Wie immer im November hat die BBE-Media die neuesten Zahlen zur GmbH-Geschäftsführer-Vergütung veröffentlicht. Abgefragt wurde die Gehaltsentwicklung aus dem aktuellen Geschäftsjahr und den sich aus den vorläufigen Zahlen zum Jahresergebnis ergebenden Werten für die Tantieme. Wir haben die Gehalts-Entwicklung für Handwerker-GmbHs genauer angeschaut. Gegenüber dem Geschäftsjahr 2016 muss in einigen Branchen beim Festgehalt mit einem deutlichen Abschlag gerechnet werden (vgl. Nr. 46/2016). Im Durchschnitt wird unterdessen im Handwerk rund ein Fünftel (ca. 20 %) des Gehalts als Erfolgsbeteiligung ausgezahlt. Das war bis vor wenigen Jahren nicht absehbar.
Hintergrund: Bis zu 50 % des Jahresgewinns kann an die Geschäftsführung als Tantieme ausgezahlt werden, ohne dass die Finanzbehörden dafür eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellen. Das ist bundesweiter Konsens der Behörden. Ein Grund für die stagnierenden Festbezüge dürfte eben darin zu sehen sein, dass in immer mehr Handwerks-GmbHs Tantiemen gezahlt werden. Wir gehen davon aus, dass sich in der zurückhaltenden Gehaltsentwicklung auch Strukturveränderungen im Handwerk abbilden. Stichworte: zunehmende Konzentration des Marktes mit einem Trend zu größeren Handwerksbetrieben in der Rechtsform GmbH mit arbeitsteiliger Geschäftsführung – auch mit Fremd-Geschäftsführern, die bevorzugt erfolgsbezogen vergütet werden. Nicht endgültig klären lässt sich allerdings die stagnierende bis rückläufige Gehaltsentwicklung gegenüber dem Vorjahr. Gerade im Bereich „Bauen” (das betrifft 7 der hier aufgeführten 13 Gewerke) sind die meisten Betriebe auch in diesem Jahr bis zum Anschlag ausgelastet. Hier die aktuellen Zahlen: …