: Gesellschafter-Geschäftsführer soll zahlen – so wehren Sie sich + BISS …
Schlagwort: Konzern
Wenn Sie als Geschäftsführer bei der Abwicklung von Leistungsbeziehungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften steuerlich auf Nummer sicher gehen wollen,
Wichtig für Geschäftsführer einer inländischen Tochtergesellschaft, die in den Jahresabschluss ihrer ausländischen Muttergesellschaft einbezogen ist: Laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) genügt …
Volkelt-Brief 07/2014
Themen heute: Führungsqualitäten - wie steht es um Ihre? – was können Sie von „Stromberg” lernen + Konkurrenz aus den eigenen Reihen: neues Urteil – so schützen Sie Ihre GmbH + Geschäftsführer-Kündigung: So hilft Ihnen ein Arbeitsgericht + GmbH-Finanzen: BFH bremst bewährtes Finanzierungsmodell aus+ Recht: Neues Konzern-Insolvenzrecht kommt voran + Firmenrecht: GmbH darf Name eines Nicht-Gesellschafters haben + Steuer: Finanzamt muss Barzahlung für Haushaltshilfen akzeptieren + BISS …
Das Bundeskabinett hat die Reform des Konzern-Insolvenzrechts (wieder) auf den Weg gebracht. Mit einem Inkrafttreten …
Auf den aktuellen Seiten des Bundesjustizministeriums datiert die letzte Meldung zum Konzernrecht vom 28.8.2013. Fakt ist, dass seit dem Sommer Stillstand in der Gesetzgebung herrscht. Und das gerade zu einem Thema, das für die deutsche Wirtschaft immer wichtiger wird. Es geht um Konzerne und verbundene Unternehmen – also um Unternehmensstrukturen, die auch im Mittelstand immer verbreiteter sind. Das betrifft zum Beispiel auch alle Unternehmen, ..
In Zukunft gibt es bei einer Konzern-Insovenz nur noch …
Volkelt-Brief 41/2013
Themen heute : GmbH-Verkauf: Auskunftszusagen sind bindend + Strategie: So nutzen Geschäftsführer (spinnerte) Ideen-Pools +Steuer-TIPP: So sparen bei einer Einmalzahlung (hier: Abfindung) + Achtung: GmbH-Bestattung – als letzter amtierender Geschäftsführer sind Sie der Dumme + GmbH-Recht: Firma darf/muss Ihren Ex-Mit-Kollegen verklagen + Geschäftsführer im Konzern: Sie haben jetzt mehr Möglichkeiten in der Krise + Privat-Geld in der GmbH: Rückzahlung nie auf ein Soll-Konto + BISS …
Volkelt-Brief 26/2013
Themen heute : Der Fall Karstadt: Was der Mittelstand lernen kann + Geschäftsführer im Konzern: Der alte Arbeitsvertrag ist Ihr Pfrund + GmbH-Recht: Das vereinfachte Ertragswertverfahren begünstigt Aussteiger+ Gesellschafterversammlung: Gesellschafter müssen sich informieren können + Geschäftsführer/Einkommensteuer: Schnellere, aber längere Strecke auf dem Weg zur Arbeit + Geschäftsführer privat: „Miles and more“ ist übertragbar + BISS …
Geschäftsführer von GmbH-Tochtergesellschaften, die Bestandteil eines Konzerns sind, müssen ab sofort eine Rechtsänderung beachten. Das betrifft …
Tochter-GmbHs, die in einen Konzernabschluss eingebunden sind. Als Geschäftsführer müssen Sie darauf achten, dass die neue gesetzliche Vorlage korrekt umgesetzt wird. Um was geht es: In der steuerlichen Organschaft ist die Verlustverrechnung zwischen der Konzernobergesellschaft und den Konzerngesellschaften möglich. Steuerlich wird die Verlustverrechnung ab sofort aber nur dann anerkannt, wenn im Gewinnabführungsvertrag zur Verlustübernahme ausdrücklich auf die Vorschriften des § 302 AktG verwiesen wird. Für bestehende Gewinnabführungsverträge gibt es eine Übergangsfrist. Die Verlustübernahme wird solange anerkannt, wenn sie durchgeführt wie im Vertrag vorgesehen durchgeführt wird und die Vertragsänderung rechtzeitig bis zum 30.12.2014 formal korrekt beschlossen und abgeändert wird.
Für die Praxis: Prüfen Sie den für Ihre Tochter-GmbH gültigen Gewinnabführungsvertrag. Ggf. zusammen mit dem Steuerberater, und zwar im Hinblick auf die genaue Formulierung zur Verlustübernahme. Hier muss es konkret heißen: „….die Übernahme eines Verlustes erfolgt nach den Vorschriften des § 302 AktG in der jeweils gültigen Fassung“. Fehlt dieser sog. dynamische Verweis müssen Sie nachbessern.